
Israelfeindliche BDS-Bewegung scheitert kläglich vor Bundesverwaltungsgericht
Die antiisraelische Boykottbewegung BDS musste heute eine herbe juristische Niederlage einstecken. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies die Klage der umstrittenen Organisation gegen einen Bundestagsbeschluss aus dem Jahr 2019 ab. Damals hatte das deutsche Parlament die BDS-Bewegung und deren Kampagne als antisemitisch eingestuft - eine Bewertung, die bei den selbsternannten Israel-Kritikern für erheblichen Unmut sorgte.
Politische Meinungsäußerung statt rechtlicher Zwang
Der Vorsitzende des 6. Senats, Ingo Kraft, stellte in der Verhandlung unmissverständlich klar: Bei dem Bundestagsbeschluss handele es sich lediglich um eine politische Meinungsäußerung ohne rechtliche Verbindlichkeit. Die Richter bewerteten den Streitfall als verfassungsrechtliche Auseinandersetzung, für die ausschließlich die Verfassungsgerichte der Länder oder das Bundesverfassungsgericht zuständig seien - nicht aber die Verwaltungsgerichte.
BDS - Eine Bewegung mit fragwürdiger Agenda
Die Abkürzung BDS steht für "Boykott, Desinvestition und Sanktionen" - ein durchsichtiger Versuch, den jüdischen Staat wirtschaftlich und kulturell zu isolieren. Die Bewegung zielt darauf ab, israelische Waren zu boykottieren und jegliche Zusammenarbeit in Bereichen wie Kultur, Sport und Wissenschaft zu unterbinden. Vorgeblich geht es um ein Ende der israelischen Besatzung und mehr Rechte für Palästinenser - tatsächlich schürt die Organisation jedoch antisemitische Ressentiments.
Bundestag zeigt klare Kante
Mit seinem Beschluss vom 17. Mai 2019 setzte der Deutsche Bundestag ein wichtiges Signal: Die Parlamentsmehrheit empfahl Kommunen, BDS-Anhängern weder Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen noch anderweitige Unterstützung zu gewähren. Eine längst überfällige Maßnahme gegen die israelfeindliche Propaganda dieser Organisation.
Kläger jammern über angebliche Grundrechtsverletzungen
Die BDS-Unterstützer sehen sich durch den Bundestagsbeschluss in ihren Grundrechten wie der Meinungs- und Versammlungsfreiheit verletzt. Sie wehren sich vehement gegen den Antisemitismus-Vorwurf und argumentieren, der Parlamentsbeschluss entfalte faktisch doch rechtliche Wirkung, da Kommunen sich bei der Verweigerung von Räumlichkeiten darauf beriefen. Nach der Niederlage vor dem Bundesverwaltungsgericht erwägen die Kläger nun eine Verfassungsbeschwerde oder den Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Kommentar der Redaktion
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist zu begrüßen. Es wird höchste Zeit, dass Deutschland sich klar gegen antisemitische Strömungen positioniert, die unter dem Deckmantel vermeintlicher Israelkritik ihr vergiftetes Gedankengut verbreiten. Die BDS-Bewegung ist dabei besonders perfide, weil sie vorgibt, sich für Menschenrechte einzusetzen, während sie in Wahrheit altbekannte antisemitische Stereotype bedient und den einzigen jüdischen Staat der Welt delegitimieren will.

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