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30.07.2025
18:23 Uhr

Von der Leyens SMS-Skandal: EU-Kommission lässt Berufungsfrist verstreichen

Die Europäische Kommission hat die Frist für eine Berufung gegen das vernichtende Urteil des EU-Gerichts im sogenannten "Pfizergate"-Skandal tatenlos verstreichen lassen. Damit steht das Urteil vom Mai dieses Jahres endgültig fest, welches der Kommission schwere Versäumnisse bei der Transparenz attestiert. Das Gericht hatte geurteilt, dass die Kommission nicht ausreichend erklären konnte, warum die SMS-Nachrichten zwischen Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Pfizer-Chef Albert Bourla angeblich keine wichtigen Informationen enthalten hätten, die eine Aufbewahrung erfordert hätten.

Ein Skandal, der Fragen aufwirft

Der Skandal nahm seinen Anfang, als 2021 in einem Interview mit der New York Times bekannt wurde, dass von der Leyen persönlich mit dem Pfizer-CEO Textnachrichten ausgetauscht hatte – und das unmittelbar vor einem milliardenschweren Impfstoff-Deal zwischen der EU und dem Pharmakonzern. Journalisten forderten daraufhin Einsicht in diese Nachrichten, was die Kommission jedoch verweigerte. Ein Verhalten, das Transparenzaktivisten als symptomatisch für die mangelnde Rechenschaftspflicht in von der Leyens Kommission bezeichneten.

Besonders brisant: Die Berufungsfrist beim höchsten EU-Gericht verstrich Anfang des Monats, ohne dass die Kommission tätig wurde. Ein Sprecher der EU-Gerichte bestätigte, dass keine Berufung eingereicht wurde. Man könnte meinen, die Kommission habe kein Interesse daran, Licht ins Dunkel zu bringen.

Misstrauensvotum ohne Konsequenzen

Anfang Juli musste sich von der Leyen einem Misstrauensvotum im Europäischen Parlament stellen, das vom rumänischen Abgeordneten Gheorghe Piperea initiiert wurde. Obwohl sie die Abstimmung erwartungsgemäß überstand – die Mehrheit der Abgeordneten stützte ihre Führung – war es das erste Mal, dass sie sich öffentlich zu dem Fall äußern musste. Ihre Verteidigung? Einige der gegen sie erhobenen Vorwürfe seien "schlichtweg eine Lüge". Eine bemerkenswert dünne Rechtfertigung für jemanden, der an der Spitze der EU-Exekutive steht.

Die Nachrichten bleiben wohl unter Verschluss

Ob die SMS-Nachrichten jemals das Licht der Öffentlichkeit erblicken werden, bleibt fraglich. Das Gericht räumte ein, dass die Wiederherstellung der Textnachrichten schwierig sein könnte. Ein Sprecher der Kommission erklärte, man werde gemäß dem Urteil "eine detailliertere Erklärung liefern, warum sie die angeforderten Dokumente nicht besitzt". Eine Formulierung, die nach vorgeschobenen Ausreden klingt.

Die Kommission beharrt darauf, dass das Urteil ihre "Registrierungspolitik bezüglich des Zugangs zu Dokumenten" nicht in Frage stelle. Man bleibe "vollständig der Offenheit, Rechenschaftspflicht und klaren Kommunikation verpflichtet". Worte, die angesichts des Verhaltens in diesem Fall wie blanker Hohn wirken.

Ein Muster der Intransparenz

Dieser Fall ist symptomatisch für die Art und Weise, wie die EU-Kommission unter von der Leyen operiert. Milliardenschwere Deals werden offenbar per SMS ausgehandelt, kritische Dokumente verschwinden auf mysteriöse Weise, und wenn Gerichte Transparenz einfordern, lässt man Berufungsfristen verstreichen. Es ist ein Verhalten, das das Vertrauen der Bürger in die europäischen Institutionen weiter untergräbt.

Die Tatsache, dass es hier um Impfstoff-Deals während der Corona-Pandemie geht, macht die Sache noch brisanter. In einer Zeit, in der Transparenz und Vertrauen besonders wichtig gewesen wären, entschied sich die Kommissionspräsidentin für Hinterzimmer-Diplomatie per Textnachricht. Ein Vorgehen, das Fragen über die wahren Beweggründe und mögliche Interessenkonflikte aufwirft.

Es bleibt zu hoffen, dass dieser Fall nicht einfach im Sande verläuft. Die europäischen Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, was ihre gewählten Vertreter hinter verschlossenen Türen – oder in diesem Fall per SMS – aushandeln. Besonders wenn es um Milliarden von Steuergeldern geht.

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