
Wahlrecht entziehen? Verfassungsschutzchef geht auf die AfD los

Thüringens Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer hat sich in einem Podcast dafür ausgesprochen, AfD-Politikern das aktive und passive Wahlrecht zu entziehen. Zugleich sollten Kandidaten von Wahlausschüssen gar nicht erst zugelassen werden – so, wie es in Niedersachsen bereits geschehen sei. Sein Auftritt in dem Format „AfD vor Gericht“ sorgt für heftige Debatten.
„Man redet nicht darüber, man macht es“
Mit diesem Satz zum Thema Parteiverbot eröffnete Kramer laut dem Bericht seinen Auftritt. Ein Verbotsverfahren hält er demnach für gar nicht nötig – der „Werkzeugkasten der wehrhaften Demokratie“, wie es in der Podcast-Beschreibung heißt, biete früher ansetzende Mittel.
Kramer äußerte dem Bericht zufolge Unverständnis darüber, dass Björn Höcke das Wahlrecht noch nicht entzogen worden sei:
„Ich habe es mich gefragt. Ich bin immer noch nicht weiter, warum man es nicht gemacht hat.“
Dass Karlsruhe vergleichbare Anträge in anderen Fällen nicht einmal angenommen habe, wisse er – man müsse es trotzdem versuchen. Was der Podcast dabei nicht groß betont: Ein Verfahren zur Grundrechtsverwirkung nach Artikel 18 Grundgesetz wurde laut juristischen Fachpublikationen bislang viermal angestrengt – und war nie erfolgreich.
Wenn Wähler „unklug“ wählen
Besonders brisant ist eine Passage über die Wähler selbst. Die Bürger sollten „der beste Verfassungsschutz“ sein, so Kramer, doch man habe gemerkt, dass nicht sicher sei, ob „die Wählerinnen und Wähler klug mit ihren Stimmen umgehen“.
Aus Sicht unserer Redaktion ist das der eigentliche Skandal dieses Auftritts: Ein Beamter bewertet öffentlich die Qualität demokratischer Wahlentscheidungen. Wer entscheidet künftig, welches Kreuz als „klug“ gilt?
Der Fall Sonneberg – und die zweite Sicherung
Konkret plädierte Kramer laut Bericht dafür, Bewerber für Bürgermeister- und Landratsämter in Thüringen strenger auf Verfassungstreue zu prüfen. Sein Amt könne Wahlvorstände von sich aus ansprechen: Man hätte „da was anzubieten“.
Und nach der Wahl? Da prüfe das Landesverwaltungsamt vor der Vereidigung erneut – eine „zweite Sicherung“. Komme es zu dem Schluss, dass ein Kandidat nicht hätte antreten dürfen, werde die Wahl annulliert. Dass Wähler darüber nicht begeistert seien, räumte Kramer ein; entscheidend sei, ob alles „rechtsstaatlich sauber gelaufen“ sei.
Kritik übte er ausdrücklich daran, dass der AfD-Politiker Robert Sesselmann im Landkreis Sonneberg überhaupt zugelassen und die Wahl anschließend als rechtmäßig anerkannt worden sei. Damit stellt sich der Verfassungsschutzchef offen gegen die Bewertung einer anderen Behörde.
Eine Niederlage vor Gericht – und viele offene Fragen
Nicht unerwähnt bleibt die Vorgeschichte: 2018 machte Kramer die Einstufung der Thüringer AfD als „Prüffall“ öffentlich. Das Verwaltungsgericht Weimar entschied 2021, diese Bekanntmachung sei unzulässig gewesen – bei einem Prüffall lägen noch keine tatsächlichen Anhaltspunkte für einen Verdacht vor. Im Podcast rechtfertigte er sich damit, das Gesetz habe es nicht verboten.
In Niedersachsen wurden Medienberichten zufolge mehrere AfD-Bewerber wegen Zweifeln an der Verfassungstreue nicht zur Kommunalwahl am 13. September 2026 zugelassen; betroffene Politiker gehen juristisch dagegen vor. Für Kritiker ist damit klar: Nicht Gerichte, sondern Ausschüsse entscheiden vorab über das Angebot auf dem Wahlzettel.
Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar.

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