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Traueranzeige wird zum Politikum: Österreichische Justiz klagt FPÖ-Politiker wegen germanischer Symbole an

Traueranzeige wird zum Politikum: Österreichische Justiz klagt FPÖ-Politiker wegen germanischer Symbole an

Was sich wie ein schlechter Scherz anhört, ist bittere Realität im heutigen Österreich: Ein Politiker wird angeklagt, weil er seinen verstorbenen Vater mit einer Traueranzeige ehrte, die ein mittelalterliches Symbol und einen Spruch aus der nordischen Edda enthielt. Die Staatsanwaltschaft Krems hat gegen den Langenloiser FPÖ-Stadtrat René Schimanek Anklage wegen des Verdachts der nationalsozialistischen Wiederbetätigung erhoben. Der Vorwurf wiegt schwer – doch die Grundlage erscheint mehr als fragwürdig.

Ein Sohn trauert – und der Staat ermittelt

Ende Dezember 2024 verstarb Hans-Jörg Schimanek, ehemaliger FPÖ-Landesrat und Vater des angeklagten Politikers. Die Familie veröffentlichte eine Traueranzeige, auf der eine sogenannte Irminsul abgebildet war – eine frühmittelalterliche Säule, die als germanisches Heiligtum gilt und deren Ursprünge weit vor dem 20. Jahrhundert liegen. Ergänzt wurde die Anzeige durch den Satz „und ewig lebt der Toten Tatenruhm", ein Zitat aus der isländischen Edda, jenem monumentalen Werk nordischer Mythologie, das Jahrhunderte vor dem Nationalsozialismus entstand.

Das Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstands (DÖW) sieht in beiden Elementen jedoch einen möglichen Zusammenhang mit der NS-Zeit. Die Begründung? Diese Symbole und Texte seien auch im Nationalsozialismus verwendet worden und fänden bis heute in rechtsextremen Kreisen Verwendung. Eine Argumentation, die bei näherer Betrachtung erschreckende Konsequenzen haben könnte.

Die gefährliche Logik der Symbolkriminalisierung

Folgt man dieser Denkweise konsequent, müsste man zahlreiche kulturelle Errungenschaften unter Generalverdacht stellen. Die Nationalsozialisten missbrauchten schließlich nicht nur germanische Symbole, sondern auch klassische Musik, Architektur und sogar die deutsche Sprache für ihre Propaganda. Soll nun jeder, der Wagner hört oder gotische Schriftarten verwendet, der Wiederbetätigung verdächtigt werden?

Die FPÖ wies die Vorwürfe entschieden zurück. Weder das verwendete Symbol noch der abgedruckte Text seien verboten oder strafbar, erklärte die Partei in einer Stellungnahme. Man sehe derzeit keinen Handlungsbedarf und wolle den Ausgang des Verfahrens abwarten. Eine besonnene Reaktion angesichts dessen, was hier auf dem Spiel steht: die Freiheit, kulturelles Erbe zu pflegen, ohne sich vor dem Staatsanwalt verantworten zu müssen.

Hausdurchsuchung im Schatten deutscher Ermittlungen

Die Anklage steht nicht isoliert da. Im Jahr 2024 fand eine Hausdurchsuchung in einem Forsthaus im Raum Krems statt, die im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen die deutsche Gruppierung „Sächsische Separatisten" stand. Bei dieser Durchsuchung soll unter anderem ein Hitler-Bild gefunden worden sein. Doch auch hier stellt sich die Frage: Reicht der bloße Besitz eines historischen Bildes aus, um jemanden zu kriminalisieren? In Bibliotheken und Museen weltweit finden sich Abbildungen des Diktators – zu Dokumentationszwecken, versteht sich.

Die Staatsanwaltschaft betont zwar, dass die aktuelle Anklage sich ausschließlich auf die Traueranzeige bezieht. Das Verfahren im Zusammenhang mit der Hausdurchsuchung sei noch nicht rechtskräftig abgeschlossen. Dennoch entsteht der Eindruck einer gezielten Kampagne gegen einen politisch missliebigen Akteur.

Unschuldsvermutung auf dem Prüfstand

Bürgermeister Harald Leopold von der ÖVP mahnte zur Besonnenheit: Solange keine Verurteilung vorliege, gelte die Unschuldsvermutung. Sollte es jedoch zu einem Schuldspruch kommen, werde er Schimanek in einer Sitzung zum Rücktritt auffordern. Eine Position, die rechtsstaatlichen Grundsätzen entspricht – und die man sich von manch anderem Politiker wünschen würde.

René Schimanek, der seit März des Vorjahres nicht mehr im Büro des Nationalratspräsidenten Rosenkranz tätig ist, bleibt vorerst Stadtrat in Langenlois. Ob er gegen die Anklage Einspruch erheben wird, blieb zunächst offen.

„Hier wird politische Verfolgung exerziert, indem man willkürliche Tatbestände konstruiert!"

So kommentierte ein Beobachter den Fall – und trifft damit einen Nerv. Denn was hier geschieht, hat wenig mit Rechtsprechung und viel mit politischer Instrumentalisierung zu tun. In einer Zeit, in der die FPÖ in Österreich auf dem Vormarsch ist und konservative Kräfte europaweit an Zustimmung gewinnen, wirkt diese Anklage wie ein verzweifelter Versuch, politische Gegner mit juristischen Mitteln zu bekämpfen.

Ein Präzedenzfall mit weitreichenden Folgen

Der Ausgang dieses Verfahrens wird richtungsweisend sein. Wird Schimanek verurteilt, öffnet dies Tür und Tor für weitere willkürliche Verfolgungen. Jedes Symbol, jeder Text, der irgendwann einmal von den Nationalsozialisten verwendet wurde, könnte dann zum Verhängnis werden. Die kulturelle Identität eines ganzen Volkes stünde unter Generalverdacht.

Es bleibt zu hoffen, dass die österreichische Justiz am Ende Vernunft walten lässt und erkennt: Eine Traueranzeige für den eigenen Vater ist kein Verbrechen – auch wenn sie Symbole enthält, die älter sind als jede politische Ideologie des 20. Jahrhunderts.

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