
„Totes Papier“: Staatsrechtler warnt vor der Brandmauer-Republik

Zwei Wochen vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt meldet sich ein prominenter Verfassungsrechtler zu Wort – und seine Warnung sitzt. Prof. Volker Boehme-Neßler, Jurist an der Universität Oldenburg, kritisiert in einem am 23. August veröffentlichten Videointerview die politische Ausgrenzung der AfD. Werde eine Partei dauerhaft von jeder Machtbeteiligung ferngehalten, so seine Zuspitzung, dann sei „die Verfassung nur noch totes Papier“.
Wenn das Grundgesetz zum Instrument wird
Boehme-Neßler geht es nicht um Sympathie für eine Partei, sondern um die Statik des Rechtsstaats. Seine zweite Kernaussage klingt fast resigniert: „Die Verfassung kann vielleicht gar nichts verhindern.“ Übersetzt heißt das: Kein Gesetzestext der Welt schützt eine Demokratie, wenn die politischen Akteure ihn nur noch als Werkzeug im Machtkampf begreifen.
Der Zeitpunkt ist brisant. Am 6. September wählt Sachsen-Anhalt, am 20. September folgen Mecklenburg-Vorpommern und Berlin. Umfragen sehen die AfD in Sachsen-Anhalt Medienberichten zufolge zuletzt bei rund 39 bis 41 Prozent – die CDU bei etwa 24 Prozent.
Der Streit um Niedersachsen: Wahlausschuss als Türsteher?
Wie konkret die Debatte längst geworden ist, zeigt Niedersachsen. Nach einer im April 2026 geänderten Regelung können Wahlausschüsse bei Zweifeln an der Verfassungstreue eines Bewerbers die Kommunalaufsicht und das Innenministerium einschalten – über das Ministerium fließen laut Berichten auch Erkenntnisse des Verfassungsschutzes ein. Mehrere AfD-Bewerber verschwanden so vor der Wahl vom Stimmzettel.
Boehme-Neßler nennt diese Entwicklung Medienberichten zufolge „der ganz große Sündenfall“ und spricht von „grauer Verwaltungsmacht“, mit der politische Konkurrenten aus dem Rennen gedrängt würden. Dass ein Inlandsgeheimdienst an der Auswahl von Wahlkandidaten mitwirke, sei aus seiner Sicht „völlig undenkbar“.
Auch ein CDU-Veteran schlägt Alarm
Er steht damit nicht allein. Der Staatsrechtler und frühere Bundesverteidigungsminister Rupert Scholz (CDU) hält die niedersächsische Praxis Berichten zufolge schlicht für verfassungswidrig. Eine Einstufung durch den Verfassungsschutz sei für die Zulassung eines Kandidaten „verfassungsrechtlich belanglos“, solange eine Partei nicht verboten sei.
„Die Exekutive kann und darf bei uns, wenn wir ein Rechtsstaat bleiben wollen, nicht darüber entscheiden, was in der Demokratie geschieht, wer Demokrat ist“ – Rupert Scholz laut Medienbericht.
Scholz warnt demnach vor einer „Minderheitsdemokratie“, die eine starke konkurrierende Partei ausschließe. Hinzu kommt ein praktisches Problem: Wer ausgeschlossen wird, kann meist nur nachträglich die Wahl anfechten – der Wahlkampf ist dann längst vorbei.
Warum das jeden Bürger angeht
Aus Sicht unserer Redaktion ist das der eigentliche Sprengstoff: Ein Instrument, das heute gegen eine unliebsame Partei eingesetzt wird, steht morgen jeder anderen Opposition zur Verfügung. Machtwerkzeuge tragen kein Parteibuch.
Bemerkenswert ist auch, dass selbst die UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit, Irene Khan, Berichten zufolge vor einer Gefährdung der Meinungsvielfalt in Deutschland gewarnt und dabei den Umgang mit der AfD ausdrücklich angesprochen hat. Wer Wähler dauerhaft ausgrenzt, gewinnt keine Debatte – er verliert Vertrauen. Und Vertrauen ist die härteste Währung jeder Demokratie.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Grundlage der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt keine juristische Prüfung im Einzelfall.

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