
Der Bachelor, der angeblich nicht existierte: Wie eine Kampagne gegen Ulrich Siegmund in sich zusammenfiel
Es sind Geschichten wie diese, die tiefer blicken lassen als jede Sonntagsrede über Medienvertrauen. Wochenlang wurde über den Bildungsweg des AfD-Spitzenkandidaten in Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund, spekuliert. Ein erfundener Abschluss? Ein Politiker, der seine Vita frisiert? Nun hat die Europäische Fernhochschule Hamburg auf Anfrage erklärt, was den Empörungsmotor ins Stottern bringt: Siegmund hat dort studiert – und sein Studium erfolgreich beendet.
Die Hochschule spricht, das Gerücht schweigt
Ein Sprecher der Euro-FH bestätigte, dass die von Siegmund selbst gemachten Angaben zuträfen. Der Studiengang habe „Betriebswirtschaftslehre & Wirtschaftspsychologie" gelautet, abgeschlossen mit dem Bachelor of Arts. Damit ist auch der zentrale Vorwurf entkräftet, mit dem unter anderem die Bild-Zeitung operierte: Auf der heutigen Website der Hochschule sei für diesen Studiengang gar kein Bachelor of Arts, sondern nur ein Bachelor of Science ausgewiesen.
Die Erklärung ist so banal, dass man sich fragt, warum niemand vorher zum Telefon griff. Der Studiengang existiere seit 2009, sei seither weiterentwickelt worden und werde heute als Bachelor of Science angeboten. Die ursprüngliche Variante mit dem B.A. – jene, die unter anderem 2016 gültig gewesen sei – tauche auf der aktuellen Seite deshalb nicht mehr auf.
Wer eine Hochschulwebsite von 2026 als Beweismittel für einen Abschluss von 2016 heranzieht, betreibt keinen Journalismus, sondern Indizienbastelei.
Wie aus Schweigen ein Skandal gebastelt wurde
Der Ursprung des Ganzen ist bemerkenswert dünn. Siegmund hatte rund drei Wochen lang eine Frage nach seiner Hochschule unbeantwortet gelassen – gestellt auf einer Plattform, deren Nutzung freiwillig sei und die selbst einräume, nicht jede Frage freizuschalten. Seit 2024 antworte der Politiker dort grundsätzlich nicht mehr. Aus dieser Nichtantwort wurde ein Verdacht, aus dem Verdacht eine Erzählung, aus der Erzählung eine Kampagne.
Erst nachdem das Zeugnis auftauchte und veröffentlicht wurde, verlagerte sich die Debatte auf die Frage, ob der Abschluss überhaupt so heißen dürfe, wie er heißt. Ein Muster, das viele Bürger inzwischen kennen: Wenn der Vorwurf platzt, wird nachgeladen – bis irgendetwas hängen bleibt.
Die eigentliche Frage stellt niemand
Interessant ist, mit welcher Akribie hier ein Fernstudium aus dem vergangenen Jahrzehnt durchleuchtet wurde – während bei anderen politischen Lebensläufen erstaunliche Milde herrscht. Man erinnere sich an all die Karrieren, in denen der Weg von der Parteijugend direkt ins Ministerium führte, ohne jemals eine Lohnabrechnung aus der Privatwirtschaft gesehen zu haben. Da fragte selten jemand nach Urkunden.
Und hier liegt der eigentliche Punkt: Nicht der Abschluss macht den Politiker, sondern das Ergebnis seiner Arbeit. Ein Land, das seit Jahren wirtschaftlich stagniert, dessen Industrie abwandert, dessen Innenstädte unsicherer werden – dieses Land hat kein Diplom-Defizit, sondern ein Kompetenz- und Haltungsdefizit. Zeugnisse hängen genug an den Wänden der Berliner Ministerien.
Vertrauen ist die härtere Währung
Der Fall Siegmund ist deshalb weniger eine Personalie als ein Lehrstück. Wenn Medien einen Verdacht schneller verbreiten als sie ihn prüfen, zahlen sie mit dem einzigen Kapital, das sie besitzen: Glaubwürdigkeit. Und die lässt sich, anders als Reichweite, nicht kurzfristig einkaufen.
Am Ende steht die schlichte Erkenntnis: Eine Anfrage bei der Hochschule hätte gereicht. Sie kam nur von der falschen Seite – jener, die man ohnehin nicht hören wollte. Dass ein Großteil der Bürger diesem Betrieb zunehmend misstraut, ist keine Verschwörungstheorie, sondern eine nachvollziehbare Reaktion. Wer Vertrauen zurückgewinnen will, muss zuerst wieder recherchieren, bevor er richtet.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt eine journalistisch-meinungsbetonte Einordnung der uns vorliegenden Informationen dar. Er beinhaltet keine Rechtsberatung. Für eigene rechtliche Bewertungen empfehlen wir die eigenständige Prüfung sowie gegebenenfalls die Konsultation eines Rechtsanwalts.












