
Bürgergeld aus der Ferne: Gericht erlaubt Sozialleistungen trotz monatelangem Portugal-Aufenthalt
Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Ein arbeitsloser Mann verbringt drei Monate unter der Sonne Portugals – und der deutsche Steuerzahler darf weiterhin brav sein Bürgergeld überweisen. Was klingt wie eine Satire aus der Feder eines zynischen Kabarettisten, ist bittere Realität. Das Sächsische Landessozialgericht in Chemnitz hat in einem Eilverfahren entschieden, dass der Leistungsanspruch des Mannes trotz seines ausgedehnten Auslandsaufenthalts fortbesteht. Die Begründung? Eine psychische Erkrankung, die offenbar nur an der Algarve und nicht etwa in einer deutschen Therapieeinrichtung behandelt werden konnte.
Psychische Genesung unter portugiesischer Sonne
Im konkreten Fall hatte der Betroffene seinen mehrmonatigen Aufenthalt in Portugal mit einem ärztlichen Attest gerechtfertigt, das eine psychische Erkrankung bescheinigte. Der Aufenthalt im Ausland diene, so die Argumentation, seiner Genesung und damit letztlich der Rückkehr in den deutschen Arbeitsmarkt. Das zuständige Jobcenter sah das verständlicherweise anders und verweigerte die Zustimmung zur sogenannten Ortsabwesenheit. Die Leistungen wurden eingestellt. Doch der Mann klagte – und gewann.
Das Gericht befand, der gewöhnliche Aufenthalt des Klägers befinde sich weiterhin in Deutschland. Die Reise nach Portugal sei lediglich vorübergehender Natur gewesen und habe einem „wichtigen Grund" gedient. Dieser gesundheitliche Anlass reiche aus, um die grundsätzliche Pflicht zur Ortsanwesenheit aufzuheben. Es genüge, wenn der Leistungsempfänger per Telefon, E-Mail oder Videokonferenz erreichbar bleibe.
Ein Dammbruch für das Sozialsystem?
Was auf den ersten Blick wie eine harmlose Einzelfallentscheidung wirkt, könnte sich als Büchse der Pandora erweisen. Denn die Logik des Urteils ist so dehnbar wie ein Kaugummi: Wenn künftig jedes ärztliche Attest über eine psychische Belastung ausreicht, um monatelang im europäischen Ausland zu residieren und dabei weiterhin deutsche Sozialleistungen zu kassieren, dann wird der ohnehin schon löchrige Anwesenheitsgrundsatz im Bürgergeld-System endgültig zur Farce.
Jobcenter dürfen Anträge auf längere Abwesenheiten nach diesem Urteil nicht mehr pauschal ablehnen, sondern müssen die Umstände des Einzelfalls sorgfältig prüfen. In der Praxis bedeutet das: Mehr Bürokratie, mehr Klagen, mehr Aufwand – und am Ende zahlt der Steuerzahler ohnehin. Wer sich fragt, warum die Akzeptanz des Sozialstaats in der arbeitenden Bevölkerung rapide schwindet, findet in solchen Urteilen eine erschöpfende Antwort.
Der fleißige Bürger als Depp der Nation
Es ist ein Muster, das sich durch die deutsche Sozialpolitik der letzten Jahre wie ein roter Faden zieht: Wer arbeitet, wird geschröpft. Wer nicht arbeitet, wird alimentiert – und zwar zunehmend ohne nennenswerte Gegenleistung oder auch nur die Pflicht, im Land zu bleiben. Das Bürgergeld, einst als „Weiterentwicklung" von Hartz IV angepriesen, entpuppt sich immer mehr als ein System, das Leistungsverweigerung belohnt und Leistungsbereitschaft bestraft.
Bereits die Einführung des Bürgergeldes unter der gescheiterten Ampel-Koalition wurde von Kritikern als fatales Signal gewertet. Die Erhöhung der Regelsätze, die Lockerung der Sanktionsmöglichkeiten und die großzügigeren Schonvermögensgrenzen – all das sendete eine unmissverständliche Botschaft: Der deutsche Sozialstaat ist ein Selbstbedienungsladen, und die Tür steht sperrangelweit offen.
Dass nun auch noch die Pflicht zur Ortsanwesenheit durch richterliche Entscheidungen ausgehöhlt wird, setzt dem Ganzen die Krone auf. Während der durchschnittliche Arbeitnehmer in Deutschland mit einer der höchsten Steuer- und Abgabenlasten weltweit konfrontiert ist, während Handwerker und Mittelständler unter explodierenden Energiekosten und erstickender Bürokratie ächzen, darf ein Bürgergeldempfänger offenbar seinen „Genesungsurlaub" in Portugal verbringen – auf Kosten der Allgemeinheit.
Die neue Bundesregierung muss handeln
Die Große Koalition unter Friedrich Merz steht nun vor der Aufgabe, dem Bürgergeld-System endlich klare Grenzen zu setzen. Denn solche Urteile sind nicht nur ein juristisches Problem – sie sind ein gesellschaftliches Gift. Sie untergraben das Vertrauen der arbeitenden Bevölkerung in die Gerechtigkeit des Systems und nähren das Gefühl, dass in diesem Land die Falschen belohnt werden.
Wer den sozialen Frieden in Deutschland bewahren will, muss den Grundsatz „Fördern und Fordern" wieder mit Leben füllen. Dazu gehört auch, dass Sozialleistungen an die tatsächliche Anwesenheit und Mitwirkungsbereitschaft im Inland geknüpft werden – ohne Schlupflöcher, ohne richterliche Aufweichung, ohne Ausreden. Alles andere ist eine Ohrfeige für jeden, der morgens aufsteht und zur Arbeit geht.
Ein Sozialsystem, das es ermöglicht, monatelang im Ausland zu leben und trotzdem Transferleistungen zu beziehen, hat seinen ursprünglichen Zweck verfehlt. Es ist höchste Zeit, dass die Politik die Reißleine zieht – bevor der letzte Leistungsträger das Licht ausmacht.

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