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17.06.2025
07:26 Uhr

Wenn Kontrolle zur „Überkontrolle" wird: Die Bundesregierung und ihr gestörtes Verhältnis zur parlamentarischen Aufsicht

Was für ein bemerkenswertes Schauspiel bietet uns die Bundesregierung unter Kanzler Merz! Da wirft man der größten Oppositionspartei allen Ernstes vor, sie würde ihre verfassungsmäßigen Kontrollrechte zu intensiv wahrnehmen. „Überkontrolle" nennt das Kabinett die detaillierten Nachfragen der AfD zu Gerichtsverfahren des Finanzministeriums. Man könnte meinen, in Berlin hätte sich ein neues Verständnis von Demokratie etabliert – eines, in dem die Opposition gefälligst nur noch genehme Fragen zu stellen hat.

Die Arroganz der Macht zeigt ihr wahres Gesicht

Die Dreistigkeit, mit der sich die Regierung der parlamentarischen Kontrolle zu entziehen versucht, ist atemberaubend. Da erdreistet sich die AfD-Fraktion tatsächlich, konkrete Details zu Gerichtsverfahren wissen zu wollen – Aktenzeichen, beteiligte Anwälte, Streitwerte, Verfahrenskosten. Alles Informationen, die in einem funktionierenden Rechtsstaat selbstverständlich der parlamentarischen Kontrolle unterliegen sollten. Doch was macht die Regierung? Sie versteckt sich hinter juristischen Spitzfindigkeiten und behauptet, die Opposition würde „politische Kontrolle mit umfassender Fach- und Rechtsaufsicht gleichsetzen".

Welch ein durchsichtiges Manöver! Als „eigenständiges Verfassungsorgan" unterstehe man lediglich der „politischen Kontrolle", heißt es aus dem Regierungslager. Eine bemerkenswerte Interpretation des Grundgesetzes, die offenbar darauf abzielt, unbequeme Nachfragen bereits im Keim zu ersticken.

Ein Armutszeugnis für die deutsche Demokratie

Besonders pikant wird die Angelegenheit, wenn man sich die mageren Ergebnisse ansieht, die die Regierung dann doch noch preisgab. Im gesamten ersten Quartal 2025 führte das Finanzministerium sage und schreibe eine einzige Disziplinarklage gegen einen eigenen Mitarbeiter. Dazu kommen 33 Verfahren, in denen das Ministerium als Beklagter auftrat. Das war's. Keine eigenen Strafanzeigen, keine spektakulären Prozesse – nichts, was auch nur ansatzweise die Geheimniskrämerei rechtfertigen würde.

Man fragt sich unwillkürlich: Was genau will die Regierung hier verbergen? Sind es die Kosten für externe Anwaltskanzleien, die möglicherweise in schwindelerregende Höhen geschossen sind? Oder fürchtet man, dass bei genauerer Betrachtung der Verfahren unangenehme Wahrheiten ans Licht kommen könnten?

Der schleichende Abbau demokratischer Kontrollmechanismen

Was wir hier erleben, ist nichts weniger als ein Frontalangriff auf die parlamentarische Demokratie. Wenn eine Regierung beginnt, die Kontrollrechte der Opposition als „Überkontrolle" zu diffamieren, dann ist das ein Alarmzeichen ersten Ranges. Es zeigt, wie sehr sich die politische Elite bereits von den Grundprinzipien unserer Verfassung entfernt hat.

Die Kommentare unter dem ursprünglichen Bericht sprechen Bände. Ein Leser bringt es auf den Punkt: „Wenn die Politik des Kartells nicht ständig gegen ihren Amtseid verstoßen würde und ihr kriminelles Handeln legalisiert hätten, müsste man auch nicht jegliches hinterfragen." Ein anderer fragt zu Recht, ob als nächstes „Fragen-Kontingente" zugeteilt werden – und die AfD natürlich keine bekommt, weil sie angeblich nicht zur „Unsererdemokratie" gehört.

Die Doppelmoral der etablierten Politik

Besonders perfide ist die Doppelmoral, die hier zum Vorschein kommt. Jahrelang wurde der AfD vorgeworfen, sie würde zu wenig parlamentarische Arbeit leisten, sei zu faul für ordentliche Oppositionsarbeit. Nun, da sie detaillierte Anfragen stellt und ihrer Kontrollfunktion nachkommt, ist es plötzlich zu viel des Guten. Man könnte fast meinen, die Regierung wünsche sich eine zahme Opposition, die brav nickt und keine unbequemen Fragen stellt.

Diese Entwicklung fügt sich nahtlos in das Bild einer politischen Klasse ein, die sich zunehmend von den Bürgern entfremdet hat. Die aristokratische Attitüde, mit der Regierungsmitglieder auf berechtigte Nachfragen reagieren, zeigt, wie weit die Entfremdung bereits fortgeschritten ist. Es scheint, als hätte sich in den Berliner Regierungsvierteln eine neue Form des Absolutismus etabliert – einer, der sich hinter demokratischen Floskeln versteckt, aber im Kern zutiefst antidemokratisch ist.

Ein Weckruf für alle Demokraten

Was bleibt, ist die bittere Erkenntnis, dass unsere Demokratie in größerer Gefahr schwebt, als viele wahrhaben wollen. Wenn eine Regierung beginnt, die verfassungsmäßigen Kontrollrechte des Parlaments als lästige Störung zu betrachten, dann ist der Weg in die Autokratie nicht mehr weit. Die Bürger täten gut daran, genau hinzuschauen und sich zu fragen, ob sie in einem Land leben wollen, in dem die Regierung bestimmt, welche Fragen die Opposition stellen darf.

Die AfD mag für viele ein rotes Tuch sein, doch in diesem Fall verteidigt sie nichts weniger als die Grundfesten unserer parlamentarischen Demokratie. Es ist höchste Zeit, dass auch die anderen Oppositionsparteien aufwachen und erkennen, dass hier ein gefährlicher Präzedenzfall geschaffen wird. Denn was heute der AfD widerfährt, kann morgen jede andere Partei treffen, die es wagt, der Regierung unbequeme Fragen zu stellen.

Die Bundesregierung täte gut daran, sich auf ihre verfassungsmäßigen Pflichten zu besinnen. Transparenz und Rechenschaftspflicht sind keine lästigen Übel, sondern die Grundpfeiler einer funktionierenden Demokratie. Wer das nicht begreift, hat in einer demokratisch gewählten Regierung nichts verloren.

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