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Wem gehören die SED-Akten? Gysi erhebt Anspruch – Berlin schweigt

Wem gehören die SED-Akten? Gysi erhebt Anspruch – Berlin schweigt
Symbolbild: KI-generiert

Mehr als 36 Jahre nach dem Ende der DDR ist eine der heikelsten Fragen der deutschen Einheit weiter ungeklärt: Wem gehören die Akten der Staatspartei SED? Der Linken-Politiker Gregor Gysi beansprucht das Eigentum für seine Partei. Die Bundesregierung widerspricht ihm in einer Antwort auf eine Anfrage der AfD-Fraktion nicht – sie räumt schlicht ein, dass Bund und Linkspartei sich beide für die rechtmäßigen Eigentümer halten.

Ein Satz im Ausschuss – und eine alte Wunde bricht auf

Auslöser war eine öffentliche Sitzung des Bundestagsausschusses für Kultur und Medien Ende Juni unter dem Titel „Kollektives Gedächtnis im digitalen Zeitalter“. Dort erklärte Gysi, er habe als damaliger PDS-Vorsitzender nach dem Ende der SED-Herrschaft einen Vertrag mit der Bundesregierung geschlossen. Das gesamte SED-Archiv sei an das Bundesarchiv gegangen – bei fortbestehendem Eigentum der Partei.

„dass wir Eigentümer bleiben“

So gab Gysi laut Berichten den Kern der Vereinbarung wieder. Der CDU-Abgeordnete Johannes Volkmann konterte in der Sitzung sichtlich amüsiert, es sei erstaunlich, dass ausgerechnet die Linke Eigentumsrechte geltend mache – nach ihrem Selbstverständnis müsste es sich doch um Volkseigentum handeln.

Der Vertrag vom 29. Dezember 1992

Die AfD-Fraktion machte daraus Anfang August eine Kleine Anfrage zu den „Eigentumsansprüchen der Linkspartei an den SED-Akten im Bundesarchiv“. Die Antwort der Bundesregierung datiert von Mitte August. Sie bestätigt: Am 29. Dezember 1992 wurde in Bonn ein sogenannter Einbringungsvertrag geschlossen, unterzeichnet für die PDS von Gregor Gysi persönlich.

Die Bestände des früheren Zentralen Parteiarchivs der SED – Stasi-Material zählt ausdrücklich nicht dazu – wanderten damit als Depositum in die Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR (SAPMO) im Bundesarchiv. Ein Depositum ist juristisch eine Hinterlegung zur Aufbewahrung – ohne Aufgabe des Eigentums.

Formelkompromiss statt klarer Linie

Beide Seiten wollten seinerzeit eine Zersplitterung der Bestände verhindern. Die Eigentumsfrage aber blieb strittig – und wurde nicht entschieden, sondern vertagt. Der Bund betrachtete laut der Antwort alle Unterlagen als sein Eigentum, soweit sie „die Wahrnehmung staatlicher Aufgaben“ betrafen. Die PDS reklamierte den Gesamtbestand für sich.

Aus Sicht unserer Redaktion ist das ein Lehrstück über die Konfliktscheu der frühen Einheitsjahre: Statt Klarheit gab es eine Formel, mit der beide Seiten leben konnten. Die Rechnung wird jetzt präsentiert.

Thüringen zeigte, wie es gehen könnte

Dass die Sache lösbar ist, bewies der Freistaat Thüringen. Ende November 2018 unterzeichneten die damalige Landesgeschäftsführerin der Thüringer Linken und der Leiter des Landesarchivs eine Vereinbarung, mit der der Einbringungsvertrag von 1993 aufgehoben wurde. Die Unterlagen der SED-Bezirksparteiarchive Erfurt, Gera und Suhl gingen ins Eigentum des Landes über. Zuvor hatten beide Seiten Eigentumsvorbehalte geltend gemacht – was die archivfachliche Erschließung zeitweise beeinträchtigt habe.

Auf Bundesebene? Fehlanzeige. Vergleichbare Verhandlungen hat es dort bislang nicht gegeben. Der Vertrag von 1992 gilt unverändert fort. Ohne neue Vereinbarung oder ein Gerichtsurteil dürfte sich daran auf absehbare Zeit nichts ändern.

Warum das mehr ist als Juristerei

Die historische Wurzel liegt im Einigungsvertrag, der für das Archivgut der DDR-Parteien und Massenorganisationen keine abschließende Regelung brachte. Geschützt wurde zunächst nur, was bei staatlichen Stellen entstanden war. Die Lösung hieß SAPMO – Verwahrung, Sicherung, Zugänglichmachung. Verwahrt und zugänglich gemacht werden die Akten also weiterhin durch das Bundesarchiv.

Für viele Bürger bleibt trotzdem ein bitterer Beigeschmack. Akten einer Diktatur sind Beweismaterial und historisches Gedächtnis eines ganzen Volkes. Dass ihre Eigentumslage nach über drei Jahrzehnten noch immer als „umstritten“ protokolliert wird, ist ein Armutszeugnis politischer Aufarbeitung.

Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Wir erbringen keine Rechtsberatung; für rechtliche Fragen im Einzelfall wenden Sie sich bitte an fachkundige Beratung.

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