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22.05.2024
06:36 Uhr

Debatte um Verfassung: Ramelow fordert Volksabstimmung über Grundgesetz

Debatte um Verfassung: Ramelow fordert Volksabstimmung über Grundgesetz

Der thüringische Ministerpräsident Bodo Ramelow (Die Linke) hat eine bemerkenswerte Initiative angestoßen, die in der deutschen Politiklandschaft für Diskussionen sorgt. Er schlägt vor, das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland mittels einer Volksabstimmung in eine vollwertige Verfassung umzuwandeln. Ramelow argumentiert, dass eine solche Maßnahme die "emotionale Fremdheit" vieler Ostdeutscher gegenüber dem vor 75 Jahren in Westdeutschland erarbeiteten Grundgesetz überwinden könnte. Diese Vorschläge wurden in einem Interview mit der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" dargelegt.

Einheit und Identität durch Verfassung?

Ramelow sieht Deutschland als Nation und Staat an einem Punkt, an dem das Bedürfnis besteht, mit einer Verfassung zu leben und nicht lediglich mit einem Grundgesetz, das als Provisorium gedacht war. "Wenn wir das beschließen, dann könnten wir mit Stolz auf die 75 Jahre schauen, aber würden auch die 34 Jahre Transformation und deutsche Einheit in den Blick nehmen", so Ramelow.

Der Ministerpräsident betont die Weitsicht der Väter und Mütter des Grundgesetzes, die seiner Ansicht nach eine solche Volksabstimmung nach der Wiedervereinigung Deutschlands vorsahen. Hierbei verweist er auf Artikel 146 des Grundgesetzes, der diese Möglichkeit eröffnet.

Abgrenzung von Verschwörungstheorien

Ein weiterer Grund für Ramelows Vorstoß ist die Notwendigkeit, sich von Verschwörungstheoretikern und sogenannten Reichsbürgern abzugrenzen, die aus Artikel 146 fälschlicherweise ableiten, dass es die Bundesrepublik an sich nicht gäbe. Eine klare Entscheidung durch das Volk würde diese radikale Minderheit in ihre Schranken weisen, meint Ramelow.

Dennoch plädiert er nicht für eine gänzlich neue Verfassung, sondern eher für eine Bestätigung und mögliche Anpassung des bestehenden Grundgesetzes an die gegenwärtigen Gegebenheiten.

Historischer Kontext und aktuelle Entwicklungen

Ramelow räumt ein, dass der schnelle Beitritt der ostdeutschen Länder nach Artikel 23 im Jahr 1990, den er früher kritisch sah, unter dem damaligen Handlungszwang richtig war. Doch die Frage nach einer Verfassung bleibe weiterhin offen und müsse als "zweiter Schritt" folgen.

Zum 75. Jahrestag des Inkrafttretens des Grundgesetzes hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier einen Staatsakt in Berlin angekündigt, sowie ein Demokratiefest im Regierungsviertel, das vom 24. bis 26. Mai stattfinden soll.

Kritische Betrachtung der Thematik

Die Debatte um eine Verfassung für Deutschland ist nicht neu, doch Ramelows Vorstoß bringt sie erneut auf die politische Agenda. Es bleibt abzuwarten, wie diese Initiative in der Gesellschaft und den politischen Gremien aufgenommen wird. Eine Verfassung könnte ein weiterer Schritt zur Festigung der deutschen Identität und Einheit sein, doch sie darf nicht als Instrument missbraucht werden, um grundlegende Freiheiten und Errungenschaften zu beschneiden. Die Achtung vor dem Erbe der Gründungsväter des Grundgesetzes und der Wahrung der Rechtsstaatlichkeit muss dabei oberste Priorität haben. In Zeiten, in denen politische Strömungen das gesellschaftliche Gefüge herausfordern, ist es umso wichtiger, dass solche Entscheidungen mit Bedacht und unter Einbeziehung aller Bürger getroffen werden.

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