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13.11.2025
09:44 Uhr

Verfassungsgericht stärkt Versammlungsfreiheit: Klima-Blockierer müssen zahlen

Das Bundesverfassungsgericht hat gestern ein wegweisendes Urteil gefällt, das endlich Klarheit in die zunehmend chaotische Protestkultur unseres Landes bringt. Die obersten Richter in Karlsruhe wiesen eine Verfassungsbeschwerde gegen eine strafrechtliche Verurteilung nach dem Versammlungsgesetz zurück – und setzten damit ein deutliches Zeichen gegen die immer dreister werdenden Störaktionen selbsternannter Weltverbesserer.

Der Fall: Wenn Gegenprotest zur Blockade wird

Im konkreten Fall hatte ein Aktivist in Freiburg an einer Sitzblockade teilgenommen, um eine angemeldete Versammlung einer religiösen Gruppierung zu verhindern. Seine Verurteilung wegen "grober Störung" samt Geldstrafe bleibt nun rechtskräftig bestehen. Was auf den ersten Blick wie ein banaler Verwaltungsakt erscheinen mag, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als fundamentale Entscheidung für unsere demokratische Grundordnung.

Die Richter argumentierten messerscharf: Das Interesse der Gegendemonstranten, ihre Versammlung in einer "grob störenden Art und Weise" abhalten zu können, müsse gegenüber dem Recht der ursprünglichen Versammlungsteilnehmer zurücktreten. Diese könnten schließlich ihre Versammlung überhaupt durchführen wollen – ein Grundrecht, das in unserer Verfassung verankert ist.

Die wahre Bedeutung: Ein Schlag gegen die Blockade-Kultur

Was das Gericht hier formuliert hat, ist nichts weniger als eine schallende Ohrfeige für all jene, die glauben, ihre moralische Überlegenheit berechtige sie dazu, anderen Menschen ihre Grundrechte zu nehmen. Ob Klimakleber, die den Berufsverkehr lahmlegen, oder selbsternannte Antifaschisten, die missliebige Veranstaltungen blockieren – sie alle bekommen nun die Quittung präsentiert.

"Es sei für den Prozess der freien Meinungsbildung in einem demokratischen Gemeinwesen von zentraler Bedeutung, dass das Recht, seine Meinung gemeinschaftlich mit anderen öffentlich kundzutun, nicht zum Mittel wird, um Menschen mit anderen Überzeugungen an der Wahrnehmung desselben Rechts zu hindern."

Diese Worte des Verfassungsgerichts sollten in Stein gemeißelt und vor jeder Universität aufgestellt werden, wo linke Studenten regelmäßig konservative Redner niederbrüllen oder deren Auftritte verhindern.

Die Doppelmoral der Blockierer

Besonders pikant: Dieselben Kreise, die bei jeder Gelegenheit "Demokratie" und "Toleranz" im Munde führen, sind die ersten, die anderen das Demonstrationsrecht absprechen wollen. Sie predigen Vielfalt, dulden aber nur eine Meinung – ihre eigene. Sie fordern Respekt, zeigen aber keinen gegenüber Andersdenkenden.

Das Verfassungsgericht hat dieser Heuchelei nun einen Riegel vorgeschoben. Wer andere an der Ausübung ihrer Grundrechte hindert, muss mit Konsequenzen rechnen – egal, wie edel die eigenen Motive erscheinen mögen.

Ein Signal für die Zukunft

Diese Entscheidung kommt zur rechten Zeit. In einer Gesellschaft, die zunehmend von ideologischen Grabenkämpfen zerrissen wird, braucht es klare Regeln. Das Recht auf Versammlungsfreiheit gilt für alle – nicht nur für jene, die gerade den Zeitgeist auf ihrer Seite wähnen.

Die Botschaft aus Karlsruhe ist unmissverständlich: Protest ja, aber nicht auf Kosten der Rechte anderer. Wer blockiert, störe und behindert, muss zahlen. Ein längst überfälliges Signal in Zeiten, in denen militante Aktivisten glauben, sie stünden über dem Gesetz.

Vielleicht lernen nun auch die letzten Störenfriede, dass in einem Rechtsstaat nicht das Recht des Lauteren, sondern das Recht des Gesetzes gilt. Und dass Demokratie bedeutet, auch die Meinung des anderen ertragen zu müssen – ohne sie niederzubrüllen oder zu blockieren.

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