
Verfassungsschutz-Gutachten als Waffe: Der nächste Versuch, die AfD mundtot zu machen
Die politische Elite scheint keine Ruhe zu geben. Nachdem die Hochstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem" durch den Verfassungsschutz vorerst auf Eis gelegt wurde, versucht nun ein Kölner Juraprofessor, das umstrittene Gutachten als Hebel für ein Parteiverbotsverfahren zu instrumentalisieren. Markus Ogorek, seines Zeichens Direktor des Instituts für Öffentliches Recht an der Universität Köln, sieht in dem Papier eine „wichtige Argumentations- und Faktenbasis" für ein Verbot der größten Oppositionspartei.
Ein Professor als politischer Handlanger?
Es ist schon bemerkenswert, mit welcher Vehemenz Ogorek die Politik zum Handeln auffordert. Man solle nicht erst die Klage der AfD gegen die Hochstufung abwarten, sondern schon jetzt ein Verbotsverfahren vorbereiten, um – so die wohlklingende Phrase – „die Demokratie zu schützen". Welche Demokratie meint der Herr Professor eigentlich? Jene, in der unliebsame politische Konkurrenten einfach verboten werden sollen?
Besonders pikant: Selbst hochrangige Politiker und Sicherheitsexperten hatten dem Verfassungsschutz-Gutachten eine klare Absage erteilt. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt befand die vorgelegten Punkte als „nicht ausreichend" für ein Verbotsverfahren. Sogar der thüringische Verfassungsschutzchef Stephan Kramer – wahrlich kein Freund der AfD – sprach von einer „dünnen Suppe". Doch was kümmert das einen akademischen Elfenbeinturm-Bewohner, wenn es darum geht, die politische Agenda voranzutreiben?
Der „ethnische Volksbegriff" als Totschlagargument
Ogorek stützt sich in seiner Argumentation besonders auf Ausführungen zum „ethnischen Volksbegriff" im Gutachten. Dabei scheint er geflissentlich zu übersehen, dass die Gründungsväter der Bundesrepublik selbst von einem ethnischen Verständnis des deutschen Volkes ausgingen. Dies zeigt sich nicht zuletzt in der jahrzehntelangen Praxis, Spätaussiedler aus Osteuropa als Teil der deutschen Bevölkerung anzuerkennen und aufzunehmen.
„Wer hat das professorale Gutachten bezahlt? Gibt's überhaupt eins, oder betet er einfach Faesers dünne Suppe nach?"
Diese berechtigte Frage eines Kommentators unter dem ursprünglichen Artikel trifft den Nagel auf den Kopf. Es drängt sich der Verdacht auf, dass hier ein willfähriger Akademiker der Politik die gewünschten Argumente liefert.
574 von 829 Punkten – eine fragwürdige Rechnung
Der Professor will in 574 der 829 vorgelegten Punkte des Gutachtens „tendenzielle oder möglicherweise einschlägige" Belege für ein Parteiverbot erkannt haben. Man beachte die schwammige Formulierung: „tendenziell" und „möglicherweise". Auf dieser wackeligen Grundlage soll also die zweitstärkste politische Kraft Deutschlands verboten werden?
Es ist bezeichnend, dass gerade die Grünen und die SPD – jene Parteien, die Deutschland mit ihrer desaströsen Politik in den vergangenen Jahren an den Rand des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Ruins getrieben haben – nun am lautesten nach einem AfD-Verbot schreien. Wer keine Argumente hat, greift eben zu autoritären Mitteln.
Die wahre Gefahr für die Demokratie
Die eigentliche Bedrohung für unsere Demokratie geht nicht von einer Oppositionspartei aus, die Millionen von Wählern vertritt, sondern von jenen, die unter dem Deckmantel des „Demokratieschutzes" demokratische Grundrechte aushebeln wollen. Ein Parteiverbot ist das schärfste Schwert in einer Demokratie und sollte nur in absoluten Ausnahmefällen zum Einsatz kommen.
Was wir hier erleben, ist der verzweifelte Versuch des politischen Establishments, sich unliebsame Konkurrenz vom Hals zu schaffen. Nachdem man die AfD jahrelang dämonisiert, ihre Wähler diffamiert und ihre Positionen verzerrt dargestellt hat, greift man nun zum letzten Mittel: dem Verbot.
Ein gefährlicher Präzedenzfall
Sollte es tatsächlich zu einem Verbotsverfahren kommen, würde dies einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen. Wer garantiert, dass nicht auch andere unbequeme Parteien oder Bewegungen in Zukunft mit ähnlichen Mitteln mundtot gemacht werden? Die Geschichte lehrt uns, dass der Weg vom Demokratieschutz zur Demokratieabschaffung oft kürzer ist, als man denkt.
Es bleibt zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht – sollte es jemals so weit kommen – diesem durchsichtigen Manöver einen Riegel vorschiebt. Die Bürger dieses Landes haben ein Recht darauf, ihre politischen Vertreter frei zu wählen, ohne dass ihnen diese Option von oben genommen wird.
Am Ende zeigt diese Episode vor allem eines: Die etablierten Parteien und ihre akademischen Hilfstruppen haben offenbar solche Angst vor dem Wählerwillen, dass sie zu immer drastischeren Mitteln greifen. Das ist kein Zeichen von Stärke, sondern von Schwäche. Und es ist ein Armutszeugnis für eine Demokratie, die sich selbst ad absurdum führt.

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