
Grenz-Bilanz: Jeder zweite Asylsuchende wird zurĂĽckgewiesen

Die Bundespolizei hat im ersten Halbjahr 2026 an den deutschen Landgrenzen 514 von 1024 Asylsuchenden zurückgewiesen – also mehr als die Hälfte. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion hervor, über die mehrere Medien berichten. Nur eine einzige Zurückweisung scheiterte.
20.000 unerlaubte Einreisen – aber kaum Asylgesuche
Die Zahlen zeichnen ein Bild, das vieles über den Zustand der deutschen Grenzen verrät. Rund 20.000 Menschen wurden dem Bericht zufolge bei unerlaubter Einreise an einer Landgrenze festgestellt. Doch nur etwa fünf Prozent von ihnen äußerten überhaupt ein Asylgesuch.
Wer also unerlaubt einreist, will offenbar in den seltensten Fällen den offiziellen Weg gehen. An den Flughäfen registrierte die Bundespolizei zusätzlich etwa 4500 unerlaubte Einreisen. Die meisten illegalen Grenzübertritte wurden an der Grenze zu Frankreich gezählt – die höchste Zurückweisungsquote gab es an der Grenze zu Polen.
Nur ein Fall scheiterte – ausgerechnet an Frankreich
Bemerkenswert ist die Randnotiz zum einen gescheiterten Fall: Laut Bundesregierung habe Frankreich die Übernahme der betreffenden Person schlicht verweigert. Ein kleiner Vorgang, der ein großes Problem beleuchtet – die europäische Solidarität endet dort, wo sie unbequem wird.
Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte unmittelbar nach seinem Amtsantritt im Mai 2025 die vorübergehenden Grenzkontrollen verschärft, die im Schengenraum eigentlich die Ausnahme sein sollen. Seither werden auch Asylsuchende zurückgewiesen – ausgenommen besonders Schutzbedürftige wie Schwangere, Minderjährige oder Kranke.
Juristischer Dauerstreit – und ein Minister, der nicht weicht
Die Linke sieht darin einen Rechtsbruch. Die fluchtpolitische Sprecherin der Fraktion, Clara BĂĽnger, wirft dem Minister vor, es mit dem Recht nicht genau zu nehmen. Ob der Kurs Asylsuchende dauerhaft abschrecke, sei offen, da dazu keine Daten erhoben wĂĽrden.
Tatsächlich haben Verwaltungsgerichte in mehreren Eilverfahren gegen das Vorgehen entschieden – Medienberichten zufolge erstmals im Juni 2025 das Verwaltungsgericht Berlin im Fall dreier somalischer Antragsteller, zuletzt im Juni 2026 in einem weiteren Eilbeschluss. Es handelt sich jeweils um Einzelfallentscheidungen im Eilrechtsschutz, ein höchstrichterliches Grundsatzurteil steht bislang aus. Dobrindt hält an den Kontrollen fest.
Die Zahlen sinken – aber warum?
Parallel gehen die Asylzahlen deutlich zurück: 39.646 Erstanträge im ersten Halbjahr 2026 bedeuten ein Minus von rund 35 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Ein Erfolg der Kontrollen? Oder Folge veränderter Fluchtrouten und europäischer Entwicklungen? Belastbare Antworten liefert die Statistik nicht.
Aufschlussreich ist ein weiteres Detail: Bei etwa jedem vierten festgestellten Asylsuchenden gab es einen Eurodac-Treffer. Die Fingerabdrücke waren also bereits in der europäischen Datenbank gespeichert – ein Indiz dafür, dass die Person zuvor in einem anderen europäischen Staat registriert wurde oder dort schon einen Antrag gestellt hatte.
Aus Sicht unserer Redaktion legt genau das den Kern des Problems frei: Ein Gemeinsamer Europäischer Asylraum, in dem Zuständigkeiten seit Jahren zwischen den Hauptstädten hin- und hergeschoben werden, zwingt Deutschland zu nationalen Notbehelfen. Für viele Bürger ist das kein Zeichen von Härte, sondern von jahrelanger politischer Versäumnis – und die Debatte um Kontrolle, Ordnung und Rechtsstaatlichkeit dürfte weitergehen.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar.

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