280.000
Kunden
Sicherer
Versand
26.10.2026
22:57 Uhr
KI-generiert

Der King gegen die Maschine: Elvis-Erben verklagen KI-Konzern Anthropic!

Der King gegen die Maschine: Elvis-Erben verklagen KI-Konzern Anthropic!
Symbolbild: KI-generiert

Die Rechteinhaber von Elvis Presley ziehen gegen den US-KI-Entwickler Anthropic vor Gericht. Am 23. Oktober reichten sie vor einem Bundesgericht in San Francisco Klage ein. Der Vorwurf: Anthropic soll 274 Elvis-Songs ohne Erlaubnis zum Training seines Chatbots Claude genutzt haben. Im Raum stehen mehr als 41 Millionen Dollar Schadenersatz.

Knapp 50 Jahre nach seinem Tod steht der King of Rock 'n' Roll damit plötzlich im Zentrum eines Streits, der über die Zukunft der Kreativwirtschaft mitentscheiden könnte.

Welthits als Trainingsfutter?

Die Liste der betroffenen Titel liest sich wie ein Best-of der Musikgeschichte. Darunter sind „Can't Help Falling in Love“, „All Shook Up“, „Don't Be Cruel“ und „Return to Sender“. Zu den Klägern gehört die Authentic Brands Group, die wesentliche Rechte am musikalischen Erbe Presleys verwaltet.

Die Rechnung der Kläger ist simpel. Sie fordern 150.000 Dollar pro Werk, das ist im US-Urheberrecht der Höchstsatz bei vorsätzlichen Verstößen. Bei 274 Songs kommen so rund 41,1 Millionen Dollar zusammen. Branchenmedien berichten teils sogar von noch höheren Forderungen.

Was die Klageschrift Anthropic vorwirft

Die Vorwürfe gehen deutlich über das reine Training hinaus. Laut Klageschrift habe Anthropic geschützte Werke in einer internen Datenbank gespeichert und auch für weitere KI-Modelle verwendet. Außerdem soll Claude auf Nutzeranfrage neue Songversionen erzeugt haben. Diese ähnelten den Originalen in Struktur, Refrains und Melodie-Elementen.

Besonders schwer wiegt ein weiterer Punkt. Die Kläger behaupten, das Unternehmen habe Schutzmaßnahmen umgangen und Urheberrechtsinformationen entfernt, Berichten zufolge auch die Angaben zu den Songwritern. Anthropic weist sämtliche Vorwürfe zurück und will sich vor Gericht verteidigen. Wie das Verfahren ausgeht, ist offen.

Nicht der erste Musik-Streit für Anthropic

Neu ist der Konflikt nicht. Schon im Oktober 2023 hatten Musikverlage wie die Universal Music Publishing Group, Concord und ABKCO das Unternehmen verklagt. Sie werfen Anthropic vor, Claude ohne Genehmigung mit geschützten Songtexten trainiert zu haben. Betroffen sind unter anderem Lieder von Taylor Swift, den Beatles, Michael Jackson, Beyoncé und den Rolling Stones.

Erst am 21. Oktober 2026 trafen sich beide Seiten vor Gericht in San José. Ein Urteil gab es noch nicht. Die Kernfrage lautet, ob das Training vom amerikanischen „Fair Use“-Prinzip gedeckt ist. Diese Regel erlaubt unter bestimmten Bedingungen die Nutzung geschützter Werke ohne Zustimmung.

Die Argumente beider Seiten

Anthropic argumentiert, beim KI-Training entstehe etwas grundlegend Neues, also etwas „Transformatives“. Medienberichten zufolge halten die Verlage dagegen, Claude habe in sechs Monaten fast 120.000 Anfragen nach „synthetischen“ Songtexten erhalten. Damit drohe eine Flut von KI-Inhalten, die menschliche Songwriter verdränge.

Ein Präzedenzfall existiert bereits. 2025 hatte ein US-Richter das Training mit Büchern grundsätzlich als Fair Use eingestuft, das Speichern raubkopierter Werke jedoch nicht. Anthropic einigte sich daraufhin mit Autoren auf einen Vergleich über 1,5 Milliarden Dollar. Billig ist der Rohstoff für die KI-Revolution also schon jetzt nicht mehr.

Wem gehört kreative Leistung?

Hinter dem Rechtsstreit steckt eine alte Frage: Wem gehört die Leistung eines Künstlers? Bisher klagten vor allem große Musikkonzerne. Jetzt geht es um das Vermächtnis eines einzelnen Weltstars. Darf eine Maschine aus seinem Lebenswerk lernen und daraus Neues erzeugen, ohne zu fragen und ohne zu zahlen?

Für Europa ist der Fall mehr als eine Anekdote aus Kalifornien. Während in den USA Gerichte über die Grenzen entscheiden, setzt Brüssel auf immer neue Regulierung bis hin zum geplanten KI-Kennzeichen. Ob das Kreative wirklich besser schützt oder vor allem neue Bürokratie schafft, bleibt fraglich.

Eines zeigt der Fall in jedem Fall: Wenn sich digitale Inhalte beliebig kopieren lassen, wird Echtheit zum knappen Gut. Elvis selbst kann dazu nichts mehr sagen. Seine Musik spricht dafür umso lauter.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Er gibt die Meinung unserer Redaktion sowie die uns vorliegenden Informationen wieder. Für eine rechtliche Bewertung im Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“