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Kettner Edelmetalle
04.08.2026
08:02 Uhr

Frei fordert das Ende des individuellen Asylrechts – und die Union bleibt sich treu: Ankündigen statt Handeln

Es gibt Sätze, die klingen wie ein Paukenschlag – und die dann doch nur ein Rascheln im Aktenordner bleiben. Thorsten Frei, seit kurzem Chef der Unionsfraktion im Bundestag, hat in einem Interview seine alte Forderung aufgewärmt: Das individuell einklagbare Recht auf Asyl in der Europäischen Union gehöre abgeschafft. An seinem Vorstoß aus dem Jahr 2023 habe er, so seine Formulierung, „keinerlei Abstriche“ zu machen.

Damals hatte Frei in einem Gastbeitrag für eine große deutsche Tageszeitung geschrieben, das europäische Asylsystem beruhe auf einer Lüge – weil der Rechtsanspruch, den es verspricht, politisch überhaupt nicht eingelöst werden solle. Ein bemerkenswert offenes Eingeständnis aus dem Herzen jener Partei, die dieses System seit 2015 mitverwaltet, mitfinanziert und mitverteidigt hat.

Von der „Institutsgarantie“ und anderen Zauberformeln

Freis Alternative heißt Institutsgarantie: Europa solle jährlich ein Kontingent an Schutzsuchenden auswählen und verteilen – ohne dass die Betroffenen darauf einen individuellen Rechtsanspruch hätten. Asylanträge auf europäischem Boden sollen der Vergangenheit angehören. Wer bereits hier ist und kein erfolgreiches Verfahren durchlaufen hat, solle notfalls in einen sicheren Drittstaat abgeschoben werden. Wer absehbar keinen Schutzanspruch habe, dürfe nach Möglichkeit gar nicht erst ankommen.

Man müsse „sehr viel mehr als früher darauf achten“, dass diejenigen ohne Aussicht auf Asyl gar nicht erst nach Deutschland kämen – so der Fraktionschef.

Sehr viel mehr als früher. Man lasse diesen Satz einen Moment wirken. Denn was Frei hier als kühne Vision verkauft, steht seit Jahrzehnten im Grundgesetz. Artikel 16a Absatz 2 schließt jene vom Asylrecht aus, die über einen EU-Mitgliedstaat oder einen sicheren Drittstaat einreisen. Deutschland ist von solchen Staaten ringsum umgeben. Es fehlte also nie die Rechtsgrundlage – es fehlte der politische Wille, sie anzuwenden. Ein Wille, der auch in Freis Fraktion über zehn Jahre lang mit bemerkenswerter Konsequenz vermisst wurde.

Ceuta als Menetekel

Anlass für die neue Härte in den Worten dürften die Bilder aus der spanischen Exklave Ceuta gewesen sein, wo binnen eines einzigen Tages rund 6.000 marokkanische Migranten die Grenze überwanden. Frei nannte das „verstörend“ – und hat damit gewiss recht. Nur: Wer die europäische Außengrenze für eine Linie hält, die sich mit Absichtserklärungen sichern lässt, hat aus Lampedusa, Lesbos und Melilla nichts gelernt. Gleichzeitig verteidigte Frei das gerade in Kraft getretene Gemeinsame Europäische Asylsystem und forderte im selben Atemzug „lange Binnengrenzkontrollen“. Man darf fragen: Wozu ein neues europäisches System, wenn man weiterhin die eigenen Binnengrenzen bewachen muss?

Rechts blinken, links abbiegen – das Ritual

Der Zeitpunkt ist kein Zufall. Vor den anstehenden Wahlen entdeckt die Union traditionell ihr migrationspolitisches Gewissen wieder, um es nach der Stimmenauszählung ebenso traditionell im Aktenschrank zu verstauen. Und selbst wenn Frei es diesmal ernst meinte: Mit welchem Partner will er dieses Projekt durchsetzen? Die SPD, die neben ihm am Kabinettstisch sitzt, wird das individuelle Asylrecht nicht antasten. Die Grünen und die Linke schon gar nicht. In Brüssel bräuchte es Vertragsänderungen, Mehrheiten, jahrelange Verhandlungen. Frei selbst ließ offen, wie er sein Konzept heute konkret umsetzen wolle – „zumindest in der Zielsetzung“ halte er daran fest. Zielsetzungen sind billig. Gesetze sind teuer.

So bleibt der Eindruck, den viele Bürger längst nicht mehr loswerden: Es wird geredet, angekündigt, verstörend gefunden – und am Ende geschieht nichts. Die Zahlen der Vorjahre, die überlasteten Kommunen, die Turnhallen, die Sicherheitslage in deutschen Innenstädten: Sie sind das Ergebnis realer Entscheidungen, nicht rhetorischer Zielsetzungen. Und sie wurden in wesentlichen Teilen von jener Partei getroffen, deren Fraktionschef nun den Systemwechsel ausruft.

Was bleibt

Man könnte Freis Vorstoß begrüßen – er trifft in der Analyse ins Mark. Ein Asylrecht, das jedem Antragsteller einen individuell einklagbaren Verfahrensanspruch gewährt, ohne dass Staaten in der Lage sind, abgelehnte Antragsteller auch wieder außer Landes zu bringen, ist in der Praxis ein Einladungsschreiben. Doch Analyse ohne Handeln ist Folklore. Der deutsche Bürger hat über ein Jahrzehnt gelernt, Ankündigungen von Ergebnissen zu unterscheiden. Vertrauen zurückzugewinnen, wird nicht durch Interviews gelingen, sondern durch Grenzkontrollen, Rückführungen und die konsequente Anwendung bestehenden Rechts. Bis dahin gilt: Wir messen die Union nicht an ihren Worten, sondern an den Zahlen.

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