
Staatsanwaltschaft prüft Drostens Aussagen vor Corona-Untersuchungsausschuss
Die Dresdner Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen gegen den Virologen Christian Drosten aufgenommen. Im Zentrum steht seine Aussage vor dem sächsischen Corona-Untersuchungsausschuss vom 21. August 2025 bezüglich der Leopoldina-Stellungnahme zur Impfpflicht aus dem Jahr 2021. Die Behörde prüft, ob der Tatbestand einer falschen uneidlichen Aussage vorliegen könnte.
Widersprüchliche Darstellungen zur Impfpflicht-Empfehlung
Der Kern der Untersuchung betrifft Drostens Behauptung, die Unterzeichner der Leopoldina-Stellungnahme hätten „keine Impfpflicht für die Gesamtbevölkerung empfohlen". Nach seiner Darstellung sei lediglich geraten worden, die juristischen Voraussetzungen für eine solche Maßnahme zu prüfen. Diese Aussage steht jedoch im Widerspruch zum tatsächlichen Wortlaut des Dokuments.
In der besagten Stellungnahme findet sich explizit die Formulierung zur „Vorbereitung zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht". Noch deutlicher wird das Papier an anderer Stelle: Die allgemeine Impfpflicht sei „unter den aktuellen Umständen ethisch und rechtlich gerechtfertigt" – wenn auch als „letzte Maßnahme" bezeichnet.
Omikron-Variante und zeitliche Diskrepanzen
Ein weiterer Aspekt der staatsanwaltschaftlichen Prüfung betrifft Drostens Aussagen zur Omikron-Variante. Der Virologe hatte vor dem Ausschuss erklärt, man habe Ende November 2021 nicht vorhersehen können, welche Entwicklung das Virus nehmen würde. Diese Darstellung wird durch zeitgenössische Berichte in Frage gestellt.
Bereits zum Zeitpunkt der Leopoldina-Stellungnahme lagen Hinweise aus Südafrika vor, die auf mildere Krankheitsverläufe bei der Omikron-Variante hindeuteten. Trotz dieser Informationen forderte die Leopoldina damals „schnelles und konsequentes Handeln" – eine Diskrepanz, die nun juristisch bewertet werden muss.
Rechtliche Konsequenzen und mögliche Straftatbestände
Die juristische Dimension des Falls ist erheblich. Eine falsche uneidliche Aussage nach §153 StGB kann mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren geahndet werden. Da die Aussage vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss erfolgte, kommt zusätzlich §162 StGB zur Anwendung – ein Offizialdelikt, das von Amts wegen verfolgt werden muss.
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat die Aufnahme der Prüfung offiziell bestätigt. Dabei wird auch die Frage eine Rolle spielen, inwieweit sich Drosten auf seine fachliche Expertise beschränken kann. Der Virologe könnte argumentieren, dass die Passagen zur Impfpflicht aus einem „wissenschaftlich-ethischen" Kapitel stammen, das nicht in seinen Fachbereich falle.
Verantwortung für unterzeichnete Stellungnahmen
Diese Argumentation dürfte jedoch auf rechtliche Grenzen stoßen. Wer ein Dokument mit seinem Namen unterzeichnet, trägt grundsätzlich die Verantwortung für dessen gesamten Inhalt – unabhängig davon, welche Teile in die eigene Kernkompetenz fallen. Die Unterschrift unter der Leopoldina-Stellungnahme macht Drosten zum Mitverantwortlichen für alle darin enthaltenen Empfehlungen.
„Unterschrift ist Unterschrift. Wer seinen Namen unter Forderungen setzt, trägt Verantwortung – auch wenn der Wind dreht."
Ein Rechtsprofessor hält laut vorliegenden Informationen sogar Vorsatz für „plausibel" – eine Einschätzung, die die Situation für den prominenten Virologen verschärfen könnte. Die Staatsanwaltschaft wird nun prüfen müssen, ob Drosten bewusst falsche Angaben gemacht hat oder ob es sich um ein Missverständnis handelt.
Aufarbeitung der Corona-Politik im Fokus
Der Fall Drosten steht exemplarisch für die juristische Aufarbeitung der Corona-Politik in Deutschland. Immer häufiger müssen sich Wissenschaftler und Politiker für ihre damaligen Aussagen und Empfehlungen rechtfertigen. Die Untersuchungsausschüsse in verschiedenen Bundesländern arbeiten systematisch die Entscheidungsprozesse der Pandemiejahre auf.
Dabei zeigt sich wiederholt, dass wissenschaftliche Expertise und politische Empfehlungen während der Pandemie oft eng verwoben waren. Die klare Trennung zwischen wissenschaftlicher Beratung und politischer Entscheidung, die im Nachhinein gerne betont wird, lässt sich in vielen Fällen nicht aufrechterhalten.
Die Ermittlungen der Dresdner Staatsanwaltschaft werden zeigen, ob die Aussagen Drostens vor dem Untersuchungsausschuss einer juristischen Überprüfung standhalten. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens wirft der Fall grundsätzliche Fragen zur Verantwortung wissenschaftlicher Berater in Krisenzeiten auf. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft wird mit Spannung erwartet – sie könnte wegweisend für weitere Verfahren im Kontext der Corona-Aufarbeitung sein.
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