
Linksextremisten als Verfassungsrichter: Bremens Justizskandal erschüttert den Rechtsstaat
Was sich derzeit im kleinsten Bundesland der Republik abspielt, liest sich wie ein politischer Thriller – und offenbart zugleich ein systemisches Versagen, das weit über die Grenzen Bremens hinausreicht. Zwei von der Linkspartei entsandte Richter am Bremer Staatsgerichtshof, dem höchsten Gericht des Landes, sollen über Jahre hinweg enge Verbindungen zu linksextremistischen Organisationen unterhalten haben. Beide sind inzwischen von ihren Ämtern zurückgetreten. Die CDU spricht von einer „Staatskrise". Und man fragt sich unweigerlich: Ist das wirklich nur die Spitze des Eisbergs?
V-Mann-Enttarnung als Auslöser einer politischen Kettenreaktion
Im Zentrum der Affäre stehen der Rechtsanwalt Anatol Anuschewski und die Juristin Lea Voigt. Beide waren von der in Bremen mitregierenden Linkspartei in den Staatsgerichtshof entsandt worden – jenes Gremium also, das über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen und staatlichem Handeln wacht. Nach Recherchen des Nachrichtenmagazins Spiegel sollen beide Organisationen nahestehen, die der Verfassungsschutz dem gewaltbereiten Linksextremismus zurechnet.
Ausgelöst wurde die Affäre durch die Enttarnung eines V-Manns des Bremer Landesverfassungsschutzes in der linksextremen Szene. Am Abend des 6. Januar soll Anuschewski gemeinsam mit Aktivisten der Interventionistischen Linken (IL) bei einem sogenannten „Hausbesuch" in der Wohnung des enttarnten Spitzels dabei gewesen sein. Der Mann habe unter Tränen gestanden, die IL seit mehr als acht Jahren ausgespäht zu haben. Die Befragung sei, so berichten mit dem Fall befasste Personen, „nicht gerade zimperlich" verlaufen. Man muss sich das einmal auf der Zunge zergehen lassen: Ein amtierender Verfassungsrichter bei der Einschüchterung eines Geheimdienstmitarbeiters.
16 Jahre im linksradikalen Milieu – und niemand will etwas bemerkt haben?
Anuschewski soll laut Sicherheitskreisen über Jahre hinweg der Interventionistischen Linken angehört haben. Der Verfassungsschutz stuft die IL als linksextrem ein und attestiert ihr das Ziel eines Systemwechsels in Deutschland sowie die Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Bereits seit rund 16 Jahren soll der Jurist in der linksradikalen Szene aktiv gewesen sein – zunächst bei der Organisation „Avanti", die laut Verfassungsschutzbericht ein „Bekenntnis zur Gewaltfreiheit" ausdrücklich abgelehnt habe und 2014 in der IL aufging. Selbst während seiner Zeit als Richter am Staatsgerichtshof soll er bis 2023 in der IL aktiv gewesen sein.
Seiner Kollegin Voigt werden ebenfalls Verbindungen zur IL sowie zur Roten Hilfe zugeschrieben – einem Verein, der linke Straf- und Gewalttäter sowohl politisch als auch finanziell unterstützt. Pikant: Ein früherer Hinweis auf eine Mitgliedschaft in der Roten Hilfe auf der Homepage ihrer Kanzlei wurde inzwischen klammheimlich entfernt. Voigt bestreitet die Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden und erklärt, sie sei „aus Solidarität" mit Anuschewski zurückgetreten. Solidarität mit einem mutmaßlichen Linksextremisten – eine bemerkenswerte Begründung für eine Verfassungsrichterin.
Farbanschlag auf Verfassungsschutzpräsidenten
Als wäre die Affäre nicht bereits brisant genug, kam es nach der Enttarnung des V-Manns zu einem Farbanschlag auf das Privathaus des Bremer Verfassungsschutzpräsidenten. Senat und Sicherheitsbehörden rechnen die Tat der IL zu. Anuschewski selbst weist jegliche Kritik zurück und stilisiert sich zum Opfer. In einem Schreiben sprach er von „einem Angriff des Verfassungsschutzes auf mich als Anwalt, auf die Anwaltschaft insgesamt und damit auf den Rechtsstaat". Die Täter-Opfer-Umkehr funktioniert im linken Milieu offenbar nach wie vor tadellos.
Die Linkspartei: Keinerlei Einsicht, keinerlei Reue
Besonders erschreckend ist die Reaktion der Linkspartei selbst. Statt sich von den Vorgängen zu distanzieren, stellt sie sich demonstrativ hinter die beiden Juristen. Die Linksfraktion erklärte unverblümt: „Eine Mitgliedschaft oder Nähe zur Interventionistischen Linken stellt für uns kein Hindernis dar." Man teile die Einordnung des Verfassungsschutzes gegenüber der IL „bekanntermaßen nicht". Luke Hoß, rechtspolitischer Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, setzte noch einen drauf und behauptete, der Verfassungsschutz würde „im Angesicht der rechtsextremen Bedrohung offensichtlich die Falschen" beobachten.
Diese Aussagen sind an Dreistigkeit kaum zu überbieten. Eine Partei, die Verfassungsrichter in höchste Ämter entsendet, sieht kein Problem darin, wenn diese Personen Organisationen nahestehen, die auf die Abschaffung eben jener Verfassung hinarbeiten, die sie schützen sollen. Der Zynismus ist atemberaubend.
Ein systemisches Problem – nicht nur in Bremen
Die Affäre beschränkt sich keineswegs auf die beiden zurückgetretenen Richter. Ein Mitarbeiter des Linken-Fraktionschefs soll ebenfalls der IL angehören, was von Parteiseite nicht einmal bestritten wird. Zudem räumte ein weiterer Abgeordneter ein, sein Büro der Roten Hilfe für Sprechstunden zur Verfügung gestellt zu haben. Das Netzwerk reicht tief.
CDU-Fraktionschefin Wiebke Winter sprach von einer „Staatskrise" und erklärte, die Linke sei als Regierungspartei „nicht mehr tragbar". Die CDU will einen Misstrauensantrag gegen die beiden linken Senatorinnen einbringen. Ob daraus mehr wird als politisches Säbelrasseln, bleibt abzuwarten.
Was dieser Fall jedoch schonungslos offenlegt, ist die groteske Asymmetrie im Umgang mit politischem Extremismus in Deutschland. Während konservative Parteien vom Verfassungsschutz mit der Lupe beobachtet werden, während AfD-Abgeordnete von der Parlamentarischen Kontrollkommission ferngehalten werden, konnten mutmaßliche Linksextremisten offenbar unbehelligt in ein Verfassungsgericht einziehen. Man erinnere sich: Es gab einmal den Radikalenerlass von 1972, der genau solche Unterwanderungen verhindern sollte. Willy Brandt – ausgerechnet ein Sozialdemokrat – hatte ihn auf den Weg gebracht, weil er die Gefahr erkannte, die von Verfassungsfeinden im Staatsdienst ausgeht. Davon ist heute nichts mehr übrig.
Ein Weckruf für den Rechtsstaat
Die Bremische Bürgerschaft muss nun über die Nachfolge der beiden zurückgetretenen Mitglieder im Staatsgerichtshof entscheiden. Doch die eigentliche Frage reicht weiter: Wie viele Anuschewskis und Voigts sitzen noch in deutschen Gerichten, Behörden und Parlamenten? Wie konnte es so weit kommen, dass Personen mit nachweislichen Verbindungen zu verfassungsfeindlichen Organisationen über die Verfassung wachen durften?
Dieser Skandal sollte jedem Bürger die Augen öffnen. Der Rechtsstaat wird nicht nur von außen bedroht, sondern von innen ausgehöhlt – von jenen, die ihn eigentlich schützen sollten. Es ist höchste Zeit, dass Deutschland wieder zu einer konsequenten Verteidigung seiner freiheitlich-demokratischen Grundordnung zurückfindet. Gegen jeden Extremismus – nicht nur gegen den, der politisch gerade opportun erscheint.
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