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Kettner Edelmetalle
10.02.2026
10:22 Uhr

Vom Nachrichtendienst zum Geheimdienst: Dobrindt will den Verfassungsschutz zur Cyberwaffe aufrüsten

Was lange wie ein zahnloser Papiertiger daherkam, soll nun offenbar Krallen bekommen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat nichts Geringeres angekündigt, als den deutschen Verfassungsschutz grundlegend umzubauen – weg vom bloßen Beobachter, hin zum operativ handelnden Geheimdienst. Ein Vorhaben, das weitreichende Konsequenzen für die Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik haben dürfte – und das dringend einer kritischen Betrachtung bedarf.

Cyberangriffe nicht nur abwehren, sondern zurückschlagen

Gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland erklärte Dobrindt, er strebe „den Ausbau des Verfassungsschutzes zu einem echten Geheimdienst" an. Konkret bedeute das: Der Inlandsnachrichtendienst solle künftig in der Lage sein, aktive Abwehrmaßnahmen gegen Cyberattacken aus dem Ausland durchzuführen. Nicht nur identifizieren, nicht nur dokumentieren – sondern die Infrastruktur eines Angreifers gezielt stören oder gar zerstören. Man reibt sich die Augen. Jahrzehntelang galt der Verfassungsschutz als bürokratischer Apparat, der Informationen sammelte und Berichte schrieb. Nun soll er zum digitalen Gegenschläger werden.

Doch damit nicht genug. Auch im analogen Raum schwebt dem Innenminister eine Ausweitung der operativen Befugnisse vor. Es gehe darum, zu verhindern, dass sensible Informationen in die Hände fremder Mächte gelangten, so Dobrindt. Die Bundesregierung befinde sich hierzu in Abstimmungen. Was genau das in der Praxis bedeuten könnte – ob verdeckte Operationen, physische Interventionen oder gar paramilitärische Fähigkeiten –, bleibt vorerst im Nebel der politischen Kommunikation verborgen.

Hybride Bedrohungen als Begründung

Die Begründung für diesen massiven Ausbau klingt zunächst einleuchtend: hybride Bedrohungen. Russische Cyberattacken, chinesische Spionage, Desinformationskampagnen – die Gefahrenlage hat sich in den vergangenen Jahren zweifellos verschärft. Bereits Bundeskanzler Friedrich Merz hatte im Dezember 2025 im Bundestag angekündigt, dass die Befugnisse der Sicherheitsbehörden erweitert werden müssten. Man wolle prüfen, ob es möglich sei, über das Netz die Herkunftsorte von Angriffen nicht nur zu identifizieren, sondern auch zu beschädigen.

Ein gemeinsames Abwehrzentrum hybrid sei bereits eingerichtet worden, erklärte Dobrindt. Dieses werde beim Verfassungsschutz angesiedelt und baue auf der bewährten Struktur des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums auf. Klingt nach einem durchdachten Plan. Doch die entscheidende Frage lautet: Wo endet die Abwehr – und wo beginnt die Überwachung des eigenen Volkes?

Der BND als „Vegetarier" unter den Geheimdiensten

Bemerkenswert ist auch der Blick auf den Bundesnachrichtendienst. Sicherheitsexperten bezeichneten den BND im Vergleich zu CIA und NSA als „Vegetarier unter den Auslandsdiensten". Während internationale Pendants auch zu paramilitärischen Handlungen greifen dürften, seien dem BND bislang physische Interventionen untersagt. Auch hier wolle die Bundesregierung nun ansetzen.

Man mag argumentieren, dass Deutschland in einer zunehmend feindseligen Welt endlich seine Naivität ablegen müsse. Und tatsächlich: Es wäre geradezu fahrlässig, angesichts der russischen Aggression in der Ukraine und der eskalierenden geopolitischen Spannungen weiterhin mit stumpfen Waffen in den Kampf um die nationale Sicherheit zu ziehen. Dass ein Land wie Deutschland, die größte Volkswirtschaft Europas, sich bislang derart zahnlos präsentierte, ist ein Armutszeugnis jahrzehntelanger sicherheitspolitischer Vernachlässigung – maßgeblich vorangetrieben durch eine grüne und linksliberale Politik, die Geheimdienste grundsätzlich als Bedrohung der Bürgerrechte betrachtete, statt als Schutzschild der Demokratie.

Berechtigte Sorgen um Bürgerrechte

Dennoch wäre es naiv, die Pläne Dobrindts unkritisch zu bejubeln. Denn wer dem Staat mehr Macht gibt, muss gleichzeitig für robuste Kontrollmechanismen sorgen. Die Geschichte des Verfassungsschutzes ist nicht frei von Skandalen – man denke nur an das NSU-Desaster, bei dem der Dienst trotz zahlreicher V-Leute im rechtsextremen Milieu kläglich versagte. Oder an die jüngste Entscheidung des Berliner Verfassungsschutzes, sein Referat für Linksextremismus kurzerhand abzuschaffen – ein Vorgang, der bei jedem sicherheitspolitisch denkenden Bürger Fassungslosigkeit auslösen muss.

Wer garantiert, dass die neuen operativen Fähigkeiten tatsächlich gegen ausländische Bedrohungen eingesetzt werden – und nicht gegen unbequeme politische Opposition im Inland? Wer kontrolliert die Kontrolleure? Diese Fragen müssen beantwortet werden, bevor man dem Verfassungsschutz einen digitalen Waffenschein ausstellt.

Ein überfälliger Schritt – mit Vorbehalt

Im Grundsatz ist die Stoßrichtung richtig. Deutschland kann es sich schlicht nicht mehr leisten, in einer Welt hybrider Kriegsführung den gutmütigen Beobachter zu spielen. Die Bedrohungen sind real, sie sind massiv, und sie werden nicht weniger. Doch der Ausbau geheimdienstlicher Befugnisse darf niemals zum Selbstzweck verkommen. Er muss eingebettet sein in eine umfassende Sicherheitsstrategie, die parlamentarische Kontrolle stärkt, statt sie auszuhöhlen. Ob die Große Koalition unter Merz und Klingbeil diesen Balanceakt meistert, bleibt abzuwarten. Die Erfahrung lehrt: Skepsis ist angebracht.

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