Kostenlose Beratung+49 7930-2699
300.000
Kunden
Sicherer
Versand
07:41 Uhr
KI-generiert

Kindergeld-Export: 528 Millionen Euro fließen auf Auslandskonten!

Kindergeld-Export: 528 Millionen Euro fließen auf Auslandskonten!
Symbolbild: KI-generiert

Mehr als eine halbe Milliarde Euro deutsches Kindergeld ist im Jahr 2025 auf ausländische Bankkonten überwiesen worden. 2011 waren es noch 45,7 Millionen Euro. So steht es in einer Antwort der Bundesagentur für Arbeit auf eine Anfrage des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW), über die zuerst die „Bild“-Zeitung berichtet hat. Seit Donnerstag läuft deshalb wieder eine heftige Debatte über ein Thema, das Berlin seit Jahren lieber liegen lässt.

Elfmal so viel Geld wie 2011

Der Anstieg ist gewaltig: über 1.000 Prozent in 14 Jahren. Ende 2025 bekamen Berechtigte für 291.292 Kinder und Jugendliche mit Wohnsitz im Ausland die Leistung. 2011 waren es 103.559, im Jahr 2015 bereits 158.169. Die Zahl der Kinder hat sich damit fast verdreifacht.

Zur Wahrheit gehört aber auch: Seit 2020 ist die Zahl der Kinder im Ausland laut Medienberichten um knapp zwölf Prozent gesunken. Dass die Summe trotzdem so stark gestiegen ist, liegt auch am Kindergeld selbst. 2011 gab es für das erste Kind 184 Euro im Monat, 2025 waren es 255 Euro.

Dazu kommt ein statistischer Haken. Die 528 Millionen Euro decken sich nicht genau mit den Kindern im Ausland. Ihr Kindergeld kann auch auf ein deutsches Konto gehen. Umgekehrt nutzen manche Familien mit Kindern in Deutschland ein Konto im Ausland. Gemessen an den gesamten Kindergeldausgaben von 55,32 Milliarden Euro sind das rund 0,95 Prozent.

Wer das Geld bekommt

Die Bundesagentur ordnet die Fälle nach der Staatsangehörigkeit der Berechtigten zu, also nicht unbedingt nach dem Wohnort der Kinder. Ende 2025 sah das so aus:

  • Polen: 112.384 Kinder
  • Deutschland: 36.727 Kinder
  • Tschechien: 33.872 Kinder
  • Rumänien: 32.459 Kinder

Rechtlich ist das meist sauber. EU-Bürger haben Anspruch auf deutsches Kindergeld, wenn mindestens ein Elternteil in Deutschland lebt und arbeitet. In Ausnahmefällen bekommen es Berichten zufolge auch arbeitslose Ausländer. Ein Wohnsitz im Ausland heißt also nicht, dass die Zahlung unberechtigt ist. Wie oft betrogen wird, zeigt die Statistik nicht. Neuen Zündstoff lieferte zuletzt eine MDR-Dokumentation über rumänische Kindergeldempfänger, die viele Zuschauer empört hat.

Wagenknecht: „Ausnehmen wie eine Weihnachtsgans“

BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht sagte der „Bild“, der deutsche Staat lasse sich „ausnehmen wie eine Weihnachtsgans“. Viele Menschen etwa in Bitterfeld seien auf die Tafel angewiesen, während „nach Bukarest das Steuergeld überwiesen“ werde. Ihre Forderung ist klar:

„Kindergeld für Kinder, die gar nicht in Deutschland leben, darf es nicht länger geben.“

Das trifft einen Nerv. Wer in Deutschland arbeitet, Steuern zahlt und trotzdem jeden Euro umdrehen muss, fragt sich zu Recht, warum Kindergeld in voller deutscher Höhe auch in Länder geht, in denen das Leben deutlich billiger ist.

Brüssel hat den Ausweg schon einmal versperrt

Ein nationaler Alleingang wäre allerdings kaum möglich. Grund sind die EU-Regeln zur Koordinierung der Sozialleistungen. Österreich hat das selbst erlebt: Wien passte das Kindergeld 2019 an die Lebenshaltungskosten im Wohnland der Kinder an. Der Europäische Gerichtshof kippte diese Regelung 2022, weil sie gegen EU-Recht verstoße.

Hier liegt das eigentliche Problem. Wenn ein Mitgliedstaat nicht einmal selbst festlegen darf, wie er seine Sozialleistungen anpasst, wird die viel beschworene Subsidiarität zur leeren Formel. Eine Änderung ginge nur über Brüssel. Ob die Regierung von Friedrich Merz dafür den Mut und die Kraft aufbringt, ist offen. Bisher hat auch Schwarz-Rot keine Initiative erkennen lassen.

Gleichzeitig plant die Koalition milliardenschwere Sondervermögen auf Pump und spricht von Haushaltsdisziplin. Das ist eine bittere Ironie. Gespart werden soll anscheinend überall, nur nicht bei den Strukturen, die immer mehr Geld außer Landes bringen. Am Ende zahlen das die Bürger, die den Sozialstaat mit ihrer Arbeit tragen.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“