
Todesstrafe für Südkoreas gestürzten Präsidenten: Staatsanwaltschaft macht kurzen Prozess

Ein politisches Drama von historischer Tragweite entfaltet sich derzeit in Seoul. Die südkoreanische Staatsanwaltschaft hat im Prozess gegen den ehemaligen Präsidenten Yoon Suk Yeol die Höchststrafe gefordert: den Tod. Was wie ein Relikt aus vergangenen Zeiten anmutet, ist bittere juristische Realität in einer der fortschrittlichsten Demokratien Asiens.
Der Aufstand, der keiner sein sollte
Die Anklage zeichnet ein vernichtendes Bild des einstigen Staatsoberhaupts. Yoon sei der "Rädelsführer" eines Aufstands gewesen, getrieben von nichts Geringerem als "Machtgier mit dem Ziel einer Diktatur und langfristigen Herrschaft". Starke Worte, die in einem demokratischen Rechtsstaat schwer wiegen. Am 3. Dezember 2024 hatte Yoon vor dem Hintergrund eines scheinbar banalen Haushaltsstreits das Kriegsrecht ausgerufen – ein Schritt, der das Land in eine tiefe politische Krise stürzte und letztlich seinen eigenen Untergang besiegelte.
Das Parlament reagierte prompt und stimmte für die Absetzung des Präsidenten. Das Verfassungsgericht bestätigte diese Entscheidung im April 2025. Nun droht Yoon das Schicksal, als dritter südkoreanischer Präsident wegen Aufruhrs verurteilt zu werden – nach zwei Militärführern, die im Zusammenhang mit dem Staatsstreich von 1979 vor Gericht standen.
Keine Reue, keine Gnade?
Die Staatsanwaltschaft zeigte sich in ihrem Schlussplädoyer am Dienstag unerbittlich. Yoon habe "keine Reue" für seinen Angriff auf "die verfassungsmäßige Ordnung und die Demokratie" gezeigt. Daher dürften bei der Urteilsfindung "keine mildernden Umstände" berücksichtigt werden. Eine bemerkenswert harte Linie, die wenig Spielraum für Kompromisse lässt.
Die Verteidigung hingegen griff zu ungewöhnlichen Mitteln. In einem teils theatralisch vorgetragenen Plädoyer verglichen Yoons Anwälte ihren Mandanten mit Galileo Galilei und Giordano Bruno – zwei Männer, die von der Inquisition als Ketzer verurteilt wurden.
Ein gewagter Vergleich, der die Frage aufwirft, ob sich ein demokratisch gewählter Präsident, der das Kriegsrecht ausruft, tatsächlich als verfolgter Wahrheitssucher stilisieren kann.
Todesstrafe nur auf dem Papier
Trotz der drastischen Forderung der Staatsanwaltschaft dürfte eine tatsächliche Hinrichtung äußerst unwahrscheinlich sein. Südkorea hat die Vollstreckung der Todesstrafe faktisch seit 1997 ausgesetzt. Das Land gilt als "de facto abolitionistisch" – die Strafe existiert zwar im Gesetzbuch, wird aber nicht mehr vollstreckt. Das Urteil soll am 19. Februar fallen.
Der Fall Yoon zeigt eindrücklich, wie fragil demokratische Institutionen sein können, wenn ein einzelner Machthaber glaubt, sich über sie hinwegsetzen zu können. Es ist ein Lehrstück darüber, dass auch in etablierten Demokratien die Versuchung autoritärer Alleingänge niemals vollständig gebannt ist. Die Welt wird genau beobachten, wie Südkorea mit diesem beispiellosen Fall umgeht – und welche Signale das Urteil für andere potenzielle Nachahmer sendet.
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