
Gendersprache vor Gericht: Wenn ideologischer Wahnsinn auf gesunden Menschenverstand trifft
Was passiert, wenn ein Richter meint, die deutsche Sprache im Namen der politischen Korrektheit verhunzen zu müssen? In Sachsen-Anhalt führte ein simpler Verkehrsverstoß zu einer bemerkenswerten Justizposse, die zeigt, wie weit der Gender-Irrsinn mittlerweile in unsere Institutionen vorgedrungen ist. Ein Amtsgericht in Dessau-Roßlau verurteilte einen Raser – und formulierte das Urteil in einem derart verkrampften Genderdeutsch, dass selbst die Staatsanwaltschaft einschreiten musste.
Der Fall: Wenn aus einem Täter eine "tat-tuende Person" wird
Die Geschichte beginnt harmlos: Ein Mann rast mit 45 km/h zu viel über die Landstraße, wird geblitzt und landet vor Gericht. Das Amtsgericht verurteilt ihn zu 480 Euro Geldbuße plus Führerscheinentzug. So weit, so normal. Doch dann wird es skurril: Im Urteilstext wimmelt es nur so von geschlechtsneutralen Verrenkungen. Der männliche Angeklagte mutiert zur "betroffenen Person", der Sachverständige zur "sachverständigen Person", der Messbeamte zur "messverantwortlichen Person".
Besonders pikant: Nur der Richter selbst bezeichnet sich weiterhin als "Richter" – und nicht etwa als "richtende Person". Ein Schelm, wer dabei an Doppelmoral denkt.
Die Staatsanwaltschaft schlägt zurück
Was dann folgte, dürfte in der deutschen Justizgeschichte einmalig sein. Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg griff nicht nur die inhaltlichen Mängel des Urteils auf – etwa die fehlende Information über die Eichung des Messgeräts. Nein, sie holte zum vernichtenden Rundumschlag gegen die Gendersprache aus.
"Derartige Bezeichnungen reduzieren – unter Außerachtlassung des Geschlechts als wesentliches Persönlichkeitsmerkmal – Verfahrensbeteiligte auf ein Neutrum."
Die Staatsanwälte fanden deutliche Worte: Das Gendern sei "despektierlich" und greife möglicherweise sogar in die "persönliche Geschlechterehre" ein. Die Bezeichnung "tat-tuende Person" sei schlichtweg "ridikül" – also lächerlich. Man forderte das Gericht auf, zur normalen deutschen Sprache zurückzukehren und beispielsweise "Täter/Täterin" statt irgendwelcher Neutrum-Konstruktionen zu verwenden.
Ein Sieg des gesunden Menschenverstands?
Das Oberlandesgericht Naumburg schloss sich den Ausführungen der Staatsanwaltschaft an und hob das Urteil auf. Zwar äußerte es sich nicht explizit zur Gendersprache, übernahm aber die kritischen Passagen vollständig in seinen Beschluss. Der Fall geht nun zurück ans Amtsgericht, das ein neues Urteil fällen muss.
Die spannende Frage lautet: Wird der Richter bei seiner nächsten Urteilsverkündung auf den sprachlichen Unfug verzichten? Oder beharrt er auf seinem ideologischen Kreuzzug gegen die deutsche Sprache?
Ein Symptom für den Zustand unserer Gesellschaft
Dieser Fall aus Sachsen-Anhalt ist mehr als nur eine kuriose Anekdote. Er zeigt exemplarisch, wie tief die Gender-Ideologie bereits in staatliche Institutionen eingedrungen ist. Selbst vor Gericht, wo Klarheit und Präzision oberste Gebote sein sollten, macht der Sprachverhunzungswahn nicht halt.
Es ist ein ermutigendes Zeichen, dass wenigstens die Staatsanwaltschaft hier Rückgrat bewiesen hat. In Zeiten, in denen selbst Universitäten und Behörden ihre Texte mit Sternchen, Doppelpunkten und absurden Wortschöpfungen verunstalten, braucht es solche klaren Ansagen. Die deutsche Sprache ist über Jahrhunderte gewachsen und hat sich bewährt. Sie braucht keine ideologisch motivierten "Verbesserungen" durch selbsternannte Sprachpolizisten.
Vielleicht sollten sich manche Richter wieder auf ihre eigentliche Aufgabe besinnen: Recht zu sprechen statt Sprachexperimente durchzuführen. Denn am Ende des Tages geht es vor Gericht um Gerechtigkeit – und nicht darum, wer die absurdeste Gender-Formulierung erfindet. Die Bürger haben ein Recht auf verständliche Urteile in klarem Deutsch. Alles andere ist, um es mit den Worten der Staatsanwaltschaft zu sagen, schlichtweg "ridikül".

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