Kostenlose Beratung
+49 7930-2699
200.000
Kunden
Sicherer
Versand
Kettner Edelmetalle
18.12.2025
22:28 Uhr

Demokratie nach Gutsherrenart: Bundestag verweigert Neuauszählung der eigenen Wahl

Was sich am gestrigen Donnerstag im Deutschen Bundestag abspielte, dürfte selbst hartgesottene Beobachter des politischen Berlins fassungslos zurücklassen. Mit einer erdrückenden Mehrheit von 426 zu 129 Stimmen lehnten die Abgeordneten eine Neuauszählung der Bundestagswahl vom 23. Februar 2025 ab. Einzig die AfD-Fraktion stimmte für eine Überprüfung des Wahlergebnisses – alle anderen Parteien, von der Union über die SPD bis hin zu den Grünen, verweigerten sich diesem demokratischen Grundanliegen.

Der Bock als Gärtner: Wenn Profiteure über ihre eigene Legitimität entscheiden

Die Absurdität dieser Abstimmung liegt auf der Hand: Abgeordnete, die bei einer Neuauszählung möglicherweise ihre Mandate verlieren würden, entscheiden selbst darüber, ob diese Neuauszählung stattfinden soll. Man muss kein Zyniker sein, um zu ahnen, wie eine solche Abstimmung ausgehen wird. Es ist, als würde man einen Angeklagten zum Richter in eigener Sache machen – ein fundamentaler Verstoß gegen jeden Grundsatz rechtsstaatlichen Handelns.

Das BSW hatte bei der Bundestagswahl offiziell 4,981 Prozent der Zweitstimmen erhalten – gerade einmal rund 10.000 Stimmen fehlten zum Einzug in den Bundestag. Angesichts der dokumentierten Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung und der statistischen Anomalien, die selbst Laien ins Auge springen, wäre eine Neuauszählung das Mindeste gewesen, was man von einer funktionierenden Demokratie erwarten dürfte.

Die fadenscheinigen Argumente der Blockparteien

Die Begründungen, mit denen die etablierten Parteien ihre Ablehnung rechtfertigten, entbehren nicht einer gewissen unfreiwilligen Komik. Der CDU-Rechtspolitiker Carsten Müller behauptete allen Ernstes, dass Wahlbezirke, in denen das BSW laut amtlichem Ergebnis null Stimmen erhalten habe, der „Ausdruck einer freien Wahl" seien und „keine Anomalie" darstellten. Man fragt sich unwillkürlich, ob der Herr Abgeordnete jemals einen Statistikkurs besucht hat.

Besonders bemerkenswert war die Aussage des SPD-Fraktionsjustiziars Johannes Fechner, der die Wiederholung der Berliner Abgeordnetenhauswahl 2022 durch das Landesverfassungsgericht als „Fehlurteil" bezeichnete. Damit stellt sich die SPD offen gegen höchstrichterliche Entscheidungen – ein Vorgang, der in einem Rechtsstaat eigentlich undenkbar sein sollte. Die SPD-Abgeordnete Esther Dilcher setzte noch einen drauf und sprach von „unbelegten Zweifeln, politischen Inszenierungen und populistischen Unterstellungen", die das Vertrauen in die Demokratie zerstörten. Die Ironie, dass gerade die Verweigerung einer transparenten Überprüfung das Vertrauen in die Demokratie untergräbt, scheint ihr entgangen zu sein.

Die politischen Konsequenzen einer Neuauszählung

Warum die etablierten Parteien so vehement gegen eine Neuauszählung kämpfen, wird deutlich, wenn man sich die möglichen Folgen vor Augen führt. Sollte das BSW nach einer Neuauszählung tatsächlich die Fünf-Prozent-Hürde überschreiten und ins Parlament einziehen, müssten nach dem geltenden Wahlrecht mindestens 34 Sitze neu verteilt werden – zulasten aller derzeit vertretenen Parteien. Die schwarz-rote Koalition unter Bundeskanzler Friedrich Merz würde ihre Mehrheit verlieren und wäre auf einen dritten Koalitionspartner angewiesen.

Der neue BSW-Bundesvorsitzende Fabio De Masi brachte es auf den Punkt: „Deutschland hat womöglich einen Kanzler ohne legitime Mehrheit. Nur noch Karlsruhe kann jetzt unsere Verfassung schützen." Diese Worte sollten jeden demokratisch gesinnten Bürger aufhorchen lassen.

Karlsruhe als letzte Hoffnung – oder Illusion?

Das BSW hat nun zwei Monate Zeit, das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Doch ob von dort tatsächlich Rettung zu erwarten ist, darf bezweifelt werden. Die Richter in Karlsruhe werden von den etablierten Parteien ausgewählt – ein System, das in den letzten Jahren zunehmend in die Kritik geraten ist. Die Erfahrungen der Corona-Zeit, als das Bundesverfassungsgericht nahezu alle Grundrechtseinschränkungen durchwinkte, haben das Vertrauen vieler Bürger in diese Institution nachhaltig erschüttert.

Auffällig war auch das Verhalten der Linkspartei bei der Abstimmung: Viele Abgeordnete fehlten, ein Fraktionsmitglied aus Berlin enthielt sich. Man könnte meinen, dass selbst innerhalb der Linken das Unbehagen über diesen demokratischen Offenbarungseid spürbar war.

Ein Armutszeugnis für die deutsche Demokratie

Was bleibt, ist ein bitterer Nachgeschmack. Die Bundestagswahl 2025 war von Unregelmäßigkeiten geprägt, die in anderen westlichen Demokratien undenkbar wären. Dass die Aufklärung dieser Unregelmäßigkeiten nun von denjenigen blockiert wird, die von einem möglicherweise fehlerhaften Ergebnis profitieren, ist ein Skandal ersten Ranges. Die Debatte im Plenum fand bezeichnenderweise vor weitgehend leeren Rängen statt – offenbar war vielen Abgeordneten das Thema nicht einmal eine halbe Stunde ihrer kostbaren Zeit wert.

Der AfD-Redner Rainer Galla wies zu Recht darauf hin, dass der Volkswille die Grundlage parlamentarischer Arbeit sei. Daran hätten die Altparteien jedoch kein Interesse gezeigt. Die Mandatsrelevanz der Einsprüche sei „zum Greifen nah". Eine unbürokratische Nachzählung im Wege der Amtshilfe hätten die Wähler bei der Überprüfung erwartet.

Deutschland befindet sich auf einem gefährlichen Weg. Wenn das Vertrauen der Bürger in die Integrität von Wahlen erst einmal zerstört ist, lässt es sich nur schwer wiederherstellen. Die gestrige Abstimmung im Bundestag hat diesem Vertrauen einen weiteren schweren Schlag versetzt. Es bleibt zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht seiner Verantwortung gerecht wird – auch wenn die Erfahrung der letzten Jahre wenig Anlass zu Optimismus gibt.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“

Willst du Teil unserer Erfolgsstory sein?

Werde jetzt Teil vom #TeamGold

Offene Stellen