
Gier im Bundestag: CDU-Politiker fordert nachträglich üppige Zulagen ein
Ein bemerkenswerter Fall von politischer Selbstbedienung sorgt derzeit für Aufsehen in Berlin: Der CDU-Politiker Heribert Hirte zieht vor Gericht, um nachträglich eine monatliche Zulage von 1.500 Euro einzuklagen. Der Fall wirft ein bezeichnendes Licht auf die Selbstbedienungsmentalität im politischen Berlin.
Der Hintergrund des pikanten Rechtsstreits
Nach der Abwahl des AfD-Politikers Stephan Brandner als Vorsitzender des Rechtsausschusses im November 2019 hatte Hirte als stellvertretender Vorsitzender die Leitung des Gremiums übernommen. Obwohl er formal nie zum Vorsitzenden gewählt wurde, fordert er nun rückwirkend die volle Aufwandsentschädigung, die Ausschussvorsitzenden nach dem Abgeordnetengesetz zusteht.
Die fragwürdige Argumentation des Klägers
Hirtes Begründung für seinen Anspruch erscheint dabei durchaus zweifelhaft: Er argumentiert, dass er die Aufgaben des Vorsitzenden vollständig übernommen habe und die zusätzliche Arbeit dauerhaft geleistet hätte. Dies würde die nachträgliche Zahlung der Zulage rechtfertigen - auch ohne offizielle Wahl zum Vorsitzenden.
Ein symptomatischer Fall für die aktuelle Situation im Bundestag
Der Fall ist kein Einzelfall. Aktuell werden drei Bundestagsausschüsse nicht von den eigentlich vorgesehenen AfD-Vorsitzenden geleitet:
- Der Ausschuss für Inneres und Heimat (kommissarisch: SPD)
- Der Gesundheitsausschuss (kommissarisch: Grüne)
- Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit (kommissarisch: FDP)
Verfassungsrechtliche Einordnung
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits im September entschieden, dass die Nicht-Besetzung der Ausschussvorsitze mit AfD-Politikern rechtmäßig sei. Die Richter argumentierten, dies bewege sich im Rahmen der Geschäftsordnungsautonomie des Bundestages.
Kritische Betrachtung der Entwicklung
Diese Entwicklung zeigt exemplarisch, wie sich etablierte Politiker auch in Zeiten knapper Kassen zusätzliche Pfründe zu sichern versuchen. Während der normale Bürger unter steigenden Lebenshaltungskosten und einer historischen Inflation ächzt, werden vor Gericht Kämpfe um üppige Zulagen ausgefochten. Das Verwaltungsgericht Berlin wird sich am kommenden Donnerstag mit diesem durchaus fragwürdigen Ansinnen beschäftigen müssen.
Die zunehmende Selbstbedienungsmentalität im politischen Berlin steht in krassem Gegensatz zu den Sparappellen, die regelmäßig an die Bevölkerung gerichtet werden.
Die mündliche Verhandlung, zu der Hirte persönlich erscheinen will, dürfte dabei ein interessantes Schlaglicht auf das Selbstverständnis unserer politischen Klasse werfen.

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