Kostenlose Beratung
+49 7930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
02.06.2025
13:46 Uhr

Kanzler Merz bricht Versprechen: Steuerentlastungen kommen später als angekündigt

Die deutsche Wirtschaft wartet sehnsüchtig auf die versprochene Entlastung – doch nun zeigt sich, dass die Versprechungen des Bundeskanzlers offenbar weniger wert sind als das Papier, auf dem sie gedruckt werden könnten. Friedrich Merz hatte noch vergangene Woche vollmundig verkündet, Unternehmen könnten mit rückwirkenden Abschreibungen für das gesamte Jahr 2025 rechnen. Ein Blick in den aktuellen Referentenentwurf des Finanzministeriums offenbart jedoch eine ganz andere Wahrheit.

Große Ankündigungen, kleine Taten

In den ARD-Tagesthemen präsentierte sich der Bundeskanzler als Retter der gebeutelten deutschen Wirtschaft. Mit gewohnt staatsmännischer Miene versprach er den Unternehmern des Landes, dass die dringend benötigten Steuerentlastungen schnell kämen – und vor allem rückwirkend für das gesamte Jahr 2025 gelten würden. Man habe dies „ausführlich besprochen", betonte Merz mit Blick auf seinen Finanzminister Klingbeil.

Doch was sind solche Versprechen wert, wenn der entsprechende Gesetzesentwurf eine völlig andere Sprache spricht? Der Referentenentwurf aus Klingbeils Ministerium liest sich wie eine schallende Ohrfeige für all jene, die auf die Worte des Kanzlers vertraut hatten. Statt der versprochenen rückwirkenden Regelung sollen die Abschreibungsmöglichkeiten erst ab dem 30. Juni 2025 greifen – also für gerade einmal die zweite Jahreshälfte.

Ein Muster, das sich wiederholt

Diese Diskrepanz zwischen öffentlicher Ankündigung und tatsächlicher Umsetzung wirft ein bezeichnendes Licht auf die Arbeitsweise der neuen Regierung. Während Merz im Fernsehen den großen Wirtschaftsretter mimt, scheint sein eigener Finanzminister andere Pläne zu verfolgen. Die „ausführlichen Gespräche", von denen der Kanzler sprach, haben offenbar keine Spuren im Gesetzesentwurf hinterlassen.

Besonders bitter für die deutsche Wirtschaft: Der Entwurf soll bereits am kommenden Mittwoch ins Kabinett eingebracht werden. Zeit für Korrekturen bleibt kaum. Die Unternehmen, die fest mit den versprochenen Entlastungen für das gesamte Jahr kalkuliert hatten, schauen nun in die Röhre. Wieder einmal zeigt sich, dass zwischen politischen Versprechen und ihrer Umsetzung oft Welten liegen.

Vertrauen verspielt

Was bleibt, ist ein fader Beigeschmack. Entweder wusste der Bundeskanzler nicht, was in seinem eigenen Finanzministerium vor sich geht – was Fragen nach seiner Führungskompetenz aufwirft. Oder er hat bewusst die Unwahrheit gesagt, um sich im Fernsehen als Macher zu präsentieren. Beide Varianten sind für einen Regierungschef gleichermaßen verheerend.

Die deutsche Wirtschaft braucht in diesen schwierigen Zeiten verlässliche Partner in der Politik. Stattdessen bekommt sie einen Kanzler, dessen Worte offenbar nicht das Papier wert sind, auf dem der Gesetzesentwurf seines Ministers steht. Während andere Länder ihre Unternehmen mit gezielten Maßnahmen stärken, verliert Deutschland weiter an Wettbewerbsfähigkeit – nicht zuletzt wegen einer Politik, die große Ankündigungen macht, aber kleine Brötchen backt.

Die Frage, die sich nun stellt: Wie viele weitere Versprechen der neuen Regierung werden sich als heiße Luft entpuppen? Die Unternehmer des Landes täten gut daran, künftige Ankündigungen aus dem Kanzleramt mit einer gehörigen Portion Skepsis zu betrachten. Denn eines hat dieser Vorfall gezeigt: Zwischen dem, was Merz im Fernsehen erzählt, und dem, was seine Regierung tatsächlich umsetzt, können Welten liegen.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“