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13.01.2026
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Justizskandal: Urkundenfälscher bleibt straffrei – Kunstfreiheit als Freibrief für linksradikale Aktionen

Justizskandal: Urkundenfälscher bleibt straffrei – Kunstfreiheit als Freibrief für linksradikale Aktionen

Was sich am Dienstag vor dem Amtsgericht Tiergarten abspielte, lässt jeden rechtschaffenen Bürger fassungslos zurück. Philipp Ruch, der selbsternannte Kopf des sogenannten „Zentrums für Politische Schönheit", wurde trotz erwiesener Urkundenfälschung freigesprochen. Das Gericht stellte den Tatbestand zwar fest – sprach den Angeklagten aber dennoch frei. Die Begründung? Die Kunstfreiheit überwiege. Man reibt sich verwundert die Augen.

Gefälschte Unterschriften als „Satire" verkauft

Der Fall ist so dreist wie bezeichnend für den Zustand unserer Justiz. Im November 2023 versandte Ruch Briefe an AfD-Mitglieder, in denen er vorgab, die Bundesgeschäftsstelle der Partei zu sein. Die Unterschriften der Parteivorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla sowie des Ehrenvorsitzenden Alexander Gauland wurden kurzerhand gefälscht. Die Empfänger sollten getäuscht werden – und zwar gezielt.

In den betrügerischen Schreiben wurden die Mitglieder aufgefordert, belastendes Material gegen die eigene Partei einzureichen. Als Köder dienten Tankgutscheine, Wochenendreisen nach Dresden und die Befreiung von Mitgliedsbeiträgen. Eine perfide Masche, die darauf abzielte, Menschen zu manipulieren und eine demokratisch gewählte Partei zu schädigen.

Wenn Straftaten zur „Kunst" erklärt werden

Ruchs Verteidigungsstrategie war so durchschaubar wie zynisch. Er behauptete allen Ernstes, die Briefe seien „eindeutig als Satireaktion erkennbar" gewesen. Noch dreister seine Aussage vor Gericht: Es gehe darum, „ob wir die Kunstfreiheit schützen oder eine gesichert rechtsextreme Partei". Diese Formulierung offenbart nicht nur eine erschreckende Selbstgerechtigkeit, sondern auch die vollständige Verachtung für rechtsstaatliche Prinzipien.

Seit wann heiligt der Zweck die Mittel? Seit wann darf man Straftaten begehen, solange man sie nur als „Kunst" deklariert? Die Antwort des Amtsgerichts Tiergarten lautet offenbar: Ja, das darf man – zumindest wenn das Opfer politisch unliebsam ist.

Kein Einzelfall: Die Vorgeschichte des „Künstlers"

Es ist beileibe nicht das erste Mal, dass Ruch vor Gericht steht. Bereits im Januar 2024 wurde er zu einer Geldstrafe von 4.000 Euro verurteilt, weil er im Bundestagswahlkampf 2021 die Scheinfirma „Flyerservice Hahn" gegründet hatte. Mit dieser Firma lockte er AfD-Politiker an, Werbematerial zu bestellen – nur um die Flyer dann zu stehlen und öffentlichkeitswirksam zu vernichten. Auch dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Ruch Berufung eingelegt hat.

Man fragt sich unwillkürlich: Wie viele Straftaten darf ein Mensch begehen, bevor die Justiz endlich durchgreift? Offenbar unbegrenzt viele, solange er sich nur als „Künstler" bezeichnet und seine Aktionen gegen die richtige Zielgruppe richtet.

Zwei-Klassen-Justiz in Reinform

Das Urteil ist ein Schlag ins Gesicht all jener, die noch an den Rechtsstaat glauben. Man stelle sich nur einmal das umgekehrte Szenario vor: Ein konservativer Aktivist fälscht die Unterschriften von Grünen-Politikern und versendet betrügerische Briefe an deren Mitglieder. Würde ein deutsches Gericht auch hier auf „Kunstfreiheit" erkennen? Die Frage stellt sich nicht ernsthaft – die Antwort kennt jeder.

Was wir hier erleben, ist die Manifestation einer Zwei-Klassen-Justiz. Wer auf der „richtigen" Seite steht, genießt faktische Straffreiheit. Wer hingegen dem politischen Establishment unbequem ist, muss mit der vollen Härte des Gesetzes rechnen. Diese Schieflage ist nicht nur ungerecht – sie ist gefährlich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Die Erosion des Rechtsstaats schreitet voran

Das Amtsgericht Tiergarten hat mit diesem Freispruch ein fatales Signal gesendet. Es hat deutlich gemacht, dass politisch motivierte Straftaten toleriert werden, solange sie sich gegen missliebige Parteien richten. Die Kunstfreiheit, ein hohes Gut unserer Verfassung, wird hier zum Deckmantel für kriminelle Machenschaften missbraucht.

Die Staatsanwaltschaft hat nun eine Woche Zeit, Berufung einzulegen oder Revision zu beantragen. Es bleibt zu hoffen, dass sie von dieser Möglichkeit Gebrauch macht. Denn eines sollte jedem klar sein: Wenn Urkundenfälschung straffrei bleibt, nur weil der Täter sich als Künstler bezeichnet, dann ist der Rechtsstaat in seiner Substanz bedroht.

„Ein kommunistisches System erkennt man daran, dass es die Kriminellen verschont und den politischen Gegner kriminalisiert."

Dieses Zitat von Alexander Solschenizyn gewinnt angesichts solcher Urteile eine erschreckende Aktualität. Die Frage, die sich jeder Bürger stellen muss, lautet: In was für einem Land wollen wir leben? In einem, in dem das Recht für alle gleich gilt – oder in einem, in dem politische Gesinnung über Schuld und Unschuld entscheidet?

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