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Kettner Edelmetalle
07.12.2025
10:10 Uhr

Wenn Gleichberechtigung zur Abzocke wird: Das lukrative Geschäftsmodell der AGG-Klagen

Deutschland hat sich in ein Paradies für professionelle Kläger verwandelt. Was einst als Schutz vor Diskriminierung gedacht war, ist längst zu einem einträglichen Geschäftsmodell mutiert. Der jüngste Fall eines Duisburger Dachdeckers, der 800 Euro zahlen musste, weil er eine bürokratische Formalie nicht kannte, zeigt exemplarisch, wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zur Waffe gegen den Mittelstand geworden ist.

Die perfekte Masche: Arbeitslos bleiben und trotzdem kassieren

Eine Transperson aus Nordrhein-Westfalen hat das System perfektioniert. Mit geschätzten 250 Klagen und etwa 1.600 verschickten Bewerbungen hat sie sich ein lukratives Standbein aufgebaut – während sie gleichzeitig seit Jahren als arbeitslos gemeldet ist. Das Geschäftsmodell ist so simpel wie perfide: Man bewirbt sich auf Stellen, wartet auf die Absage und verklagt dann das Unternehmen wegen angeblicher Diskriminierung.

Im Fall des Duisburger Dachdeckers ging es nicht einmal um das mittlerweile berüchtigte fehlende "d" für divers in der Stellenausschreibung. Der Handwerker hatte durchaus korrekt eine "Bürokauffrau/mann im Bereich Dachdeckerhandwerk (m/w/d)" gesucht. Sein Vergehen? Er wusste nicht, dass er zusätzlich einen speziellen Vermittlungsantrag bei der Arbeitsagentur hätte stellen müssen, damit diese prüfen kann, ob die Stelle für behinderte Menschen geeignet sei.

Ein Vater eines behinderten Kindes als Opfer der Bürokratie

Die bittere Ironie dieser Geschichte: Der betroffene Unternehmer ist selbst Vater eines schwerbehinderten Kindes. Ausgerechnet er wurde nun Opfer eines Systems, das vorgeblich Menschen mit Behinderungen schützen soll. Statt echter Inklusion fördert das AGG offenbar vor allem eines: die systematische Abzocke kleiner und mittelständischer Unternehmen durch Berufskläger.

Die Transperson forderte ursprünglich 5.200 Euro – eine Summe, die für viele Handwerksbetriebe existenzbedrohend sein kann. Dass es "nur" 800 Euro wurden, ist dem Vergleich vor Gericht zu verdanken. Doch selbst diese Summe schmerzt in Zeiten, in denen deutsche Handwerker ohnehin mit steigenden Kosten, Bürokratiewahn und Fachkräftemangel kämpfen.

Ein Viertelmillion Euro durch systematisches Klagen?

Ein Richter des Arbeitsgerichts Bielefeld schätzte bereits, dass die klagende Person durch ihre Aktivitäten eine Viertelmillion Euro eingenommen haben könnte. Und das Beste daran: Diese Einnahmen gelten als Schadensersatz und sind damit steuerfrei. Während der ehrliche Handwerker jeden Euro versteuern muss, kassiert die Transperson unversteuerte Summen – finanziert durch die Existenzängste kleiner Unternehmer.

Das Repertoire der Klägerin ist dabei vielfältig: Mal fehlt das "d" für divers, mal wurde nicht explizit für Behinderte ausgeschrieben, mal suchte ein Unternehmen Mitarbeiter für ein "junges Team" – schon liegt eine Klage wegen Altersdiskriminierung auf dem Tisch. Die Gerichte geben den Klägern dabei erschreckend oft recht, denn Paragraf 15 des AGG ist so streng formuliert, dass schon kleinste formale Fehler zu Schadensersatzansprüchen führen können.

Rechtsmissbrauch? Fehlanzeige!

Besonders verstörend: Der Vorwurf des Rechtsmissbrauchs wurde von mehreren Gerichten bereits abgelehnt. Die Justiz sieht offenbar kein Problem darin, dass hier jemand systematisch Unternehmen verklagt, ohne jemals ernsthaft an einer Anstellung interessiert zu sein. Stattdessen werden fleißige Unternehmer bestraft, die in der komplexen Bürokratie des deutschen Arbeitsrechts einen winzigen Fehler machen.

Diese Entwicklung ist symptomatisch für ein Land, in dem Leistung bestraft und clevere Ausnutzung des Systems belohnt wird. Während Großkonzerne wie Bosch, BASF und Miele Stellen abbauen und ins Ausland verlagern, kämpfen kleine Handwerksbetriebe mit immer neuen bürokratischen Hürden und professionellen Abzockern.

Die Politik schaut zu – und verschärft die Lage

Die neue Große Koalition unter Friedrich Merz hatte versprochen, den Mittelstand zu entlasten und die ausufernde Bürokratie einzudämmen. Doch bisher ist davon nichts zu spüren. Im Gegenteil: Mit dem 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen für Infrastruktur werden neue Schulden aufgetürmt, die über Generationen hinweg durch höhere Steuern und Abgaben finanziert werden müssen – trotz Merz' Versprechen, keine neuen Schulden zu machen.

Gleichzeitig bleibt das AGG unangetastet, obwohl es längst nicht mehr seinem ursprünglichen Zweck dient. Statt echte Diskriminierung zu bekämpfen, ist es zum Werkzeug für Berufskläger geworden, die auf Kosten ehrlicher Unternehmer leben. Die wahren Leidtragenden sind dabei nicht nur die betroffenen Betriebe, sondern auch tatsächlich benachteiligte Menschen, deren berechtigte Anliegen durch solche Auswüchse diskreditiert werden.

Ein System, das Anreize falsch setzt

Was sagt es über unser Land aus, wenn es lukrativer ist, Unternehmen zu verklagen, als einer ehrlichen Arbeit nachzugehen? Wenn eine Person mit 1.600 Bewerbungen und 250 Klagen mehr verdient als mancher Facharbeiter? Wenn Richter solche offensichtlichen Fälle von systematischem Rechtsmissbrauch durchwinken, während gleichzeitig die Kriminalität auf deutschen Straßen explodiert und echte Straftäter mit Bewährungsstrafen davonkommen?

Die Antwort ist bitter: Deutschland hat sich in einen Staat verwandelt, der die Falschen belohnt und die Richtigen bestraft. Ein Staat, in dem Bürokratie und Ideologie über gesundem Menschenverstand stehen. Ein Staat, in dem ein Dachdecker, der selbst Vater eines behinderten Kindes ist, bestraft wird, weil er eine obskure Formalie nicht kannte.

Es ist höchste Zeit, dass die Politik handelt und das AGG grundlegend reformiert. Berufskläger müssen gestoppt, der Mittelstand entlastet und der gesunde Menschenverstand wieder in unsere Gesetze einziehen. Andernfalls werden wir bald keine Handwerker mehr haben, die man noch verklagen könnte – sie alle werden entweder aufgegeben haben oder ins Ausland abgewandert sein. Und dann? Dann können die Berufskläger ihre Dächer selbst decken.

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