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30.07.2025
08:36 Uhr

Totalüberwachung im Asylverfahren: Wenn der Staat zum gläsernen Menschen macht

Die neue Große Koalition unter Friedrich Merz scheint nahtlos dort weiterzumachen, wo die gescheiterte Ampel aufgehört hat – bei der systematischen Aushöhlung von Grundrechten. Das Bundesinnenministerium plant eine drastische Ausweitung biometrischer Überwachungsmaßnahmen im Asylverfahren, die selbst George Orwell hätte erblassen lassen. Was als vermeintliche Sicherheitsmaßnahme verkauft wird, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als weiterer Schritt in Richtung eines totalitären Überwachungsstaates.

Von der Ausnahme zur Regel – ein gefährlicher Paradigmenwechsel

Bislang galten biometrische Verfahren wie Gesichtserkennung im Asylverfahren als ultima ratio – als letztes Mittel, wenn alle anderen Möglichkeiten zur Identitätsfeststellung ausgeschöpft waren. Diese rechtsstaatliche Hürde soll nun fallen. Das Innenministerium plant, Gesichtserkennung, Fingerabdrücke und sogar Sprachbiometrie zur Standardprozedur zu machen. Transparenzpflichten? Protokollierung? Alles Schnee von gestern.

Besonders perfide: Die Behörden sollen künftig auf Technologien zurückgreifen dürfen, die Privatpersonen durch die EU-KI-Verordnung strikt untersagt sind. Gesichtersuchmaschinen wie Clearview oder PimEyes, die Milliarden von Fotos ohne Einwilligung der Betroffenen aus sozialen Netzwerken, Sportveranstaltungen oder sogar Pornoseiten zusammengeklaubt haben, könnten zum Standardwerkzeug deutscher Behörden werden.

Kinder im Visier der Datenkraken

Als wäre das nicht genug, sieht die neue Eurodac-Reform vor, dass biometrische Daten bereits von Kindern ab sechs Jahren erfasst und gespeichert werden dürfen. Sechs Jahre! In einem Alter, in dem Kinder gerade erst ihre ersten Schuljahre beginnen, sollen sie bereits in die Mühlen eines internationalen Überwachungsapparats geraten. Die Daten werden bis zu zehn Jahre gespeichert – länger als die gesamte Kindheit dieser jungen Menschen dauert.

Die internationale Datenweitergabe soll unter dem nebulösen Begriff des "Schutzes der nationalen Sicherheit" legitimiert werden. Ein Gummiparagraph, der Tür und Tor für Missbrauch öffnet. Wer definiert, was die nationale Sicherheit gefährdet? Wer kontrolliert, an wen diese hochsensiblen Daten weitergegeben werden?

Verfassungsrechtliche Bedenken werden ignoriert

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider warnte bereits im September 2024 eindringlich vor diesen Plänen. Erfassungen und Verwendungen biometrischer Daten in diesem Umfang seien als absolute Ausnahme gedacht, nicht als Standardprozedur. Doch ihre mahnenden Worte verhallen offenbar ungehört in den Fluren des Innenministeriums.

"Um die geplanten Neuerungen auf nationaler Ebene an die EU-Gesetzgebung anzupassen, müsste das BAMF rechtssichere technische Lösungen entwickeln."

Die Datenschutzbeauftragte hält dies für unrealistisch – und sie dürfte recht behalten. Hier wird mit heißer Nadel ein Überwachungssystem gestrickt, das fundamentale Grundrechte mit Füßen tritt.

Der schleichende Weg in den Überwachungsstaat

Was mit Asylbewerbern beginnt, endet selten dort. Das Innenministerium plant bereits, auch dem Bundeskriminalamt und der Bundespolizei die Nutzung entsprechender biometrischer Technologien zu erlauben. Diese sollen nicht nur nach Verdächtigen, sondern auch nach Opfern und Zeugen suchen können. Die Büchse der Pandora wird geöffnet, und es ist nur eine Frage der Zeit, bis diese Technologien auf die gesamte Bevölkerung ausgeweitet werden.

Die Geschichte lehrt uns, dass Überwachungsinstrumente, die einmal etabliert sind, selten wieder abgeschafft werden. Sie wuchern, sie wachsen, sie greifen um sich wie ein Krebsgeschwür. Heute sind es die Asylbewerber, morgen könnten es Demonstranten sein, übermorgen jeder, der sich kritisch zur Regierung äußert.

Ein Angriff auf unsere Werte

Diese Pläne sind nicht nur ein Angriff auf die Grundrechte von Asylbewerbern – sie sind ein Angriff auf die Grundfesten unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Ein Staat, der seine schutzbedürftigsten Menschen derart überwacht und katalogisiert, verrät seine eigenen Werte. Die Würde des Menschen ist unantastbar – oder sollte es zumindest sein.

Es bleibt zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht oder europäische Höchstgerichte diesem Treiben Einhalt gebieten werden. Doch darauf sollten wir uns nicht verlassen. Es liegt an uns allen, gegen diese schleichende Erosion unserer Freiheitsrechte aufzustehen. Denn eines ist sicher: Wer heute schweigt, wenn die Rechte anderer beschnitten werden, wird morgen selbst im Fadenkreuz der Überwachung stehen.

Die neue Große Koalition unter Merz hatte versprochen, vieles anders zu machen als ihre Vorgänger. In puncto Überwachung und Grundrechtsabbau scheint sie jedoch nahtlos an die gescheiterte Ampel-Politik anzuknüpfen – wenn nicht sogar noch einen draufzusetzen. Deutschland braucht endlich wieder Politiker, die für die Freiheit und Würde aller Menschen einstehen, statt immer neue Überwachungsfantasien zu entwickeln.

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