
Wenn der Rechtsstaat versagt: Halle-Attentäter terrorisiert weiter hinter Gittern
Es ist ein Armutszeugnis für unseren angeblichen Rechtsstaat: Der verurteilte Halle-Attentäter Stephan B., der 2019 zwei unschuldige Menschen auf offener Straße ermordete, konnte selbst im Hochsicherheitsgefängnis noch Justizbeamte als Geiseln nehmen. Nun hat der Bundesgerichtshof das Urteil wegen dieser Geiselnahme bestätigt – ganze sieben Jahre Haft zusätzlich. Man fragt sich unwillkürlich: Ist das alles, was unser Justizsystem zu bieten hat?
Ein Terrorist, der niemals hätte zuschlagen dürfen
Der Fall zeigt exemplarisch, wie sehr unser Sicherheitsapparat versagt hat. Am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur versuchte dieser Rechtsextremist, 52 betende Menschen in einer Synagoge zu ermorden. Nur eine gesicherte Tür und technisches Versagen seiner selbstgebauten Waffen verhinderten ein noch größeres Blutbad. Stattdessen erschoss er eine Passantin und einen jungen Mann in einem Dönerimbiss – willkürlich, kaltblütig, voller Hass.
Das Oberlandesgericht Naumburg verurteilte ihn 2020 zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Ein Urteil, das der BGH bereits 2022 bestätigte. Doch offenbar reichten all diese Maßnahmen nicht aus, um weitere Gewalttaten zu verhindern.
Versagen auf ganzer Linie im Strafvollzug
Im Dezember 2022 – man höre und staune – gelang es diesem verurteilten Terroristen in der JVA Burg, zwei Justizbeamte als Geiseln zu nehmen. Mit einem selbstgebastelten Schussapparat bedrohte er die Bediensteten und versuchte zu fliehen. Erst andere Beamte konnten ihn überwältigen. Die Frage drängt sich auf: Wie kann ein zu lebenslanger Haft verurteilter Terrorist in einem deutschen Hochsicherheitsgefängnis an Material für eine Waffe gelangen?
„Das Landgericht verurteilte ihn im Februar 2024 wegen Geiselnahme in Tateinheit mit unerlaubtem Herstellen und Führen einer Schusswaffe zu einer Haftstrafe von sieben Jahren."
Sieben Jahre – für eine Geiselnahme mit einer selbstgebauten Waffe im Gefängnis. Dazu kommen Schmerzensgeldzahlungen von 8.000 und 15.000 Euro an die traumatisierten Beamten. Man könnte meinen, es handle sich um einen schlechten Scherz, wäre die Situation nicht so ernst.
Die bittere Realität: Deutschland kapituliert vor der Gewalt
Dieser Fall ist symptomatisch für den Zustand unseres Landes. Während die Politik von Integration und Resozialisierung träumt, sieht die Realität anders aus: Die Kriminalität erreicht Rekordniveau, Messerangriffe sind an der Tagesordnung, und selbst in Hochsicherheitsgefängnissen sind Justizbeamte nicht mehr sicher. Es ist das Ergebnis einer jahrelangen Fehlpolitik, die Täter mehr schützt als Opfer.
Was sagt es über unseren Staat aus, wenn selbst verurteilte Terroristen hinter Gittern weiteren Terror verbreiten können? Die neue Große Koalition unter Friedrich Merz hatte versprochen, für mehr Sicherheit zu sorgen. Doch solche Vorfälle zeigen: Es braucht mehr als warme Worte. Es braucht einen grundlegenden Kurswechsel in der Sicherheitspolitik.
Zeit für echte Konsequenzen
Die Bestätigung des Urteils durch den BGH mag juristisch korrekt sein, löst aber nicht das eigentliche Problem. Wie viele Justizbeamte müssen noch zu Opfern werden, bevor endlich gehandelt wird? Wie viele „Einzelfälle" braucht es noch, bis die Politik erkennt, dass unser Strafvollzug reformbedürftig ist?
Es ist höchste Zeit, dass Deutschland wieder zu einem Land wird, in dem Recht und Ordnung herrschen – nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Realität. Die Bürger haben ein Recht auf Sicherheit, und Justizbeamte haben ein Recht darauf, ihren Dienst ohne Todesangst verrichten zu können. Alles andere ist ein Offenbarungseid für unseren angeblich so fortschrittlichen Rechtsstaat.
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