
Fake-Bild im Wahlkampf: Grünen-Stadtrat bringt AfD gegen sich auf

In Sachsen-Anhalt eskaliert der Wahlkampf drei Wochen vor der Landtagswahl. Ein Grünen-Stadtrat aus Dessau-Roßlau hat Medienberichten zufolge auf Facebook eine offenbar gefälschte Grafik von AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund verbreitet, die Wähler zum Unterschreiben ihres Stimmzettels auffordert. Die AfD-Landtagsfraktion hat nach eigenen Angaben bereits rechtliche Schritte eingeleitet.
Ein Bild, das Stimmen vernichten könnte
Auf der Grafik ist Siegmund mit einem unterschriebenen Stimmzettel zu sehen, daneben der Aufruf: „Wichtig: Wahlbetrug verhindern. Stimmzettel unterschrieben.“ Verwendet werden laut dem Bericht der Mitteldeutschen Zeitung die Parteifarben der AfD sowie Wappen und Schriftzug der Landtagsfraktion.
Die Fraktion erklärte gegenüber dem Blatt, es handele sich um eine KI-generierte Fälschung, die nicht von Siegmund stamme. Wer der Aufforderung folge, riskiere, dass seine Stimme im Papierkorb lande.
Denn die Rechtslage ist eindeutig: Nach den Vorgaben der Landeswahlleitung Sachsen-Anhalt ist ein Stimmzettel unter anderem dann ungültig, wenn er einen Zusatz oder einen Vorbehalt enthält. Über den Einzelfall entscheidet der Wahlvorstand.
Der Verbreiter sitzt für die Grünen im Stadtrat
Dem Bericht zufolge soll es sich bei dem Verbreiter um Christoph Kaßner handeln, stellvertretender Vorsitzender der Grünen-Fraktion im Stadtrat von Dessau-Roßlau. Er soll AfD-Wähler zudem selbst dazu aufgerufen haben, ihre Stimmzettel zu unterschreiben. Unsere Redaktion hat sowohl Kaßner persönlich als auch die Grünen-Fraktion im Stadtrat von Dessau-Roßlau um eine Stellungnahme zu den Vorwürfen gebeten. Bis Redaktionsschluss lag keine Reaktion vor; eine etwaige Stellungnahme werden wir nachreichen. Es gilt daher auch hier: Die Vorwürfe sind bislang nicht abschließend geklärt, und Kaßner hatte zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keine Gelegenheit, sich öffentlich dazu zu äußern.
AfD-Stadtrat Laurens Nothdurft wird von der Zeitung mit deutlichen Worten zitiert:
„Das ist eine dreiste und undemokratische Trickserei, die das Vertrauen der Bürger in die Wahl verletzt.“
Das Verhalten sei „im hohen Maße unanständig“ und reihe sich, so Nothdurft, in bereits bekannt gewordene Kampagnen für taktisches Wählen und Briefwahl ein.
Wenn Täuschung strafbar wird
Der Vorgang könnte juristisch heikel werden. Paragraf 108a des Strafgesetzbuches stellt es unter Strafe, jemanden durch Täuschung dazu zu bringen, gegen seinen Willen ungültig zu wählen – strafbar ist bereits der Versuch. Ob im konkreten Fall die Voraussetzungen erfüllt sind, müssten am Ende Staatsanwaltschaft und Gerichte klären. Bis dahin gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung.
Bemerkenswert bleibt die Konstellation trotzdem. Ausgerechnet aus dem Lager, das seit Jahren am lautesten vor Desinformation und KI-Fakes warnt, kommt nun eine Bildmontage, die – wäre sie geglaubt worden – Wählern schlicht ihre Stimme gekostet hätte.
Nervosität vor dem 6. September
Der Zeitpunkt ist kein Zufall. Am 6. September 2026 wählt Sachsen-Anhalt einen neuen Landtag – und die AfD führt die Umfragen klar an. In einer Erhebung von infratest dimap aus dem Mai kam die Partei auf 41 Prozent; 2021 waren es 20,8 Prozent. Eine Verdopplung, über die in Magdeburg wie in Berlin nervös diskutiert wird.
Aus Sicht unserer Redaktion zeigt der Fall vor allem eines: Wer politische Gegner nicht mehr mit Argumenten schlagen kann, gerät in Versuchung, es mit Methoden zu versuchen, die dem Vertrauen in den demokratischen Prozess schaden. Und dieses Vertrauen ist das eigentliche Kapital jeder Wahl – schwerer zu reparieren als jede verlorene Mehrheit.
Hinweis
Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar; wir erbringen weder Rechts- noch Steuerberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an entsprechend qualifizierte Fachleute.

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