
Exklusiver Bundestags-Klub sperrt AfD-Abgeordnete aus – Laschet als Türsteher der Demokratie

Was für ein Schauspiel sich da im politischen Berlin abspielt! Die Deutsche Parlamentarische Gesellschaft, jener erlauchte Zirkel, in dem sich Volksvertreter über Parteigrenzen hinweg zum diskreten Plausch treffen sollten, mutiert unter der Führung von Armin Laschet zum Bollwerk gegen demokratisch gewählte Abgeordnete. Der ehemalige Kanzlerkandidat, der 2021 krachend an der Wahlurne scheiterte, hat offenbar eine neue Berufung gefunden: Türsteher der parlamentarischen Geselligkeit.
Ein Klub mit Geschichte – und fragwürdiger Gegenwart
Die DPG residiert im prachtvollen ehemaligen Reichstagspräsidentenpalais, direkt gegenüber dem Bundestag. Marmor, Kronleuchter, Kassettendecken – hier speist die politische Elite unter sich. Gegründet 1949 in Bonn, sollte die Gesellschaft eigentlich Brücken bauen zwischen den Fraktionen. Carlo Schmid, einer der Väter des Grundgesetzes, nannte sie einst liebevoll den „parlamentarischen Stammtisch". Doch von dieser Tradition ist wenig übrig geblieben.
Der Steuerzahler darf für dieses exklusive Vergnügen tief in die Tasche greifen: 2,7 Millionen Euro fließen allein in diesem Jahr aus dem Bundeshaushalt in die „Förderung von Einrichtungen für parlamentarische Zwecke". Hinzu kommt die kostenlose Nutzung des bundeseigenen Palais. Ein fürstliches Arrangement – für einen Klub, der sich nun anmaßt, gewählte Volksvertreter nach Gutdünken auszusortieren.
Systematische Ausgrenzung einer Fraktion
Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Fünf AfD-Abgeordnete wurden rundweg abgelehnt, 40 weitere Anträge liegen „auf Eis" – eine Formulierung, die an bürokratische Willkür erinnert. Lediglich 34 AfD-Parlamentarier durften in den erlauchten Kreis eintreten. Und welch Zufall: Betroffen ist ausschließlich eine Fraktion, nämlich die zweitstärkste Kraft im Deutschen Bundestag.
Um diese Ausgrenzung rechtlich abzusichern, hat der Vorstand unter Laschets Führung ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Kostenpunkt: mehr als 76.000 Euro. Ob diese Summe aus dem Haushalt der DPG – und damit anteilig vom Steuerzahler – beglichen wird, wollte der Klub nicht verraten. Man bitte um Verständnis, dass man sich über „gesellschaftliche Interna" nicht öffentlich äußere. Transparenz sieht wahrlich anders aus.
Die pikante Verflechtung mit dem Verfassungsschutz
Besonders brisant: Die beauftragte Großkanzlei Redeker und Partner ist dieselbe, die auch das Bundesamt für Verfassungsschutz im Rechtsstreit mit der AfD vertritt. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt! Diese Verflechtung wirft erhebliche Fragen auf hinsichtlich der Unabhängigkeit des Gutachtens und der Motive hinter dieser systematischen Ausgrenzung.
Der Fall Gerrit Huy – Rauswurf wegen eines Treffens
Noch dramatischer gestaltet sich der Fall der AfD-Bundestagsabgeordneten Gerrit Huy. Die ehemalige Spitzenmanagerin wurde bereits 2024 per Vorstandsbeschluss aus der DPG ausgeschlossen – wegen ihrer Teilnahme am sogenannten „Potsdamer Treffen". Unabhängig davon, ob sie sich „einzelne auf der Veranstaltung geäußerte Thesen zu eigen gemacht" habe, sei allein durch ihre Teilnahme das „Ansehen der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft in grober Weise beschädigt" worden.
Eine bemerkenswerte Begründung, wenn man bedenkt, dass sich die mediale Berichterstattung über dieses Treffen im Nachhinein als teilweise unwahr herausgestellt hat. Doch das scheint für die Verantwortlichen keine Rolle zu spielen. Huy selbst hält die Begründung für „völlig abwegig" und hat Klage beim Landgericht eingereicht.
„In keiner Weise habe ich gegen die Satzung der DPG verstoßen."
Gerichte müssen einschreiten
Es ist nicht das erste Mal, dass sich die Justiz mit den fragwürdigen Praktiken der Gesellschaft befassen muss. Bereits 2022 hatte man den AfD-Abgeordneten Malte Kaufmann nicht zur Kandidatur für den Vorstand zugelassen. Das Gericht kassierte die Wahl – sie war von der Geschäftsordnung nicht gedeckt. Ein Pyrrhussieg freilich, denn bei der Neuwahl erhielt der AfD-Kandidat nicht genug Stimmen.
Was hier geschieht, ist nichts anderes als die Fortsetzung der politischen Ausgrenzung mit anderen Mitteln. Eine Gesellschaft, die sich die Überwindung von Parteigrenzen auf die Fahnen geschrieben hat, betreibt nun aktiv die Spaltung des Parlaments. Und an der Spitze steht ausgerechnet Armin Laschet – jener Mann, der einst als Brückenbauer galt und nun zum Mauerbauer mutiert ist.
Ein Symptom des demokratischen Verfalls
Diese Vorgänge sind symptomatisch für den Zustand unserer parlamentarischen Kultur. Millionen Wähler haben der AfD ihre Stimme gegeben, doch deren gewählte Vertreter werden behandelt wie Aussätzige. Man speist sie ab, vertröstet sie, schließt sie aus – und finanziert das Ganze auch noch mit Steuergeldern.
Die AfD-Bundestagsfraktion hält sich weitere rechtliche Schritte offen. Es bleibt zu hoffen, dass die Gerichte diesem unwürdigen Treiben ein Ende setzen. Denn eine Gesellschaft, die grundgesetzwidrig Bürger wegen ihrer politischen Überzeugung diskriminiert, hat keine Zuschüsse aus Steuergeld verdient. Der „parlamentarische Stammtisch" ist zum Zankapfel geworden – und Armin Laschet hat sich als dessen unwürdigster Vorsitzender erwiesen.

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