
Symbolpolitik statt Sicherheit? Ataman will das Grundgesetz ändern

Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, verlangt eine Abstimmung im Bundestag über die Aufnahme des Schutzes queerer Menschen ins Grundgesetz. Den Zeitungen der Funke-Mediengruppe sagte sie, es brauche eine Entscheidung der Abgeordneten – am besten ohne Fraktionszwang. Die Union hat dem Vorstoß bereits eine klare Absage erteilt.
Der Satz, mit dem Ataman Druck aufbaut
Ataman begründete ihre Forderung mit der Geschichte. Gegenüber Funke erklärte sie:
«Queere Menschen sind die einzige Gruppe, die im Nationalsozialismus systematisch ermordet wurde, und trotzdem bis heute nicht in der Verfassung geschützt werden.»
Sie zeigte sich überzeugt, dass bei einer freien Abstimmung die nötige Zweidrittelmehrheit für ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot wegen der geschlechtlichen und sexuellen Identität zustande käme. Zusätzlich verlangt sie, den Aktionsplan für queeres Leben fortzuführen.
Union: Die Verfassung ist kein Wunschzettel
Der neue Vorsitzende der Unionsfraktion, Thorsten Frei (CDU), hatte sich am Wochenende gegen die Ergänzung gestellt. Den Wunsch nach diesem symbolischen Schritt könne er nachvollziehen, notwendig sei die Änderung aber nicht. «Das würde unsere Verfassung überfrachten», so Frei laut dem Bericht.
Ein Blick in den Text zeigt, worum gestritten wird: Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes untersagt Benachteiligungen unter anderem wegen Geschlecht, Abstammung, Herkunft, Sprache, Glauben sowie religiöser und politischer Anschauungen; auch Menschen mit Behinderungen werden ausdrücklich genannt. Die sexuelle Identität fehlt.
Konservative Kritiker halten dagegen, dass Artikel 1 und Artikel 3 längst jeden Menschen schützen – und dass jede weitere Merkmalsliste die Verfassung eher zerfasert als stärkt. Aus Sicht unserer Redaktion ist genau das der Kern: Ein Grundgesetz lebt von Kürze und Allgemeingültigkeit, nicht von Kategorien.
Der tödliche Anschlag – und die unbequeme Frage
Ataman verweist auf den Anschlag am Rande des Berliner Christopher Street Day. Die Betroffenen verdienten «mehr als nur Lippenbekenntnisse», sagte sie. Nach Angaben der Behörden fuhr am Abend des 25. Juli 2026 ein Fahrzeug im Tiergarten in eine Menschenmenge; eine Frau starb, 29 Menschen wurden verletzt. Der Bundesinnenminister sprach von einem islamistischen Anschlag, der Generalbundesanwalt übernahm die Ermittlungen.
Der mutmaßliche Täter, ein 21-jähriger deutscher Staatsbürger, wurde einen Tag später bei einem Polizeieinsatz erschossen. Medienberichten zufolge war er als islamistischer Gefährder eingestuft und dem Verfassungsschutz seit seinem 16. Lebensjahr bekannt. Nach Angaben der Berliner Generalstaatsanwaltschaft soll er mehrfach versucht haben, sich dem IS anzuschließen; im Mai 2026 sei er zu einer Jugendstrafe verurteilt worden und anschließend in einer sogenannten Vorbewährung auf freiem Fuß gewesen.
Was hätte einen Zusatz im Verfassungstext bewirkt?
Diese Frage drängt sich auf. Ein bekannter, als gewaltbereit eingestufter Gefährder auf freiem Fuß – daran hätte ein zusätzliches Wort in Artikel 3 vermutlich nichts geändert. Für viele Bürger ist der Fall deshalb kein Argument für mehr Verfassungslyrik, sondern für konsequente Sicherheitspolitik, für funktionierende Abschiebungen und für Behörden, die Warnsignale ernst nehmen.
Schutz entsteht nicht durch Formulierungen auf Papier, sondern durch Handeln. Wer den Opfern gerecht werden will, muss dort ansetzen, wo der Staat versagt hat – nicht dort, wo Symbolik am billigsten zu haben ist.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar.
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