
Streit um Kandidaten-Check: CDU-Chef geht auf SPD-Ministerin los

Vier Wochen vor der Kommunalwahl in Niedersachsen eskaliert der Streit um die staatliche Überprüfung von Wahlbewerbern. CDU-Landeschef Sebastian Lechner attackiert Innenministerin Daniela Behrens (SPD) frontal – ihre Prüf-Leitlinie sei handwerklich zu dünn. Gewählt wird am 13. September, Stichwahlen folgen am 27. September.
„Am Ende profitiert die AfD davon“
Lechner sagte der Deutschen Presse-Agentur, er bewerte das Vorgehen der Ministerin sehr kritisch. Es gehe ihm nicht um einzelne Bewerber, sondern um die Grundlage: Die Leitlinie des Ministeriums reiche nicht aus, das Land werde damit eine Reihe von Gerichtsverfahren verlieren.
Besonders ärgert den CDU-Politiker ein Nebeneffekt: Zugelassene AfD-Kandidaten brüsteten sich inzwischen damit, den Verfassungstreue-Check bestanden zu haben.
„Das hilft nur den Populisten und Extremisten. Ich glaube, am Ende profitiert die AfD davon.“
Was hinter dem neuen Prüfverfahren steckt
Grundlage ist eine Änderung des niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes, die der Landtag im Frühjahr beschloss. Haben Wahlausschüsse konkrete Zweifel an der Verfassungstreue eines Bewerbers, können sie die Kommunalaufsicht einschalten – bei Landkreisen und großen Städten ist das das Innenministerium. Dessen Stellungnahme ist allerdings nicht bindend.
Der Leitfaden des Ministeriums stuft die Mitgliedschaft in einer vom Verfassungsschutz beobachteten Partei als „starkes Indiz“ für Zweifel ein. Der AfD-Landesverband gilt in Niedersachsen als gesichert rechtsextremistisch. Zugleich betont das Ministerium: Die bloße Parteizugehörigkeit genüge nicht, entscheidend sei eine aktive inhaltliche Mitwirkung, etwa durch herausgehobene Ämter oder Mandate.
Fünf Ausschlüsse – und ein Flickenteppich
Medienberichten zufolge wurden vor der Wahl insgesamt 18 Bewerber geprüft. Fünf wurden nicht zugelassen: die AfD-Politiker Thorsten Moriße, Stephan Bothe, Martin Sichert und Justin Vogel sowie ein parteiloser Bewerber in Weener.
Doch die Ausschüsse entschieden höchst unterschiedlich. AfD-Landesvize Bothe darf in Lüneburg nicht als Landrat antreten – die Landtagsabgeordnete Jessica Schülke dagegen bei der Oberbürgermeisterwahl in Hannover. Die Zulassung von Generalsekretärin Sonja Nilz in Peine deutete die Partei prompt als Beleg dafür, dass selbst die Landesspitze verfassungstreu sei.
Die AfD spricht von Willkür und einer systematischen Kampagne; staatliche Institutionen würden nach ihrer Darstellung genutzt, um Konkurrenz auszuschalten. Eilanträge von Bothe und Sichert lehnten die Verwaltungsgerichte Lüneburg und Oldenburg ab – rechtskräftig sind die Beschlüsse nicht, Beschwerden beim Oberverwaltungsgericht sind angekündigt. Ein Berliner Verfassungsrechtler hält einen Erfolg vor dem Wahltag laut NDR für unwahrscheinlich, ein Göttinger Jurist verteidigt die Vorab-Prüfung als personenbezogene Einzelfallbewertung.
Wenn der Staat vorsortiert, wird es heikel
Aus Sicht unserer Redaktion offenbart der Fall ein Grundproblem: Je unschärfer die Kriterien, desto größer der Verdacht, dass hier Behörden statt Wähler entscheiden. Genau davor warnt auch Lechner – Prüfungen im Wahlausschuss seien richtig, müssten aber gerichtsfest sein.
Er verwies zudem auf bestehende Instrumente: Wer im Amt nicht gesetzeskonform handle, könne über das Disziplinarrecht seines Postens enthoben werden. Dass die AfD in Stichwahlen einzieht, erwartet er nicht; Niedersachsen sei ein Land mit starker Mitte. 2021 lag die CDU auf Kreisebene bei 31,7 Prozent, die SPD bei 30,0, die Grünen bei 15,9, die FDP bei 6,5, die AfD bei 4,6 und die Linke bei 2,8 Prozent.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Wir erbringen keine Rechts- und keine Steuerberatung.

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