Kostenlose Beratung
+49 7930-2699
200.000
Kunden
Sicherer
Versand
Kettner Edelmetalle
30.03.2026
12:05 Uhr

Paris greift durch: Sicherheitskräfte im Nahverkehr erhalten weitreichende Kontrollbefugnisse

Während Deutschland noch darüber debattiert, ob man Messerverbotszonen einrichten oder lieber Sozialarbeiter an Brennpunkte schicken sollte, macht Frankreich Nägel mit Köpfen. Ab dem 30. März 2026 dürfen die rund 4.000 Sicherheitskräfte des Pariser Nahverkehrs Gepäck und Personen kontrollieren, gefährliche Gegenstände beschlagnahmen und unerwünschten Personen den Zutritt zu Bahnhöfen und Metrostationen schlichtweg verweigern. Ein Schritt, der hierzulande vermutlich sofort als „unverhältnismäßig" gebrandmarkt würde.

Frankreichs Verkehrsminister handelt – statt zu reden

Verkehrsminister Philippe Tabarot erklärte gegenüber dem Sender CNews, die Sicherheitsbeschäftigten hätten infolge eines neuen Gesetzes zur Sicherheit im Verkehr erweiterte Befugnisse erhalten. Die entsprechende Verordnung sei am Vortag veröffentlicht worden. Die Neuregelung betrifft sowohl die Mitarbeiter der französischen Bahn SNCF als auch jene des Pariser Nahverkehrsunternehmens RATP.

Was bedeutet das konkret? Sicherheitskräfte können künftig Personen, die die öffentliche Ordnung stören, auffordern, Bahnen und Busse zu verlassen. Wer in der Pariser Metro bettelt oder ohne Genehmigung Andenken und Telefonzubehör in den Gängen feilbietet, muss mit Konsequenzen rechnen. Kein endloses Diskutieren, kein Verweisen auf Zuständigkeiten – sondern klares Handeln.

Erschreckende Zahlen als Katalysator

Die Zahlen, die diesen Maßnahmen zugrunde liegen, sind alarmierend genug: Im vergangenen Jahr wurden landesweit im öffentlichen Nahverkehr über 100.000 Opfer von Diebstählen, Gewalttaten und Betrugsdelikten registriert. Zwar bedeutet dies einen Rückgang von zwei Prozent gegenüber dem Vorjahr, doch die schiere Dimension bleibt erschütternd. Rund 21 Millionen Franzosen nutzen mindestens einmal monatlich den öffentlichen Nahverkehr – sie alle verdienen es, sicher von A nach B zu kommen.

Das von Tabarot initiierte Gesetz zur Verkehrssicherheit hatte bereits den Einsatz von Bodycams bei Kontrolleuren sowie die Installation von Überwachungskameras in Straßenbahnen ermöglicht. Darüber hinaus wurde der testweise und befristete Einsatz von Elektroschockpistolen durch die Sicherheitskräfte der Bahn und des Pariser Nahverkehrs genehmigt. Frankreich zeigt damit, dass Sicherheit kein abstraktes Konzept sein muss, sondern mit konkreten Werkzeugen durchgesetzt werden kann.

Ein Vorbild für Deutschland?

Man fragt sich unweigerlich: Wann zieht Deutschland nach? Die Zustände in deutschen Bahnhöfen und im öffentlichen Nahverkehr sind vielerorts katastrophal. Wer regelmäßig mit der Deutschen Bahn oder in Berliner U-Bahnen unterwegs ist, kennt das Gefühl der Unsicherheit nur zu gut. Doch statt entschlossen zu handeln, verliert sich die deutsche Politik seit Jahren in ideologischen Grabenkämpfen. Während Paris seine Sicherheitskräfte mit echten Befugnissen ausstattet, diskutiert man hierzulande lieber über Gendersprache in Durchsagen und barrierefreie Beschilderung.

Die französische Regierung beweist, dass es möglich ist, die Sicherheit der Bürger in den Mittelpunkt zu stellen, ohne gleich einen Polizeistaat zu errichten. Es geht um pragmatische Maßnahmen, die das Sicherheitsgefühl der Menschen stärken und Kriminellen klare Grenzen setzen. Dass dafür weder jahrelange Kommissionsarbeit noch endlose Expertenanhörungen nötig waren, sollte deutschen Politikern zu denken geben.

Die Botschaft aus Paris ist unmissverständlich: Wer die öffentliche Ordnung stört, fliegt raus. So einfach kann Sicherheitspolitik sein – wenn man sie denn ernst meint.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“

Willst du Teil unserer Erfolgsstory sein?

Werde jetzt Teil vom #TeamGold

Offene Stellen