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25.07.2026
12:47 Uhr

Wenn Wahlausschüsse zu Richtern werden: Der demokratische Skandal von Gifhorn

Wenn Wahlausschüsse zu Richtern werden: Der demokratische Skandal von Gifhorn

Was sich am vergangenen Donnerstag im niedersächsischen Gifhorn abspielte, sollte jeden Bürger dieses Landes aufhorchen lassen – ganz gleich, welcher politischen Couleur er auch angehören mag. Denn hier wurde nicht bloß über die Zulassung eines Bürgermeisterkandidaten entschieden. Hier wurde vielmehr die fundamentale Frage verhandelt, ob in Deutschland noch der Wähler oder inzwischen ein handverlesenes Gremium darüber befindet, wer auf dem Stimmzettel stehen darf.

Tumult im Sitzungssaal – und ein bemerkenswerter Ausbruch

Sieben Mitglieder des Wahlausschusses hatten darüber zu befinden, welche Kandidaten zur Bürgermeisterwahl am 13. September antreten dürfen. Unter den Bewerbern befand sich auch Robert Preuß, der AfD-Kreisvorsitzende. Noch bevor überhaupt abgestimmt wurde, ergriff ein Ausschussmitglied das Wort und ließ seinem politischen Furor freien Lauf. Die Partei, so hieß es sinngemäß, gehöre seiner Ansicht nach „schon lange verboten“ – untermauert durch den Verweis auf diverse Gutachten.

Man stelle sich das einmal in seiner ganzen Tragweite vor: Ein Mitglied eines Prüforgans, dessen einzige Aufgabe die formale Kontrolle von Wahlunterlagen sein sollte, macht öffentlich Stimmung gegen eine demokratisch gewählte Oppositionspartei. Aus dem Publikum kam gemischtes Echo – Applaus hier, Buhrufe dort. Als der Vorsitzende schließlich die Wortmeldung abwürgte und zur Abstimmung schritt, wurde Preuß mit sechs zu einer Stimme zugelassen. Ausgerechnet jenes Mitglied, das sich zuvor so lautstark echauffiert hatte, stimmte dagegen.

„Nazis raus aus den Parlamenten“ – so schrie eine Frau, während sie den Saal verließ. Ein anderer Anwesender entgegnete trocken: „Mensch, sieh zu, dass du rauskommst hier.“

Ein gefährlicher Präzedenzfall

Der eigentliche Skandal liegt jedoch tiefer und ist weit weniger schrill als die Szenen im Saal. Niedersachsen habe, so die Berichterstattung, seinen Wahlausschüssen im Vorfeld der Kommunalwahlen ermöglicht, Kandidaten wegen angeblicher Zweifel an ihrer Verfassungstreue von der Wahl zum Bürgermeister oder Landrat auszuschließen. Eine Befugnis also, die eigentlich – und aus guten Gründen – allein den Gerichten zusteht.

Wer sich mit dem Grundgesetz auch nur oberflächlich befasst hat, dem sollte klar sein: Über die Verfassungswidrigkeit einer Partei entscheidet nach Artikel 21 GG ausschließlich das Bundesverfassungsgericht. Kein Wahlausschuss, kein Gemeinderat, kein noch so engagierter Kommunalpolitiker. Wenn nun aber politisch besetzte Gremien beginnen, eine Vorauswahl der genehmen Kandidaten zu treffen, dann höhlen sie damit das freie Wahlrecht in seinem Kern aus.

Wenn das Muster erkennbar wird

Bezeichnend ist, dass die Anwendung dieser neuen Regelung höchst unterschiedlich ausfällt. Während Preuß in Gifhorn zugelassen wurde, erging es dem AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert im Landkreis Friesland anders: Ihm wurde die Kandidatur als Landrat verwehrt – unter anderem, so hieß es, wegen seiner Parteimitgliedschaft. Andere AfD-Bewerber, etwa in Hannover, kamen wiederum durch. Bei mehreren Kandidaten stehe die Entscheidung noch aus.

Ein Flickenteppich also, bei dem offenbar von Ausschuss zu Ausschuss neu gewürfelt wird, wer denn nun als hinreichend verfassungstreu gilt. Man muss kein Anhänger irgendeiner Partei sein, um zu erkennen, dass hier ein Instrument geschaffen wurde, das jeder Willkür Tür und Tor öffnet. Heute trifft es die eine Partei, morgen womöglich eine andere. Rechtsstaatlichkeit sieht anders aus.

Vertrauen in die Demokratie steht auf dem Spiel

Es ist eine bittere Ironie, dass ausgerechnet im Namen des Demokratieschutzes zu Methoden gegriffen wird, die dem demokratischen Grundprinzip diametral entgegenstehen. Denn Demokratie bedeutet im Kern nichts anderes, als dass der Souverän – also der Wähler – entscheidet. Nicht ein Gremium, das sich anmaßt, die Auswahl vorzusortieren. Wer den Menschen das Recht nimmt, selbst zu bestimmen, wen sie an die Spitze ihrer Kommune wählen, der spielt mit dem Feuer und beschädigt genau jenes Vertrauen, das eine freiheitliche Ordnung zusammenhält.

Diese Sorge teilt keineswegs nur unsere Redaktion. Ein wachsender Teil der Bürger empfindet zunehmend, dass die etablierte Politik nicht mehr mit offenem Visier um Mehrheiten ringt, sondern mit administrativen Kniffen und Etikettierungen arbeitet, um unliebsame Konkurrenz aus dem Rennen zu drängen. Das Vertrauen in die Institutionen erodiert – und daran tragen jene, die solche zweifelhaften Instrumente ersonnen haben, die Hauptverantwortung.

Deutschland braucht wieder eine politische Kultur, in der Argumente statt Ausschlussverfahren zählen, in der der Wähler ernst genommen wird und in der die Gewaltenteilung nicht zur bloßen Fassade verkommt. Alles andere wäre ein Armutszeugnis für ein Land, das sich so gerne als Musterdemokratie feiern lässt.

Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Grundlage der uns vorliegenden Informationen wieder und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte zu wahlrechtlichen oder verfassungsrechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen entsprechend qualifizierten Fachkundigen.

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