
Zweierlei Recht: Wenn der Staat Islamisten laufen lässt und Rundfunkverweigerer einsperrt

Es gibt Momente, in denen sich das Selbstbild eines Rechtsstaates und seine gelebte Praxis so weit voneinander entfernen, dass man den Abstand mit dem Lineal messen könnte. Berlin, Sommer 2026, liefert einen solchen Moment. Ein als Hochrisikoperson eingestufter Islamist soll den Christopher Street Day angegriffen haben. Eine Frau starb, offiziell 31 Menschen wurden verletzt. Und der Mann, der diese Tat begangen haben soll, war frei – weil ein Gericht ihn am 12. Mai aus der Untersuchungshaft entließ.
Ein Jahr und zehn Monate – und eine „Vorbewährung“
Abdul B. hatte, so der Vorwurf, versucht, sich dem sogenannten Islamischen Staat anzuschließen. Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte ihn zu einem Jahr und zehn Monaten Jugendstrafe. Bemerkenswert ist, was das Gericht selbst festhielt: Eine sofortige Bewährung sei nicht vertretbar. Man liest diesen Satz zweimal. Und dann liest man, dass dasselbe Gericht den Haftbefehl dennoch aufhob und eine sechsmonatige Vorbewährung gewährte. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte mehr Strafe und weitere Haft gefordert – vergeblich.
Das Bundeskriminalamt führte den Mann in der höchsten Risikokategorie. Fachleute warnten vor einer erneuten Ausreise oder einem Anschlag. Das Landeskriminalamt filmte sogar, wie er am Tattag um 20.58 Uhr sein Haus verließ. Nur: Die Kamerabilder wurden erst zeitversetzt ausgewertet. Eine Stunde später begann das Blutbad. Man muss kein Sicherheitsexperte sein, um zu erkennen, dass hier nicht nur ein Richter, sondern ein ganzer Apparat versagt hat.
181 Tage Haft für 651,30 Euro
Nun der Kontrast, der weh tut. Georg Thiel schuldete dem WDR 651,30 Euro Rundfunkbeitrag. Weil er seine Vermögensverhältnisse nicht offenlegte, ordnete die Justiz Erzwingungshaft an – und schöpfte mit 181 Tagen die gesetzliche Höchstdauer nahezu vollständig aus. Formal saß er nicht wegen der Beitragsschuld. Aber ohne diese Forderung hätte es das Vollstreckungsverfahren nie gegeben. Selbst das Bundesverfassungsgericht sah keinen Anlass, einzugreifen.
Ein Bauingenieur nannte die SPD-Politikerin Manuela Schwesig in einer E-Mail „Märchenerzählerin“ und warf ihr vor, „dummes Zeug“ zu verkaufen. Ergebnis: 30 Tagessätze zu je 100 Euro. Weil er nicht zahlte, verbrachte er 30 Tage hinter Gittern. Für zwei Worte. Und drei Tage vor dem CSD-Anschlag rückten Ermittler in die Elternhäuser von sieben Jugendlichen aus – Anlass war die mutmaßlich rassistische Beleidigung eines Mitschülers. Mitgenommen wurden Telefone, Computer, Speichermedien. Betroffen war damit auch das Privatleben der Eltern, gegen die kein Tatvorwurf bekannt ist.
Der Staat mobilisiert seine gesamte Zwangsgewalt gegen Beitragsschuldner, gegen Beleidigungen und gegen Schülerstreitigkeiten. Gegenüber bekannten Islamisten setzt er auf Vorbewährung, Betreuung und Kamerabilder, die man erst am nächsten Tag anschaut.
Kein Einzelfall, sondern ein Muster
Wer glaubt, Berlin sei ein bedauerlicher Ausrutscher, sollte nach Dresden blicken. Ende September 2020 kam dort ein verurteilter IS-Unterstützer nach vollständiger Verbüßung seiner Jugendstrafe frei – unter Führungsaufsicht. Fünf Tage später griff er ein homosexuelles Paar an. Ein Mann verblutete, sein Partner überlebte schwer verletzt. Bei der Festnahme trug der Täter erneut ein Messer; laut Bundesgerichtshof suchte er bereits nach weiteren Opfern. Zwei Städte, zwei Jahrzehnte, dieselbe Dramaturgie.
Der juristische Formalismus als Ausrede
Natürlich, so wird man belehrt, folgen Untersuchungshaft, Erzwingungshaft, Ersatzfreiheitsstrafe und Durchsuchungen unterschiedlichen Normen. Das ist richtig – und es ist gleichzeitig völlig irrelevant für die Frage, die Millionen Bürger umtreibt: Warum trifft die härteste Hand des Staates fast immer jene, die niemandem gefährlich sind? Verhältnismäßigkeit ist kein akademisches Zierwort. Sie ist der Kern jeder staatlichen Legitimation. Wenn eine E-Mail an eine Ministerin gefährlicher behandelt wird als ein IS-Sympathisant in der höchsten Risikokategorie, dann hat der Staat seine Prioritäten nicht nur verschoben – er hat sie verloren.
Was daraus folgen müsste
Es reicht nicht, nach jedem Anschlag betroffene Mienen aufzusetzen und über den Tonfall in sozialen Netzwerken zu klagen. Wer Gefährder kennt, sie erfasst, sie kategorisiert, sie sogar filmt – und dann trotzdem laufen lässt, betreibt keine Sicherheitspolitik, sondern Buchhaltung des Risikos. Eine Regierung, die den Schutz von Leib und Leben ihrer Bürger ernst nimmt, müsste hier ansetzen: bei konsequentem Vollzug, bei Abschiebungen, bei Haft für tatsächlich Gefährliche. Stattdessen erleben wir eine Justiz, die Milde dort übt, wo Härte überlebenswichtig wäre – und Härte dort, wo Milde selbstverständlich sein sollte.
Diese Einschätzung ist nicht bloß die Position unserer Redaktion. Sie deckt sich mit dem, was ein Großteil der Bevölkerung längst empfindet: dass in diesem Land nicht mehr für Deutschland regiert wird, sondern an den elementaren Bedürfnissen der Menschen vorbei. Wer Vertrauen in den Rechtsstaat zurückgewinnen will, muss ihn zuerst wieder gerecht machen – und zwar nicht auf dem Papier, sondern im Ergebnis.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt eine journalistische Einordnung auf Basis der uns vorliegenden Informationen dar. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Für rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt. Eine Haftung für Vollständigkeit und Richtigkeit der wiedergegebenen Sachverhalte wird ausdrücklich nicht übernommen.
- Themen:
- #Insolvenzen

- Kettner Edelmetalle News
- Finanzen
- Wirtschaft
- Politik











