
Wenn der Wählerwille zur Verhandlungssache wird: AfD-Politiker in Friesland von der Landratswahl ausgeschlossen

Es ist ein Vorgang, der einem die Sprache verschlagen sollte – und der doch längst zum bitteren Alltag in der deutschen Parteiendemokratie gehört. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert darf im niedersächsischen Landkreis Friesland nicht für das Amt des Landrats antreten. Der Grund? Zusammengefasst in einem Satz: Weil er der falschen Partei angehört. Der zuständige Wahlausschuss verweigerte dem 46-Jährigen die Zulassung als Bewerber und folgte damit einer Empfehlung des niedersächsischen Innenministeriums, das ausgerechnet daran zweifelt, ob Sichert «jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung» eintrete.
Ein Verwaltungsgremium sortiert den unliebsamen Kandidaten aus
Man muss sich diese Konstruktion auf der Zunge zergehen lassen. Ein parteipolitisch besetzter Wahlausschuss auf lokaler Ebene maßt sich an, einem gewählten Volksvertreter das passive Wahlrecht zu entziehen. Die Begründung stützt sich unter anderem auf Sicherts Mitgliedschaft und seine Funktionen in der AfD Niedersachsen, die vom dortigen Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft worden sei. Hinzu kämen frühere Äußerungen und Beiträge in sozialen Medien, in denen das Ministerium Anhaltspunkte für ein «ethnopluralistisches Weltbild», islamfeindliche Tendenzen und eine Verharmlosung des Nationalsozialismus erkennen wolle.
Bemerkenswert ist dabei vor allem eines: Nicht das Bundesverfassungsgericht – die einzige Instanz, der in Deutschland die Feststellung der Verfassungsfeindlichkeit einer Partei überhaupt zusteht – fällt hier ein Urteil. Sondern ein Verwaltungsgremium untester Ebene nimmt sich das Recht heraus, einem Kandidaten einer nicht verbotenen, im Deutschen Bundestag vertretenen Partei die Kandidatur zu verwehren.
Wer Angst vor dem Wählerwillen hat, der muss die Wahl, den Kandidaten oder den Wähler bekämpfen. Anders lässt sich dieses Vorgehen kaum deuten.
Der Beschuldigte wehrt sich – und kündigt juristische Schritte an
Sichert selbst wies die Vorwürfe entschieden zurück. Er verwies darauf, seit fünfzehn Jahren im öffentlichen Dienst tätig zu sein und sich als Abgeordneter für die Grundrechte der Bürger eingesetzt zu haben. Die Entscheidung des Ausschusses bezeichnete er als Gefahr für die Demokratie und kündigte rechtliche Schritte an. Auch der AfD-Landesverband Niedersachsen kritisierte den Ausschluss scharf und verlangte die sofortige Zulassung seines Bewerbers.
Doch selbst wenn die Gerichte – wie zu erwarten – diesen Vorgang später kassieren sollten: Bis dahin dürfte die Kommunalwahl am 13. September längst gelaufen und ein neuer Landrat im Amt sein. Der bisherige Amtsinhaber Sven Ambrosy von der SPD tritt nicht erneut an. Es ist genau dieses Kalkül, das aufhorchen lässt. Man schaltet den Konkurrenten aus, gewinnt Zeit und schafft Fakten – die spätere juristische Korrektur läuft dann ins Leere.
Ein gefährliches Muster
Was hier in Friesland geschieht, ist kein Einzelfall, sondern reiht sich ein in eine Kette von Vorgängen, in denen missliebige politische Mitbewerber mit administrativen Mitteln kaltgestellt werden. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat die Rolle der Opposition einmal klar beschrieben: Sie solle als personelle und programmatische Alternative zur Regierungsmehrheit dienen und einem möglichen Machtmissbrauch entgegenwirken. Wenn nun aber ausgerechnet die Zugehörigkeit zur größten Oppositionskraft zum Ausschlussgrund erhoben wird, dann stellt sich die berechtigte Frage, wer hier eigentlich die freiheitlich demokratische Grundordnung mit Füßen tritt.
Es ist eine Sorge, die längst nicht mehr nur eine Randmeinung ist, sondern von einem beträchtlichen Teil der Bevölkerung geteilt wird: Das Vertrauen in die Fairness demokratischer Verfahren erodiert, wenn Behörden nach politischem Gutdünken entscheiden, wer überhaupt zur Wahl stehen darf. Eine Demokratie, die ihre eigenen Regeln nur so lange achtet, wie das Ergebnis den Herrschenden genehm ist, verdient diesen Namen nicht mehr.
Beständigkeit in unbeständigen Zeiten
Gerade in einer Zeit, in der politische Institutionen an Glaubwürdigkeit verlieren, in der das Vertrauen in Verfahren und Versprechen bröckelt, wächst bei vielen Bürgern der Wunsch nach Beständigkeit. Wer erkennt, wie schnell staatliche Zusicherungen zur Verhandlungsmasse werden können, der sucht nach Werten, die sich nicht per Verwaltungsakt umdeuten lassen. Physische Edelmetalle wie Gold und Silber gehören seit jeher zu jenen Sachwerten, die unabhängig von politischen Launen und behördlicher Willkür Bestand haben – ein solider Anker in einem Umfeld, in dem selbst demokratische Grundprinzipien zunehmend infrage gestellt werden.
Hinweis der Redaktion: Der vorliegende Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Grundlage der uns vorliegenden Informationen wieder und stellt keine Rechtsberatung dar. Für rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt. Die Ausführungen zu Edelmetallen stellen keine Anlageberatung dar. Jede Anlageentscheidung liegt in Ihrer eigenen Verantwortung; informieren Sie sich eigenständig umfassend, bevor Sie eine Investition tätigen.

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