
Moskaus neuer Machtanspruch: Russische Armee soll im Ausland Verurteilte mit Gewalt befreien
Was wie ein Drehbuch aus einem schlechten Actionfilm klingt, wird in Russland gerade zur GesetzesrealitĂ€t. Die russische Staatsduma hat einen Gesetzentwurf angekĂŒndigt, der PrĂ€sident Wladimir Putin die Befugnis erteilen soll, die eigenen StreitkrĂ€fte zur Befreiung im Ausland inhaftierter russischer StaatsbĂŒrger einzusetzen. Duma-PrĂ€sident Wjatscheslaw Wolodin, ein enger Vertrauter des Kremlchefs, prĂ€sentierte den VorstoĂ mit der ihm eigenen Mischung aus Pathos und Provokation. Die Verabschiedung des bereits von der Regierung gebilligten Entwurfs gilt als reine Formalie â in einem Parlament, das ohnehin kaum mehr als ein Abnickverein des Kremls ist.
Ein Gesetz mit explosiver Sprengkraft
Der Gesetzentwurf sieht konkret vor, dass der russische PrĂ€sident die StreitkrĂ€fte heranziehen darf, um russische BĂŒrger zu schĂŒtzen, die im Ausland festgenommen, festgehalten oder auf Grundlage von Entscheidungen auslĂ€ndischer Gerichte verfolgt werden â sofern Russland an diesen Verfahren nicht beteiligt sei. DarĂŒber hinaus sollen auch andere russische Behörden auf Anweisung des Staatsoberhaupts entsprechende SchutzmaĂnahmen ergreifen können. Die geplanten Ănderungen betreffen sowohl das föderale Gesetz ĂŒber die StaatsbĂŒrgerschaft als auch das Verteidigungsgesetz.
Man muss sich die Tragweite dieser Regelung einmal auf der Zunge zergehen lassen: Ein Staat erklĂ€rt sich selbst fĂŒr berechtigt, mit militĂ€rischer Gewalt in die SouverĂ€nitĂ€t anderer Nationen einzugreifen, weil deren Justiz es wagt, russische StaatsbĂŒrger nach geltendem Recht zu verurteilen. Das ist nicht weniger als eine offene Drohung an die gesamte internationale Rechtsordnung.
Wolodins Tirade gegen den Westen
Die BegrĂŒndung, die Wolodin fĂŒr diesen beispiellosen Schritt lieferte, liest sich wie ein Manifest der Konfrontation. Das westliche Rechtssystem habe sich âendgĂŒltig diskreditiert" und faktisch aufgehört zu existieren. Anstelle von Rechtsstaatlichkeit gebe es nur noch âgröbste Einmischung in die Angelegenheiten souverĂ€ner Staaten" sowie VerstöĂe gegen internationale Normen, begleitet von ârechtswidriger Verfolgung von Menschen". Es sei wichtig, alles fĂŒr den Schutz russischer BĂŒrger im Ausland zu tun.
Dass ausgerechnet ein Vertreter eines Staates, der seit 2022 einen brutalen Angriffskrieg gegen ein Nachbarland fĂŒhrt, sich zum HĂŒter der SouverĂ€nitĂ€t aufschwingt, entbehrt nicht einer gewissen bitteren Ironie. Doch hinter der Rhetorik steckt knallhartes KalkĂŒl.
Der Elefant im Raum: Putins eigener Haftbefehl
Denn der Kremlchef selbst wird vom Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag wegen des Vorwurfs der Kriegsverbrechen in der Ukraine per Haftbefehl gesucht. Sollte Putin oder ein anderer hochrangiger russischer FunktionĂ€r jemals im Ausland festgesetzt werden, wĂ€re mit diesem Gesetz ein MilitĂ€reinsatz zu seiner Befreiung zumindest nach russischem Recht legitimiert. Man schafft sich also gewissermaĂen eine juristische RĂŒckendeckung fĂŒr den Ernstfall â eine Art Selbstbedienungsladen der SouverĂ€nitĂ€t.
Kein Novum, aber eine gefÀhrliche Eskalation
Russlands MilitĂ€rdoktrin erlaubt bereits jetzt den Einsatz der StreitkrĂ€fte zum Schutz eigener BĂŒrger im Ausland. Genau dieses Argument diente unter anderem als BegrĂŒndung fĂŒr den 2022 von Putin befohlenen Einmarsch in die Ukraine, wo im Osten des Landes zuvor massenhaft russische PĂ€sse an die Bevölkerung verteilt worden waren. Der neue Gesetzentwurf erweitert diesen ohnehin schon dehnbaren Rahmen nun ausdrĂŒcklich auf Personen, die aufgrund auslĂ€ndischer Gerichtsentscheidungen festgehalten werden.
Die Parallelen zur Geschichte sind frappierend. Schon das Zarenreich und spĂ€ter die Sowjetunion beanspruchten das Recht, ihre BĂŒrger ĂŒberall auf der Welt zu âschĂŒtzen" â wobei âSchutz" stets ein Euphemismus fĂŒr Machtprojektion war. Was sich hier abzeichnet, ist nichts Geringeres als die systematische Untergrabung der internationalen Rechtsordnung durch einen Staat, der sich selbst ĂŒber jedes Gesetz stellt.
Europa muss aufwachen
FĂŒr Europa und insbesondere fĂŒr Deutschland sollte dieses Gesetz ein weiterer Weckruf sein. WĂ€hrend man sich hierzulande in endlosen Debatten ĂŒber Gendersternchen und KlimaneutralitĂ€t verliert, rĂŒstet Russland nicht nur militĂ€risch, sondern auch juristisch auf. Die neue Bundesregierung unter Friedrich Merz hat zwar ein 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen fĂŒr Infrastruktur auf den Weg gebracht, doch die Frage bleibt: Wird genug davon in die VerteidigungsfĂ€higkeit flieĂen?
Putin hat in der Konfrontation mit dem Westen bereits ein Gesetz unterzeichnet, wonach Urteile auslĂ€ndischer Gerichte nicht anerkannt oder nicht umgesetzt werden, wenn sie den Interessen Russlands widersprechen. Seit seinem Austritt aus dem Europarat hĂ€lt sich Moskau nicht mehr an die Urteile des EuropĂ€ischen Gerichtshofs fĂŒr Menschenrechte. Auch den Internationalen Strafgerichtshof erkennt der Kreml nicht als juristische Instanz an. Das neue Gesetz ist nur der logische nĂ€chste Schritt in einer Strategie der totalen Konfrontation.
Die Botschaft aus Moskau ist unmissverstĂ€ndlich: Russland beansprucht das Recht, ĂŒberall auf der Welt mit militĂ€rischer Gewalt einzugreifen, wenn es seine BĂŒrger â oder das, was es dafĂŒr hĂ€lt â bedroht sieht. In einer Zeit, in der der Ukraine-Krieg andauert und die geopolitischen Spannungen weltweit zunehmen, ist dies eine Entwicklung, die niemand auf die leichte Schulter nehmen sollte. Schon gar nicht ein Deutschland, das sich jahrzehntelang in der trĂŒgerischen Sicherheit der Friedensdividende gewiegt hat.
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