
Ex-Verfassungsgerichtschef Papier warnt: AfD-Verbot „höchst unklug“!

Deutliche Worte aus Karlsruher Kreisen: Hans-Jürgen Papier, von 2002 bis 2010 Präsident des Bundesverfassungsgerichts, rät dringend von einem Verbotsverfahren gegen die AfD ab. Im Interview mit der Zeitung „Die Tagespost“ nennt er einen solchen Antrag rechtlich nicht tragfähig. Schon die Debatte darüber hält er für politisch schädlich.
Eine unbequeme Botschaft für alle in Berlin, die politische Probleme am liebsten vor Gericht lösen möchten. Und sie kommt ausgerechnet von einem Mann, der früher selbst an der Spitze des höchsten deutschen Gerichts stand.
„Rechtlich eindeutig nicht begründbar“
Nach seinem derzeitigen Kenntnisstand sei ein Verbotsantrag gegen die AfD „rechtlich eindeutig nicht begründbar“, sagt Papier. Die Diskussion sei zudem „politisch höchst unklug“. Sie könne den Eindruck erwecken, man wolle einen politischen Konkurrenten mit Hilfe des Rechts ausschalten.
Neu ist diese Haltung nicht. Schon im Juli hatte der Staatsrechtler dem „Tagesspiegel“ gesagt, die Voraussetzungen für ein Verbot seien aus seiner Sicht nur schwer nachzuweisen.
Klingbeil drängt, Merz bremst
Papiers Warnung platzt mitten in eine aufgeheizte Debatte. Vizekanzler und SPD-Chef Lars Klingbeil hatte im August Medienberichten zufolge verlangt, ein Verbot ernsthaft zu prüfen. Lägen die Voraussetzungen vor, sei ein Verfahren eine „demokratische Pflicht“. Rückenwind gab ihm ein Gutachten für die Gesellschaft für Freiheitsrechte, das die Partei für verfassungswidrig hält.
Nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, bei der die AfD laut vorläufigem Endergebnis auf 43,8 Prozent kam, forderte NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern. Kanzler Friedrich Merz bezweifelt dagegen, dass ein Verbot das Problem lösen würde. Die Koalition spricht also wieder einmal mit zwei Stimmen.
Dabei ist die Frage schlicht: Wenn fast jeder zweite Wähler in einem Bundesland sein Kreuz bei einer Partei macht, lässt sich dieser Wählerwille nicht einfach in Karlsruhe wegklagen.
Gewaltige Hürden, bittere Vorgeschichte
Die Geschichte zeigt, wie hoch die Latte liegt. Nur zweimal hat das Verfassungsgericht eine Partei verboten: 1952 die Sozialistische Reichspartei, 1956 die KPD. Bei der NPD scheiterte der Staat gleich zweimal. 2003 kippte das Verfahren wegen V-Leuten des Verfassungsschutzes in der Parteiführung, 2017 hielten die Richter die Partei für zu unbedeutend.
Einen Antrag stellen dürfen nur Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung. Für ein Verbot braucht es eine Zweidrittelmehrheit im Senat. Ein gescheitertes Verfahren wäre am Ende ein Geschenk an genau die Partei, die man eigentlich schwächen wollte.
Brosius-Gersdorf: „Ausdruck von Demokratie“
Auch zur gescheiterten Wahl der von der SPD vorgeschlagenen Juristin Frauke Brosius-Gersdorf im Sommer 2025 äußert sich Papier klar. Die Nichtwahl sei „ein Ausdruck von Demokratie“ gewesen. Abgeordnete seien ihrem Gewissen verpflichtet und müssten niemanden einfach durchwinken.
Gleichzeitig kritisiert er die Praxis hinter den Kulissen. Union, SPD, FDP und Grüne hätten die Richterposten über Jahrzehnte faktisch unter sich aufgeteilt. Dieser Schlüssel entspreche nicht einmal mehr den heutigen Mehrheiten im Bundestag. Bedenken gegen die Kandidatin hätte man vertraulich im Wahlausschuss klären müssen.
Meinungsfreiheit unter Druck?
Auch beim Umgang mit dem Internet sieht Papier Gefahren. Soziale Netzwerke dürften zwar keine rechtsfreien Räume sein. Ob eine Beleidigung oder Volksverhetzung vorliegt, dürfe aber nicht faktisch bei privaten Meldestellen und Plattformbetreibern liegen. Sonst drohe eine Praxis, in der subjektive Moralvorstellungen statt geltendes Recht entscheiden.
Das Verfassungsgericht sei der „Schlussstein im Gewölbe des Rechtsstaats“, mahnt Papier. Seine Unabhängigkeit müsse dauerhaft gegen parteipolitischen Einfluss geschützt werden. Die Regierenden in Berlin sollten sich diesen Satz merken. Wer am Schlussstein rüttelt, gefährdet das ganze Gewölbe.
Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Er gibt die Meinung unserer Redaktion und die uns vorliegenden Informationen wieder.

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