
Justizministerin plant Strafrechtsreform: Wenn der Staat Frauen vor harmlosen Kameraklicks "schützen" will
Die neue Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat kaum ihr Amt angetreten, da präsentiert sie bereits ihre Prioritäten: Statt sich um die explodierende Gewaltkriminalität in deutschen Innenstädten zu kümmern, widmet sie sich dem vermeintlich drängendsten Problem unserer Zeit – dem Fotografieren bekleideter Frauen im öffentlichen Raum. Ein Gesetzentwurf soll her, der "digitalen Voyeurismus" unter Strafe stellt. Man könnte meinen, in einem Land mit Rekordkriminalität gäbe es wichtigere Baustellen.
Der Fall, der die Politik in Wallung bringt
Auslöser dieser legislativen Betriebsamkeit ist der Fall einer Kölner Joggerin, deren bekleidetes Gesäß von einem Mann gefilmt wurde. Als die Betroffene Anzeige erstatten wollte, teilte man ihr mit, dass das Verhalten nicht strafbar sei – schließlich war sie vollständig bekleidet und befand sich im öffentlichen Raum. Ein Umstand, der offenbar für erhebliche Empörung in politischen Kreisen sorgte.
NRW-Justizminister Benjamin Limbach echauffierte sich daraufhin mit den Worten: "Bei uns ist Schwarzfahren strafbar, das heimliche Filmen oder Fotografieren von intimen Stellen unseres Körpers aber nicht." Eine bemerkenswerte Prioritätensetzung, wenn man bedenkt, dass zur gleichen Zeit in deutschen Städten Menschen mit Messern attackiert werden und die Zahl der Gewaltdelikte neue Höchststände erreicht.
Die neue Definition von "sexuellen Übergriffen"
Besonders aufschlussreich ist die Forderung, dass "sexuelle Übergriffe auch ohne körperliche Berührung zukünftig strafbar" sein sollen. Hier offenbart sich die gefährliche Tendenz, den Begriff des sexuellen Übergriffs bis zur Unkenntlichkeit auszudehnen. Wenn bereits das Fotografieren einer bekleideten Person im öffentlichen Raum als "sexueller Übergriff" gewertet werden soll, verliert dieser Begriff seine eigentliche Bedeutung und Schwere.
Die Ministerin argumentiert, Frauen müssten sich "im öffentlichen Raum so selbstverständlich bewegen können wie Männer" und bezeichnet dies als "Frage von Gleichberechtigung". Dabei übersieht sie geflissentlich, dass im öffentlichen Raum grundsätzlich jeder fotografiert werden kann – unabhängig vom Geschlecht. Die Schaffung von Sonderrechten für bestimmte Gruppen hat mit Gleichberechtigung wenig zu tun.
Catcalling und die Grenzen des Strafrechts
Auch das sogenannte "Catcalling" – unerwünschte verbale Anmachen im öffentlichen Raum – soll nach dem Willen der Politik unter Strafe gestellt werden. Hier stellt sich die Frage, wo die Grenze zwischen unhöflichem Verhalten und strafwürdiger Handlung verlaufen soll. Soll künftig jeder anzügliche Kommentar vor Gericht landen? Und wer definiert, was als "sexistisch" gilt?
"Auch sexistische Bemerkungen in der Öffentlichkeit muss niemand hinnehmen", erklärt Limbach vollmundig. Doch wer entscheidet, was sexistisch ist? Die Gefahr willkürlicher Auslegungen liegt auf der Hand.
Die wahren Probleme bleiben ungelöst
Während sich die Politik mit der Kriminalisierung von Alltagsverhalten beschäftigt, explodiert die echte Kriminalität in Deutschland. Messerattacken, Vergewaltigungen und schwere Körperverletzungen haben dramatisch zugenommen – nicht zuletzt durch die verfehlte Migrationspolitik der vergangenen Jahre. Doch statt diese realen Bedrohungen anzugehen, ergießt sich die Politik in Symboldebatten über das Fotografieren von Joggerinnen.
Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass dieselben Politiker, die bei schweren Gewaltdelikten gerne von "Einzelfällen" sprechen und vor Verallgemeinerungen warnen, nun ein Gesetz schaffen wollen, das pauschal alle Männer unter Generalverdacht stellt. Die Botschaft ist klar: Ein Mann mit Smartphone in der Nähe einer Frau ist potentiell verdächtig.
Der Staat als Sittenpolizei
Die geplante Gesetzesänderung offenbart ein bedenkliches Staatsverständnis. Der Staat soll nicht nur vor realen Gefahren schützen, sondern auch vor unangenehmen Gefühlen und unerwünschten Blicken. Diese Entwicklung hin zu einem bevormundenden Nanny-Staat, der seinen Bürgern vorschreibt, wie sie sich im öffentlichen Raum zu verhalten haben, sollte jeden freiheitsliebenden Menschen alarmieren.
Besonders perfide ist die Instrumentalisierung des Gleichberechtigungsgedankens für diese Agenda. Echte Gleichberechtigung würde bedeuten, dass für alle Menschen die gleichen Regeln gelten – nicht die Schaffung von Sondertatbeständen zum vermeintlichen Schutz bestimmter Gruppen.
Ein gefährlicher Präzedenzfall
Sollte dieser Gesetzentwurf Realität werden, öffnet er Tür und Tor für weitere Einschränkungen der Freiheitsrechte. Wenn bereits das Fotografieren im öffentlichen Raum unter bestimmten Umständen strafbar wird, was kommt als nächstes? Ein Verbot des Anschauens? Strafbare Gedanken?
Die Justizministerkonferenz, die noch im November über diese Pläne beraten will, täte gut daran, sich auf die wirklichen Probleme unseres Landes zu konzentrieren. Die Bürger erwarten zu Recht, dass der Staat sie vor realer Gewalt schützt – nicht vor harmlosen Smartphone-Nutzern im Park. Es ist höchste Zeit, dass die Politik ihre Prioritäten überdenkt und sich wieder den drängenden Problemen zuwendet, statt immer neue Straftatbestände für Bagatellen zu erfinden.
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