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26.08.2026
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Gebastelter Ausweis: Ermittlungen gegen Linken-Abgeordneten Koçak

Gebastelter Ausweis: Ermittlungen gegen Linken-Abgeordneten Koçak
Symbolbild: KI-generiert

Ein grüner Papp-Ausweis mit der Aufschrift „Bundestagsausweis“ – und plötzlich ermittelt die Staatsanwaltschaft. Gegen den Berliner Linken-Bundestagsabgeordneten Ferat Koçak läuft nach Bestätigung der Behörde ein Verfahren wegen des Anfangsverdachts der Urkundenfälschung. Auslöser war offenbar ein Social-Media-Dreh im Deutschen Bundestag.

Was die Behörde bestätigt – und was sie verschweigt

Die Staatsanwaltschaft Berlin teilte auf Anfrage mehrerer Redaktionen mit, gegen einen 47-jährigen Bundestagsabgeordneten sei ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der Urkundenfälschung eingeleitet worden. Einen Namen nannte sie nicht.

Zum Schutz der laufenden Ermittlungen gebe es derzeit keine weiteren Auskünfte, hieß es. Dass es um ihn geht, machte der Neuköllner Abgeordnete am Mittwoch selbst öffentlich – auf der Plattform X.

„Ferat Tausch“: Ein Tag im Kiosk, ein Tag im Parlament

Hintergrund ist laut Koçaks eigener Schilderung ein Video unter dem Motto „Rollentausch“ mit dem Titel „Ferat Tausch“. Der Abgeordnete arbeitete demnach einen Tag lang in einem Kiosk, der Kioskbesitzer verbrachte im Gegenzug einen Tag als Besucher im Bundestag.

Für die Bilder habe man Requisiten gebraucht: Der Kioskbetreiber überreichte ein Namensschild mit dem Logo seines Ladens, das Abgeordnetenbüro im Gegenzug einen selbst gebastelten grünen „Bundestagsausweis“. Dieser ähnele ausdrücklich nicht dem offiziellen Dokument, betont das Büro.

Der Besucher sei ordnungsgemäß angemeldet gewesen und habe das Gebäude regulär mit seinem amtlichen Ausweisdokument betreten. Die Attrappe sei beim Einlass lediglich aufgefallen – daraus sei offenbar der Vorwurf entstanden.

Zwei Versionen, ein heikler Kern

Andere Darstellungen klingen deutlich unangenehmer: Berichten zufolge soll am 17. März versucht worden sein, mit dem Papier ein Bundestagsgebäude zu betreten; der Einlass sei verweigert und die Herkunft des Dokuments festgestellt worden. Gegenüber Polizisten habe der Abgeordnete von einem „Social-Media-Projekt“ gesprochen.

Welche Version zutrifft, muss die Staatsanwaltschaft klären. Klar ist: Ein Anfangsverdacht ist keine Anklage und erst recht kein Urteil – es gilt die Unschuldsvermutung. Bestätigt sich der Verdacht nach Paragraf 267 Strafgesetzbuch, sieht das Gesetz Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor.

Sicherheitsfrage mit zwei Maßstäben?

Der Bundestag ist kein Gemeindesaal, sondern Herz der deutschen Demokratie – und ein potenzielles Anschlagsziel. Die Bundestagsverwaltung erklärte, aus Datenschutzgründen keine Auskunft zu Einzelpersonen zu geben, verwies aber darauf, dass sowohl bei Ausweisen als auch bei Gastanmeldungen eine Zuverlässigkeitsprüfung stattfinde.

Genau hier liegt der wunde Punkt. Denn regulär akkreditierten Journalisten und Mitarbeitern von Abgeordneten wurde in der Vergangenheit unter Verweis auf Sicherheitsbedenken der Zugang verweigert – die Verwaltung argumentierte mit der Funktionsfähigkeit des Parlaments.

Aus Sicht unserer Redaktion drängt sich deshalb eine unbequeme Frage auf: Wie ernst nimmt das Haus seine eigenen Regeln, wenn Sicherheitskontrollen dort mit maximaler Strenge greifen, wo Kritiker vor der Tür stehen – und ausgerechnet eine gebastelte Ausweis-Attrappe für einen Clip zum Fall für die Justiz wird? Ein Kommentar zur Sache wollte das Büro des Abgeordneten auf Anfrage nicht abgeben.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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