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08.05.2025
11:53 Uhr

Verfassungsschutz auf Abwegen: Wenn das Grundgesetz plötzlich als rechtsextrem gilt

In einer bemerkenswerten Wendung der deutschen Behördengeschichte zeichnet sich derzeit ein juristischer Eiertanz ab, der seinesgleichen sucht. Der Verfassungsschutz, eigentlich Hüter unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, verstrickt sich in einen grotesken Widerspruch: Er stuft einen Begriff als rechtsextrem ein, der wortwörtlich im Grundgesetz verankert ist.

Der ethnische Volksbegriff - Verfassungsfeind oder Verfassungskern?

Im Zentrum der Kontroverse steht der "ethnische Volksbegriff", den der Verfassungsschutz als Indiz für rechtsextremes Gedankengut wertet. Die Ironie dabei: Genau dieser Begriff findet sich in Artikel 116 des Grundgesetzes, wo von "deutscher Volkszugehörigkeit" die Rede ist. Diese Definition war nie als bloße Formalität gedacht, sondern bezog sich ganz bewusst auf die Abstammung und ethnische Herkunft.

Ein ehemaliger SPD-Minister schlägt Alarm

Besonders brisant wird die Situation durch die Warnungen des ehemaligen SPD-Ministers Mathias Brodkorb. Als ehemaliger Kultus- und Finanzminister in Mecklenburg-Vorpommern und ausgewiesener Experte für Rechtsextremismusprävention weist er auf die gefährlichen Konsequenzen dieser behördlichen Interpretation hin. Nach der aktuellen Logik des Verfassungsschutzes müssten sogar die Väter des Grundgesetzes unter Beobachtung gestellt werden.

Politische Instrumentalisierung statt neutraler Bewertung

Der Zeitpunkt der Einstufung lässt aufhorchen: Kurz vor dem Abgang der Innenministerin Nancy Faeser, ohne festen Behördenleiter und inmitten eines Umfragetiefs der Regierungsparteien. Das mehr als tausend Seiten starke Gutachten bleibt unter Verschluss - ein durchsichtiges Manöver, das jeder demokratischen Kontrolle entzogen wird.

Die gefährliche Aushöhlung des Rechtsstaats

Was hier geschieht, ist nichts weniger als die schleichende Unterwanderung demokratischer Prinzipien. Wenn eine weisungsgebundene Behörde politische Interessen mit geheimdienstlichen Mitteln durchsetzt, gerät das empfindliche Gleichgewicht unserer Demokratie ins Wanken. Die Kriminalisierung von Begriffen, die im Grundgesetz selbst verankert sind, markiert einen gefährlichen Wendepunkt in der Geschichte unserer Republik.

Ein Weckruf an die Demokratie

Diese Entwicklung muss als Weckruf verstanden werden. Wenn der Staat beginnt, seine eigene Verfassung indirekt als extremistisch einzustufen, untergräbt er damit die Fundamente seiner eigenen Legitimität. Es ist höchste Zeit, dass sich die Bürger gegen diese Form der ideologischen Übergriffigkeit zur Wehr setzen und die Rückkehr zu einer sachlichen, verfassungskonformen Bewertung politischer Positionen einfordern.

Wer die Wortwahl des Grundgesetzes übernimmt und vom "deutschen Volk" spricht, wird zum Verdachtsfall. Wer Artikel 116 ernst nimmt, wird unter Beobachtung gestellt. Eine gefährliche Entwicklung für unsere Demokratie.

Die aktuelle Situation zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, wachsam zu bleiben und die Grundprinzipien unserer Verfassung zu verteidigen - auch und gerade gegen jene, die vorgeben, sie zu schützen.

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