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06.11.2025
06:12 Uhr

Bundeswahlleiterin verweigert BSW-Forderung nach Wahlprüfung: "Keine Pflicht zur Nachprüfung"

Die Bundeswahlleiterin Ruth Brand hat die Wahleinsprüche des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) gegen die Bundestagswahl mit einer bemerkenswerten Begründung zurückgewiesen. In ihrer Stellungnahme an den Wahlprüfungsausschuss erklärt sie, dass keine "generelle Verpflichtung zur Nachprüfung auf Ordnungsmäßigkeit und Vollständigkeit sowie Plausibilität" bestehe. Diese Haltung wirft grundlegende Fragen über die Integrität unseres Wahlsystems auf.

Fragwürdige Rechtsauffassung der obersten Wahlhüterin

Das BSW hatte mehrere Wahleinsprüche beim Wahlprüfungsausschuss eingereicht und eine Neuauszählung gefordert - ein durchaus legitimes Anliegen in einer funktionierenden Demokratie. Doch die Antwort der Bundeswahlleiterin, datiert auf den 4. Juli 2025, liest sich wie eine Abwehrhaltung gegen jegliche Form der Transparenz. Brand erklärt, dass Nachprüfungen nur "im Einzelfall aus gegebenem Anlass" in Betracht kämen. Man fragt sich unweigerlich: Was wäre denn ein gegebener Anlass, wenn nicht konkrete Zweifel an der Korrektheit der Auszählung?

Besonders pikant ist die Tatsache, dass dem BSW im vorläufigen Wahlergebnis Stimmen fehlten, die im endgültigen Ergebnis plötzlich auftauchten. Woher diese zusätzlichen Stimmen kamen, konnte oder wollte die Bundeswahlleiterin nicht benennen. Ihre lapidare Erklärung: Die "Gründe für Korrekturen" könnten "ganz unterschiedlicher Natur sein" und würden weder lokal noch bundesweit erfasst. Eine erstaunliche Aussage für die oberste Wahlhüterin eines demokratischen Staates.

Behörde oder "Organ eigener Art"? Die Flucht vor der Transparenz

Noch bemerkenswerter wird es, wenn Brand sich gegen Auskunftsansprüche nach dem Informationsfreiheitsgesetz wehrt. Die Bundeswahlleiterin betrachtet sich als "eine Einrichtung politisch-gesellschaftlicher Selbstorganisation" und nicht als auskunftspflichtige Behörde. Wahlorgane seien "Organe eigener Art" und stünden "außerhalb der Behördenorganisation". Diese juristische Winkelzüge erscheinen umso fragwürdiger, als die Bundeswahlleitung de facto dem Statistischen Bundesamt zugeordnet ist - einer klassischen Bundesbehörde.

47 Tage für die Veröffentlichung vollständiger Ergebnisse

Die Bundeswahlleiterin hält es für völlig normal, dass die vollständigen Ergebnisse auf Wahlbezirksebene erst 47 Tage nach der Feststellung des endgültigen Ergebnisses veröffentlicht wurden. Ihr Vergleich mit der Wahl 2021, bei der es noch länger dauerte, wirkt wie eine Rechtfertigung nach dem Motto: "Es war schon immer schlecht, also ist es in Ordnung." In Zeiten digitaler Datenverarbeitung erscheinen solche Verzögerungen anachronistisch und nähren Zweifel an der Effizienz und Transparenz des Wahlprozesses.

Belehrungen statt Aufklärung

Anstatt auf die berechtigten Bedenken des BSW einzugehen, verlegt sich Brand auf kleinliche Korrekturen der Ausdrucksweise. So moniert sie, dass das BSW von "Wahlurnen" sprach, obwohl "Urnenwahlbezirke" gemeint seien. Auch die falsche Abkürzung des Bündnis Deutschland wird penibel korrigiert. Diese Ablenkungsmanöver erinnern an Behördenvertreter, die sich hinter Formalien verschanzen, wenn inhaltliche Kritik unbequem wird.

Die Haltung der Bundeswahlleiterin ist symptomatisch für ein System, das sich gegen Kontrolle und Transparenz sperrt. Wenn die oberste Wahlhüterin keine Verpflichtung zur Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit von Wahlen sieht, stellt sich die Frage, wozu diese Institution überhaupt existiert. In einer Zeit, in der das Vertrauen in demokratische Institutionen ohnehin erschüttert ist, sendet diese Verweigerungshaltung ein fatales Signal.

Die Bürger haben ein Recht auf transparente und nachvollziehbare Wahlen. Wenn Unstimmigkeiten auftreten, müssen diese restlos aufgeklärt werden - alles andere untergräbt die Legitimität unserer Demokratie. Die Bundeswahlleiterin täte gut daran, ihre Rolle als Dienerin der Demokratie ernst zu nehmen, anstatt sich hinter juristischen Spitzfindigkeiten zu verstecken.

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