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27.01.2026
17:39 Uhr

Staatsanwaltschaft ermittelt: Zwölf Jahre Sonderurlaub für Spitzenbeamte erschüttert Rheinland-Pfalz

Staatsanwaltschaft ermittelt: Zwölf Jahre Sonderurlaub für Spitzenbeamte erschüttert Rheinland-Pfalz

Was sich derzeit in Mainz abspielt, liest sich wie ein Lehrstück über die Selbstbedienungsmentalität der politischen Klasse. Die SPD-geführte Landesregierung von Rheinland-Pfalz steht im Zentrum eines Skandals, der das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat einmal mehr auf eine harte Probe stellt. Spitzenbeamte durften jahrelang in hochdotierte Managerposten wechseln – und behielten dabei sämtliche Privilegien ihres Beamtenstatus. In einem besonders dreisten Fall erstreckte sich diese Freistellung über nahezu zwölf Jahre.

Staatsanwaltschaft prüft Untreue-Verdacht

Die Staatsanwaltschaft Mainz hat nun Vorermittlungen eingeleitet. Der Verdacht wiegt schwer: Untreue zum Nachteil des Steuerzahlers. Ein neues Gutachten hat die Behörde offenbar aufhorchen lassen. Ob daraus ein förmliches Ermittlungsverfahren wird, bleibt abzuwarten – doch allein die Tatsache, dass sich die Justiz einschaltet, spricht Bände über die Dimension dieses Vorgangs.

Der Strafrechtler Till Zimmermann von der Universität Düsseldorf hat im Auftrag der Freien Wähler ein Gutachten erstellt, das die Landesregierung in arge Bedrängnis bringt. Sein Fazit ist vernichtend: Er sieht Anhaltspunkte für Untreue in einem besonders schweren Fall. Das Staatsvermögen sei geschädigt worden, weil das Land Ruhegehälter für Zeiten anerkennen müsse, in denen die Betroffenen überhaupt nicht als Beamte tätig waren.

Zwei Welten, doppelte Vorteile – auf Kosten der Allgemeinheit

Der Präsident des Landesrechnungshofs, Jörg Berres, brachte das Dilemma bereits 2022 auf den Punkt. Die Betroffenen hätten sich Vorteile aus zwei Welten gesichert: einerseits fürstliche Managergehälter aus der Privatwirtschaft, andererseits üppige Pensionsansprüche aus dem Beamtentum. Während ein normaler Lehrer oder Polizist bei einem Wechsel in die Wirtschaft seinen Status und seine Ruhegehaltsansprüche verliert, genossen die Staatssekretäre offenbar Sonderkonditionen, die ihresgleichen suchen.

Wie kann es sein, dass für die politische Elite andere Regeln gelten als für den gewöhnlichen Staatsdiener? Diese Frage drängt sich förmlich auf. Der Bund der Steuerzahler spricht von klarer Steuergeldverschwendung – und man muss ihm recht geben.

Gutachten gegen Gutachten: Die Staatskanzlei wehrt sich

Die Landesregierung hält erwartungsgemäß dagegen. Sie beruft sich auf ein Gutachten des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Udo Di Fabio, das die Praxis als vereinbar mit dem Beamtenrecht einstuft. Doch dieser juristische Schlagabtausch kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass hier offensichtlich ein System etabliert wurde, das dem normalen Bürger wie blanker Hohn erscheinen muss.

Die Opposition fordert inzwischen, dass sich Ministerpräsident Alexander Schweitzer selbst anzeigt. Ein drastischer Schritt, gewiss – aber angesichts der Dimension dieses Skandals durchaus nachvollziehbar. Die Freien Wähler werden ihr belastendes Gutachten der Staatsanwaltschaft zuleiten, um endgültig klären zu lassen, ob die Privilegien für die Mainzer Polit-Elite strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen werden.

Ein Symptom für den Verfall politischer Moral

Dieser Fall ist mehr als nur ein lokaler Skandal. Er steht symptomatisch für eine politische Kultur, in der sich Teile der Funktionselite offenbar für unantastbar halten. Während der normale Bürger jeden Cent versteuern muss und bei Regelverstößen mit der vollen Härte des Gesetzes rechnen darf, scheinen für manche Spitzenbeamte andere Maßstäbe zu gelten. Es ist höchste Zeit, dass hier Klarheit geschaffen wird – und zwar nicht durch weitere Gutachten, sondern durch eine konsequente strafrechtliche Aufarbeitung.

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