
Schwarzfahren bald straffrei? Justizministerin will Erschleichung von Leistungen entkriminalisieren
Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Während die Justiz in Deutschland bei der Verfolgung schwerer Kriminalität – von Messerattacken bis hin zu Clan-Kriminalität – chronisch überlastet ist, setzt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) ihre Prioritäten offenbar ganz anders. Statt die Strafverfolgung dort zu stärken, wo sie dringend gebraucht wird, möchte sie das Schwarzfahren entkriminalisieren. Ein Signal, das tief blicken lässt.
Die Ministerin und ihr Mitleid mit Ticketlosen
Gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung erklärte Hubig, es sprächen „gute Gründe" für eine Entkriminalisierung des Fahrens ohne gültigen Fahrschein. Die rhetorische Frage, die sie dabei in den Raum stellte, ist bezeichnend: Ob Menschen, die sich keinen Fahrschein leisten könnten und schließlich mit einer Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis landeten, „wirklich dorthin" gehörten. Die Verfahren bänden viele Ressourcen in der Justiz, die an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden könnten, so die Ministerin weiter.
Nun, da hat sie zweifellos recht – allerdings nicht in dem Sinne, den sie meint. Ja, die Justiz ist überlastet. Ja, Ressourcen fehlen an allen Ecken und Enden. Aber die Lösung kann doch nicht darin bestehen, Gesetzesverstöße einfach für straffrei zu erklären, nur weil man nicht genügend Personal hat, sie zu verfolgen. Das wäre so, als würde man Einbrüche legalisieren, weil die Polizei nicht hinterherkommt.
Der Deutsche Anwaltverein springt auf den Zug auf
Unterstützung erhält die Ministerin vom Deutschen Anwaltverein (DAV), der das Schwarzfahren als „Armutsdelikt" einstuft. Der soziale Nutzen der Strafbarkeit sei zweifelhaft, der Schaden für die Allgemeinheit dagegen „immens", erklärte Swen Walentowski, Leiter der politischen Kommunikation des DAV. Der Verein schätzt die jährlichen Kosten für Verfahren und Haftstrafen auf rund 200 Millionen Euro – finanziert vom Steuerzahler.
Ein interessantes Argument. Doch wer zahlt eigentlich die Zeche, wenn künftig noch mehr Menschen ohne Ticket in Busse und Bahnen steigen, weil sie keinerlei strafrechtliche Konsequenzen mehr fürchten müssen? Richtig: wieder der Steuerzahler. Und die ehrlichen Fahrgäste, die brav ihre Tickets kaufen, dürfen dann über steigende Fahrpreise die Schwarzfahrer quersubventionieren. Eine wahrlich sozialdemokratische Umverteilung der besonderen Art.
Der fragwürdige Vergleich mit der Stromrechnung
Besonders abenteuerlich mutet der Vergleich des DAV an, wonach bei einer unbezahlten Stromrechnung auch niemand auf die Idee käme, die Staatsanwaltschaft einzuschalten. Das stimmt – aber wer seine Stromrechnung nicht bezahlt, dem wird schlicht der Strom abgestellt. Eine vergleichbare Konsequenz gibt es im öffentlichen Nahverkehr nicht. Wer ohne Ticket erwischt wird, steigt an der nächsten Haltestelle aus und fährt mit der nächsten Bahn wieder schwarz. Ohne jede Konsequenz, wenn es nach Hubig und dem DAV geht.
Über 144.000 Fälle allein im Jahr 2024
Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Laut Polizeilicher Kriminalstatistik wurden allein im Jahr 2024 mehr als 144.000 Fälle registriert, in denen die Polizei wegen Erschleichens von Leistungen nach § 265a Strafgesetzbuch tätig wurde. Das ist keine Bagatelle. Das ist ein Massenphänomen, das den öffentlichen Nahverkehr jährlich um Hunderte Millionen Euro bringt.
Und selbst die vom DAV vorgeschlagene Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit greife zu kurz, räumt der Verein selbst ein. Denn auch bei Ordnungswidrigkeiten könnten Betroffene durch sogenannte Erzwingungshaft letztlich im Gefängnis landen. Mit anderen Worten: Das Problem würde nicht gelöst, sondern lediglich verschoben.
Das eigentliche Problem wird ignoriert
Was bei dieser gesamten Debatte unter den Tisch fällt, ist die grundsätzliche Frage: Warum funktioniert der Rechtsstaat in Deutschland nicht mehr? Warum sind Gerichte so überlastet, dass man ernsthaft darüber diskutiert, Straftaten einfach nicht mehr zu verfolgen? Die Antwort liegt auf der Hand – und sie hat wenig mit dem Schwarzfahren zu tun. Jahrelange Sparpolitik bei der Justiz, eine explodierende Zahl von Strafverfahren durch die gestiegene Kriminalität und eine Politik, die lieber Symptome bekämpft als Ursachen, haben das System an den Rand des Zusammenbruchs gebracht.
Statt nun die weiße Flagge zu hissen und Gesetzesverstöße zu legalisieren, sollte die schwarz-rote Koalition endlich dort investieren, wo es wirklich zählt: in eine funktionierende Justiz, in ausreichend Richter und Staatsanwälte, und in eine konsequente Strafverfolgung – bei Schwarzfahrern ebenso wie bei Messerstechern und Gewalttätern. Denn ein Staat, der signalisiert, dass Regelverstöße folgenlos bleiben, untergräbt das Fundament, auf dem jede Gesellschaftsordnung ruht: das Vertrauen der Bürger in Recht und Gesetz.
Die Botschaft, die von einer Entkriminalisierung des Schwarzfahrens ausginge, wäre verheerend. Sie würde all jenen Recht geben, die ohnehin schon den Eindruck haben, dass sich in diesem Land nur noch die Ehrlichen an die Regeln halten – und dafür auch noch bestraft werden.

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