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18.02.2026
17:15 Uhr

Wagenknechts letzte Hoffnung: BSW zieht mit Wahlprüfungsbeschwerde nach Karlsruhe

Es sind gerade einmal 9.529 Stimmen, die das Bündnis Sahra Wagenknecht vom Einzug in den Deutschen Bundestag trennen. Eine hauchdünne Marge, die über politische Existenz und parlamentarische Bedeutungslosigkeit entscheidet. Nun hat die Partei ihre angekündigte Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht – und hofft auf nichts Geringeres als eine komplette Neuauszählung der Bundestagswahl vom 23. Februar 2025.

Dokumentierte Fehler und statistische Auffälligkeiten

Die Ausgangslage ist bemerkenswert. Mit 2.472.947 Zweitstimmen und einem Anteil von 4,981 Prozent verfehlte das BSW die magische Fünf-Prozent-Hürde nur um Haaresbreite. Was die Sache brisant macht: Bereits die Überprüfung des vorläufigen Wahlergebnisses brachte der Partei ein Plus von 4.277 Zweitstimmen gegenüber den Schnellmeldungen vom Wahlabend ein. Der Anteil stieg dadurch von etwa 4,78 auf besagte 4,981 Prozent. Kein anderes politisches Lager profitierte derart überproportional von den nachträglichen Korrekturen.

Parteichef Fabio De Masi formulierte es am Mittwoch unmissverständlich: Die angestrebte Neuauszählung sei „keine politische Option, sondern demokratische Pflicht". Er berief sich dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1991, wonach bei extrem knappen Ergebnissen und belegten Zählfehlern eine komplette Auszählung unerlässlich sei. Allerdings – und das verschweigt die Parteiführung gerne – bezog sich jenes Urteil damals auf einen einzelnen Wahlkreis, nicht auf eine bundesweite Wahl.

Eidesstattliche Erklärungen und Null-Stimmen-Rätsel

Das BSW stützt seine Beschwerde auf konkret dokumentierte Fälle, nicht auf bloße Vermutungen. Rund 60 Prozent aller bereits vorgenommenen Stimmkorrekturen im vorläufigen Wahlergebnis hätten sich auf das BSW bezogen – und dabei habe es sich lediglich um Stichproben gehandelt. Besonders pikant: Die Partei legt eidesstattliche Versicherungen von Wählern vor, die angeben, das BSW gewählt zu haben, obwohl in ihren Wahllokalen offiziell null Stimmen für die Partei verzeichnet wurden. Stattdessen seien dort Kleinstparteien wie „Bündnis Deutschland" mit auffällig vielen Stimmen bedacht worden.

Co-Vorsitzende Amira Mohamed Ali spricht offen davon, dass „das amtliche Endergebnis falsch" sei, und beklagt „strukturelle Fehler bei der Auszählung zulasten des BSW". Wer sich die Zahlen aus den einzelnen Bundesländern anschaut, kommt zumindest ins Grübeln.

Nordrhein-Westfalen und Bayern als Brennpunkte

Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen gewann das BSW infolge nachträglicher Stichproben-Neuauszählungen und korrigierter Fehlzuordnungen satte 1.295 Stimmen hinzu. In Bayern kam es in 34 von 47 Wahlkreisen zu rechnerischen Berichtigungen und in 13 von 32 Wahlkreisen zu Teil-Nachzählungen – Zahlendreher, Übertragungsfehler, das übliche Repertoire menschlicher Schlamperei. Ergebnis: 854 zusätzliche Stimmen für das BSW. Wenn bereits Stichproben solche Abweichungen zutage fördern, drängt sich die Frage auf: Was würde eine vollständige Neuauszählung ergeben?

Die politische Sprengkraft einer möglichen Neuauszählung

Man muss sich die Konsequenzen vor Augen führen. Sollte das BSW tatsächlich die Fünf-Prozent-Hürde überspringen, müssten sämtliche Bundestagssitze neu verteilt werden. Die schwarz-rote Koalition unter Bundeskanzler Friedrich Merz und Vizekanzler Lars Klingbeil würde ihre ohnehin nicht üppige Mehrheit verlieren. Ein politisches Erdbeben, das die gesamte Regierungsarchitektur ins Wanken brächte.

Doch wie realistisch ist dieses Szenario? Rechnet man die in den bisherigen Stichproben entdeckten Unregelmäßigkeiten auf das Gesamtergebnis hoch, bewegt sich der potenzielle Stimmenzuwachs nach Einschätzung von Experten eher im niedrigen vierstelligen Bereich. Ob das reicht, um die fehlenden 9.529 Stimmen zusammenzukratzen, bleibt fraglich. Eine komplette Neuauszählung der gesamten Bundestagswahl gilt nach bisheriger Rechtsprechung als äußerst unwahrscheinlich. Denkbar wären allerdings punktuelle Nachzählungen in besonders auffälligen Wahlkreisen.

Demokratische Grundsätze auf dem Prüfstand

Unabhängig davon, wie man politisch zum BSW steht – und es gibt durchaus berechtigte Kritik an manchen Positionen der Wagenknecht-Partei –, wirft dieser Fall grundsätzliche Fragen auf. Wenn bei Stichproben derart viele Fehler zulasten einer einzigen Partei auffallen, wenn Wähler eidesstattlich versichern, eine Partei gewählt zu haben, die in ihrem Wahllokal mit null Stimmen geführt wird, dann geht es nicht mehr nur um das Schicksal einer einzelnen Partei. Dann geht es um das Vertrauen in den demokratischen Prozess selbst.

Es ist ein Trauerspiel, dass in einem Land, das sich gerne als Vorzeigedemokratie inszeniert, die korrekte Auszählung von Wählerstimmen offenbar nicht selbstverständlich ist. Zahlendreher, Übertragungsfehler, falsche Zuordnungen – das klingt nach Bananenrepublik, nicht nach der viertgrößten Volkswirtschaft der Welt. Dass ausgerechnet die Große Koalition, die von einer solchen Schlamperei profitiert, kein gesteigertes Interesse an einer lückenlosen Aufklärung zeigt, überrascht freilich niemanden.

Durch das Verpassen des Bundestagseinzugs entgehen dem BSW erhebliche finanzielle Mittel und politische Gestaltungsmöglichkeiten. Aktuelle Umfragen deuten zudem darauf hin, dass die Partei seit der Wahl weiter an Zuspruch verloren habe und bei hypothetischen Neuwahlen den Einzug ebenfalls verfehlen würde. Umso mehr steht für Wagenknecht und ihre Mitstreiter auf dem Spiel – es geht um nicht weniger als die politische Existenz.

Das Bundesverfassungsgericht wird nun entscheiden müssen, ob die vorgelegten Belege ausreichen, um zumindest punktuelle Nachzählungen anzuordnen. Die Richter in Karlsruhe stehen vor einer heiklen Abwägung: zwischen dem Grundsatz der Rechtssicherheit und dem ebenso fundamentalen Anspruch, dass jede Stimme korrekt gezählt werden muss. Deutschland sollte sich diese Frage nicht leichtfertig beantworten.

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