
Berlins Migrantenquote: Wenn Hautfarbe wichtiger wird als Kompetenz
Was wie ein schlechter Witz klingt, ist bittere Realität in der deutschen Hauptstadt: In Berliner Verwaltungen entscheidet nicht die fachliche Eignung über eine Einstellung, sondern der Migrationshintergrund. Und das seit mittlerweile fünf Jahren – ganz offiziell, per Gesetz verordnet. Nun kommt ein Rechtsgutachten zu dem wenig überraschenden Ergebnis, dass diese Praxis gegen das Grundgesetz verstößt. Man möchte fragen: Brauchte es dafür wirklich eine Anwaltskanzlei?
Das „Partizipationsgesetz" – institutionalisierte Diskriminierung
Grundlage des ganzen Irrsinns ist das sogenannte „Gesetz zur Förderung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft", das der rot-rot-grüne Senat aus SPD, Linken und Grünen im Juli 2021 verabschiedete. Das Gesetz schreibt vor, dass der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund in den Berliner Verwaltungen ihrem Bevölkerungsanteil entsprechen solle. Dieser liegt aktuell bei über 40 Prozent. Noch absurder: Bei Bewerbungsverfahren müssen 40 Prozent der zu Vorstellungsgesprächen eingeladenen Kandidaten einen Migrationshintergrund vorweisen.
Und wie wird dieser Migrationshintergrund festgestellt? Das Gesetz formuliert es mit entwaffnender Offenheit: Er könne „insbesondere an phänotypische Merkmale, Sprache, Namen, Herkunft, Nationalität und Religion anknüpfen". Übersetzt heißt das nichts anderes, als dass die Hautfarbe, der Nachname oder die Religionszugehörigkeit darüber entscheiden, ob jemand zum Bewerbungsgespräch eingeladen wird. Wer Abdul heißt, hat bessere Karten als Lisa. Wer schlechter Deutsch spricht, gilt paradoxerweise als förderungswürdiger. Das ist keine Satire – das ist geltendes Berliner Recht.
Gute Migranten, bessere Migranten – und der Rest
Besonders pikant ist die Frage, welche Migranten eigentlich gemeint sind. Theoretisch endet der „Migrationshintergrund" nach Lesart des Senats in der dritten Generation. Doch das Kriterium „Religion" sorgt dafür, dass bestimmte Gruppen einen dauerhaften Sonderstatus genießen können. Welche Religion der Berliner Senat dabei wohl im Sinn hatte? Die im protestantisch geprägten Berlin historisch benachteiligten Katholiken dürften es kaum sein.
Was hier geschieht, ist nichts weniger als eine staatlich verordnete Zweiklassengesellschaft. Es gibt bevorzugte Bewerber und solche, die zurückstehen müssen – nicht wegen mangelnder Qualifikation, sondern wegen ihrer Herkunft. Artikel 33 des Grundgesetzes formuliert unmissverständlich: Stellen im öffentlichen Dienst sind nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu vergeben. Nicht nach Hautfarbe, nicht nach Nachname, nicht nach Religionszugehörigkeit.
Fünf Jahre Verfassungsbruch – und keiner merkt es?
Der Zeitpunkt, zu dem die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg von der CDU nun ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben hat, ist bemerkenswert – und entlarvend zugleich. Fünf Jahre lang galt dieses Gesetz, fünf Jahre lang wurden Bewerber nach rassischen und religiösen Kriterien sortiert, und erst jetzt, wenige Monate vor der Berliner Abgeordnetenhauswahl im September, fällt der CDU auf, dass hier etwas nicht stimmen könnte. Man fragt sich unwillkürlich: War die Verfassungswidrigkeit vorher weniger offensichtlich, oder war sie nur weniger wahlkampftauglich?
Die CDU hätte das Gesetz längst ändern oder abschaffen können. Dass die Senatorin stattdessen den Umweg über ein Gutachten wählt, deutet darauf hin, dass sie im Abgeordnetenhaus keine Mehrheit für eine Abschaffung sieht. Der Koalitionspartner SPD möchte das verfassungswidrige Gesetz offenbar behalten. Ein Armutszeugnis für beide Parteien – die eine, weil sie an einem grundgesetzwidrigen Gesetz festhält, die andere, weil sie fünf Jahre brauchte, um dagegen vorzugehen.
Ein Symptom einer tiefgreifenden Fehlentwicklung
Was in Berlin geschieht, ist symptomatisch für eine politische Kultur, die den Leistungsgedanken zugunsten identitätspolitischer Experimente aufgegeben hat. Statt die besten Köpfe für den öffentlichen Dienst zu gewinnen, wird nach Quoten sortiert. Statt Kompetenz zählt Herkunft. Das ist nicht nur verfassungswidrig – es ist ein Schlag ins Gesicht jedes qualifizierten Bewerbers, der aufgrund seiner „falschen" Abstammung benachteiligt wird.
Vorerst werden Polizisten, Steuerbeamte und Lehrer in Berlin also weiterhin nicht primär nach Qualifikation, sondern nach Hautfarbe, Name und Abstammung ausgewählt. Gesetzesänderungen seien bisher nicht vorgesehen. In den verbleibenden Monaten bis zur Wahl hat die CDU noch reichlich Zeit, die konservative Politik umzusetzen, die sie seit Jahren verspricht – und seit Jahren schuldig bleibt. Dass ausgerechnet die Partei, die sich gerne als Hüterin des Grundgesetzes inszeniert, fünf Jahre lang tatenlos zusah, wie in der Hauptstadt institutionalisierter Rassismus praktiziert wurde, spricht Bände über den Zustand der deutschen Politik.
Es bleibt zu hoffen, dass dieses Gutachten nicht nur ein Wahlkampfmanöver ist, sondern tatsächlich zur Abschaffung dieses skandalösen Gesetzes führt. Denn eines sollte in einem Rechtsstaat selbstverständlich sein: Leistung muss zählen – nicht Herkunft.

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