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26.06.2025
07:18 Uhr

Brandenburger Verfassungsgericht zerpflückt Corona-Willkür – Ein später Sieg für die Grundrechte

Es hat über vier Jahre gedauert, doch nun ist es amtlich: Die drakonischen Versammlungsverbote, mit denen die damalige rot-schwarz-grüne Landesregierung in Brandenburg im Frühjahr 2020 die Grundrechte der Bürger mit Füßen trat, waren verfassungswidrig. Das Brandenburger Verfassungsgericht stellte am vergangenen Freitag fest, was kritische Geister von Anfang an wussten – die Politik hatte unter dem Deckmantel des Gesundheitsschutzes eine beispiellose Machtanmaßung betrieben.

Die Richter bestätigen, was längst offensichtlich war

Die AfD-Landtagsfraktion, die als einzige parlamentarische Kraft den Mut hatte, gegen diese Grundrechtseinschränkungen zu klagen, bekam nun in wesentlichen Teilen Recht. Während Demonstrationen pauschal verboten wurden und selbst genehmigte Versammlungen auf lächerliche 50 Personen unter freiem Himmel begrenzt waren, durften sich die Bürger weiterhin in überfüllten Supermärkten drängeln. Diese groteske Unverhältnismäßigkeit haben die Verfassungsrichter nun endlich als das entlarvt, was sie war: ein verfassungswidriger Angriff auf die Versammlungsfreiheit.

Besonders pikant: Schon im Sommer 2020 hatten die Richter im Eilverfahren die Versammlungsbeschränkungen gelockert und Demonstrationen mit bis zu 150 Teilnehmern ermöglicht. Die Landesregierung ignorierte diese deutlichen Signale jedoch geflissentlich und hielt an ihrer repressiven Linie fest.

Das verräterische Schweigen der etablierten Parteien

Während AfD-Fraktionschef Hans-Christoph Berndt das Urteil zu Recht als "richtungsweisende Entscheidung" und "Erfolg für den Schutz unserer Grundrechte" würdigte, herrscht bei den anderen Landtagsfraktionen ohrenbetäubendes Schweigen. Kein Wort der Selbstkritik, keine Entschuldigung bei den Bürgern, deren Grundrechte man bereitwillig geopfert hatte.

Besonders entlarvend ist das Verhalten des BSW. Sahra Wagenknechts Truppe hatte im Wahlkampf vollmundig eine umfassende Aufarbeitung der Corona-Politik versprochen. Kaum in der Regierung angekommen, begnügte man sich jedoch mit einer zahnlosen Enquete-Kommission statt eines Untersuchungsausschusses mit echten Aufklärungsbefugnissen. Das Schweigen zum aktuellen Urteil offenbart: Die markigen Worte waren nichts als Wahlkampfgetöse.

Die Maskenpflicht – ein fragwürdiger Trostpreis für die Corona-Hardliner

Dass die Richter die Maskenpflicht für Kinder ab sechs Jahren in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln durchwinken ließen, mag die Corona-Apologeten trösten. Doch auch diese Entscheidung wirft Fragen auf. Während erwachsene Schweden ohne Masken durch die Pandemie kamen, zwang man hierzulande Grundschulkindern Stofflappen ins Gesicht – eine Maßnahme, deren wissenschaftlicher Nutzen bis heute höchst umstritten ist.

Ein Pyrrhussieg für die Demokratie?

So erfreulich das Urteil auch ist – es kommt zu spät. Die Schäden, die durch die verfassungswidrigen Versammlungsverbote entstanden sind, lassen sich nicht rückgängig machen. Bürger wurden kriminalisiert, Demonstrationen aufgelöst, Grundrechte suspendiert. Und die Verantwortlichen? Sie sitzen weiterhin in ihren Ämtern oder genießen ihre Pensionen.

Das Urteil sollte eine Mahnung sein: Nie wieder dürfen Politiker unter dem Vorwand einer Krise derart leichtfertig mit unseren Grundrechten spielen. Die Tatsache, dass es einer AfD-Klage bedurfte, um diese Selbstverständlichkeit gerichtlich feststellen zu lassen, während alle anderen Parteien die Grundrechtseinschränkungen mittrugen oder sogar verschärfen wollten, spricht Bände über den Zustand unserer Demokratie.

"Die Landesregierung hat unter dem Deckmantel des Infektionsschutzes massive Eingriffe in die Freiheitsrechte der Bürger vorgenommen – und das ohne rechtlich haltbare Grundlage"

Diese Worte von Hans-Christoph Berndt treffen den Nagel auf den Kopf. Es bleibt zu hoffen, dass dieses Urteil nicht nur ein juristischer Schlussstrich unter ein dunkles Kapitel deutscher Geschichte ist, sondern auch eine Warnung für die Zukunft: Grundrechte sind keine Verfügungsmasse für Politiker, sondern der unveräußerliche Kern unserer freiheitlichen Ordnung. Wer sie antastet, muss mit Widerstand rechnen – notfalls vor Gericht.

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