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Kettner Edelmetalle
19.02.2026
15:52 Uhr

Niedersachsens Innenministerium mauert: Beweise für AfD-Hochstufung bleiben unter Verschluss

Was hat der niedersächsische Verfassungsschutz tatsächlich in der Hand? Diese Frage dürfte sich nicht nur die AfD stellen, sondern jeder Bürger, dem an rechtsstaatlichen Prinzipien gelegen ist. Denn das SPD-geführte Innenministerium in Hannover weigert sich beharrlich, die Belege offenzulegen, auf deren Grundlage der AfD-Landesverband Niedersachsen zum „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung" hochgestuft wurde. Ein Vorgang, der in einer funktionierenden Demokratie mindestens Stirnrunzeln hervorrufen sollte.

200 Seiten Anklage – und niemand darf sie lesen

Am 17. Februar gab Innenministerin Daniela Behrens (SPD) die Hochstufung des AfD-Landesverbands bekannt. Der zugrundeliegende Vermerk umfasse rund 200 Seiten, so der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz, Dirk Pejril. Doch genau dieses Dokument soll die Öffentlichkeit nicht zu Gesicht bekommen. Die Begründung des Ministeriums klingt dabei wie aus einem Lehrbuch für bürokratische Abwehrschlachten: Die Unterlage sei als „Verschlusssache" eingestuft, da sie personenbezogene Daten enthalte und Arbeitsweisen des Verfassungsschutzes offenbaren könnte.

Pikant dabei: Das Ministerium räumt gleichzeitig ein, dass die Belege „aus öffentlich zugänglichen Quellen" zusammengetragen worden seien. Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen. Material, das ohnehin frei verfügbar ist, wird zusammengestellt – und dann als geheim eingestuft? Wer hier keinen Widerspruch erkennt, dem ist kaum noch zu helfen.

Die AfD schlägt zurück – Klage in Hannover eingereicht

Noch am selben Tag der Bekanntgabe reichte der AfD-Landesverband Klage vor dem Verwaltungsgericht Hannover ein. Ein Schritt, den das Innenministerium nach eigener Aussage „von vorneherein einkalkuliert" habe. Man gehe davon aus, dass die Einstufung „rechtssicher" sei, ließ ein Ministeriumssprecher verlauten. Ob diese Zuversicht gerechtfertigt ist, wird sich zeigen müssen. Wann das Gericht über die Klage entscheiden wird, steht derzeit noch in den Sternen.

Der Zeitpunkt der Hochstufung ist dabei alles andere als zufällig gewählt. In Niedersachsen stehen am 13. September 2026 Kommunalwahlen an. Dass eine solche Maßnahme ausgerechnet Monate vor einem wichtigen Urnengang publik gemacht wird, dürfte selbst politisch wenig interessierte Beobachter stutzig machen. Der Verdacht, dass hier der Verfassungsschutz als politisches Instrument missbraucht wird, liegt zumindest nahe.

Brandenburger Präzedenzfall: Dort musste das Ministerium die Karten auf den Tisch legen

Dass es auch anders geht, bewies der Fall Brandenburg. Dort hatte der von René Springer geführte AfD-Landesverband im Sommer 2025 erfolgreich die Offenlegung des Einstufungsvermerks erzwungen. Brandenburgs damaliger Innenminister René Wilke stellte das Dokument schließlich im August 2025 im Rahmen einer Pressekonferenz vor. Der brandenburgische AfD-Fraktionschef Christoph Berndt fand nach Einsicht in den Vermerk deutliche Worte: Das gesamte Papier sei getragen von einer „Feindseligkeit gegen die AfD", die schon an Hass erinnere. Der Verfassungsschutz wäge nicht ab, sondern urteile ab.

Egal, was die AfD tue – der Verfassungsschutz betrachte es stets als „böse", so Berndts vernichtendes Fazit. Eine Einschätzung, die angesichts der systematischen Hochstufungen verschiedener AfD-Landesverbände durchaus Substanz haben könnte.

Das große Bild: Verfassungsschutz als politische Waffe?

Die Gesamtpartei AfD wurde bereits Anfang Mai 2025 vom Bundesamt für Verfassungsschutz auf Grundlage eines monumentalen, rund 1.100 Seiten starken Gutachtens als „gesichert rechtsextremistisch" eingeordnet. Dieses Gutachten wurde wenige Tage später geleakt – ein Vorgang, der für sich genommen schon Fragen aufwirft. Die AfD wehrt sich im Rahmen eines Eilverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen diese Einstufung. Bis zur Entscheidung gilt eine Stillhalteerklärung: Die Gesamtpartei wird lediglich als Verdachtsfall behandelt.

Man muss kein AfD-Sympathisant sein, um die Entwicklung mit Sorge zu betrachten. Wenn staatliche Behörden eine demokratisch gewählte Partei, die in Umfragen und Wahlen regelmäßig zweistellige Ergebnisse erzielt, unter verschärfte Beobachtung stellen – und sich dann weigern, die Grundlage dafür transparent zu machen –, dann kratzt das am Fundament des Rechtsstaats. Der renommierte Verfassungsrechtler Ulrich Vosgerau bezeichnete das BfV-Gutachten zur Gesamtpartei bereits als „größtenteils Quark". Ob die niedersächsische Variante gehaltvoller ist, kann mangels Transparenz niemand beurteilen.

Die Hochstufungen der AfD-Landesverbände gelten als Grundvoraussetzung für ein mögliches Parteiverbotsverfahren. Hier wird offenkundig Stück für Stück ein Mosaik zusammengesetzt, dessen Endbild die politische Ausschaltung einer Oppositionspartei sein könnte. Ob man die AfD nun mag oder nicht – in einer Demokratie sollte der Wähler über das Schicksal einer Partei entscheiden, nicht ein Inlandsgeheimdienst, der seine Belege unter Verschluss hält.

Es bleibt zu hoffen, dass die Gerichte ihrer Kontrollfunktion gerecht werden und für die nötige Transparenz sorgen. Denn eines steht fest: Ein Verfassungsschutz, der im Verborgenen agiert und seine Bewertungen nicht dem Licht der Öffentlichkeit aussetzt, schützt am Ende nicht die Verfassung – sondern höchstens die Interessen derjenigen, die ihn steuern.

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