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Kettner Edelmetalle
16.12.2025
17:45 Uhr

Wahlchaos in Deutschland: Wenn der Staat sein eigenes Fundament untergräbt

Was ist eine Demokratie noch wert, wenn ihre grundlegendste Institution – die freie und gleiche Wahl – zum bürokratischen Desaster verkommt? Die Bundestagswahl vom 23. Februar 2025 wirft Fragen auf, die jeden aufrechten Bürger zutiefst beunruhigen müssen. Denn was sich hinter den Kulissen der deutschen Wahlorganisation abspielt, gleicht einem Trauerspiel sondergleichen.

Auslandsdeutsche als Staatsbürger zweiter Klasse

Über 200.000 der geschätzten 2,4 Millionen im Ausland lebenden Deutschen hatten sich pflichtbewusst für die Bundestagswahl registriert. Sie wollten ihr demokratisches Grundrecht ausüben, wollten mitbestimmen über die Zukunft ihres Heimatlandes. Doch die allermeisten von ihnen wurden schlichtweg um ihr Wahlrecht betrogen – nicht durch böswillige Manipulation, sondern durch blankes Organisationsversagen.

Bereits am 8. November 2024 warnte der Bundeswahlleiter öffentlich vor erheblichen Schwierigkeiten bei der Briefwahl für Auslandsdeutsche. Die Postlaufzeiten seien problematisch, eine ordnungsgemäße Durchführung könne nicht gewährleistet werden. Was unternahm man daraufhin? Nichts. Rein gar nichts.

Die Städte München, Hamburg, Düsseldorf und selbst die Hauptstadt Berlin verschickten ihre Briefwahlunterlagen erst Anfang bis Mitte Februar in alle Welt – teilweise nur fünf Tage vor dem Wahltag. Und das Beste: Man wählte das billigste Porto, die sogenannte Kiloware zu 88 Cent. Der Weltpostverein gibt für solche Sendungen außerhalb der EU Laufzeiten von bis zu 17 Werktagen an. Ein simpler Dreisatz hätte genügt, um zu erkennen, dass diese Briefe niemals rechtzeitig ankommen würden.

Das Bundesinnenministerium als Totengräber des Wahlrechts

Wie sich herausstellte, geht dieses Versagen nicht allein auf die klammen Kommunen zurück. Das damals von Nancy Faeser geführte Bundesinnenministerium soll auf Nachfragen erklärt haben, dass die Mehrkosten für einen schnelleren Versand nicht erstattungsfähig seien. Die Kommunen, ohnehin praktisch pleite, entschieden sich folglich für das Billigporto. Personal hatte man auch zu wenig. Die Konsequenz: Über 1.000 dokumentierte Fälle von Wahlberechtigten, deren Unterlagen erst nach dem Wahltag eintrafen.

„Laut Auskunft des Bundesministeriums des Innern und für Heimat seien solche Kosten gemäß § 50 Abs. 2 Bundeswahlgesetz nicht erstattungsfähig."

Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Die Bundesregierung wusste um das Problem, warnte sogar öffentlich davor – und verweigerte dann die Finanzierung einer Lösung. Hier wurde das Wahlrecht von Hunderttausenden Deutschen auf dem Altar der Sparsamkeit geopfert.

Mehrfachwahl leicht gemacht: Der deutsche Flickenteppich der Identitätsprüfung

Während Auslandsdeutsche nicht wählen konnten, wurde es anderen ermöglicht, gleich mehrfach ihre Stimme abzugeben. Was in den USA unter dem Stichwort „Voter-ID" ein zentrales innenpolitisches Thema darstellt, wird in Deutschland mit erschreckender Nachlässigkeit behandelt.

Das Wahlrecht ist ein höchstpersönliches Recht. Niemand darf für einen anderen wählen. Doch wie amtliche Leitfäden etwa aus Stuttgart zeigen, soll die bloße Wahlbenachrichtigung ausreichen, um wählen zu dürfen. Eine Ausweiskontrolle? Die absolute Ausnahme. Aus hunderten Wahllokalen bundesweit wurde genau diese Praxis bestätigt.

Die Wahlbenachrichtigungen und Wahlscheine enthalten kein einziges fälschungssicheres Merkmal. Sie können beliebig selbst hergestellt werden, wie der Senat von Berlin bereits bestätigen musste. Wer also will, kann sich einen Wahlschein ausstellen lassen, diesen kopieren und sowohl per Briefwahl als auch in einem oder mehreren Wahllokalen abstimmen. Auffallen würde das nur bei einer ordentlichen Nachkontrolle – die faktisch nicht stattfindet.

Auch Tote wählen mit

Besonders makaber: Selbst Verstorbene erhalten weiterhin Wahlbenachrichtigungen, weil der automatische Abgleich der Sterbefälle mit dem Melderegister offensichtlich nicht funktioniert. Hinterbliebene können mit diesen Unterlagen Briefwahlunterlagen anfordern und im Namen des Toten wählen. In Alten- und Pflegeeinrichtungen, wo regelmäßig Menschen versterben, können so leicht Dutzende Wahlbenachrichtigungen unbemerkt missbraucht werden.

Die Lehren aus Berlin 2021 – nicht gezogen

Man könnte meinen, Deutschland hätte aus dem Berliner Wahldesaster von 2021 gelernt. Damals wurden die Wahlen vom Verfassungsgericht für ungültig erklärt – wegen Organisationsversagens. Ein „Senat Giffey" regierte über ein Jahr lang ohne demokratische Legitimation, beschloss Gesetze und gab Unsummen aus. Die Parlamentarier, die Frau Giffey gewählt hatten, waren selbst nicht demokratisch gewählt worden.

Doch offenbar hat man aus dieser Blamage nichts gelernt. Die gleichen strukturellen Probleme, die gleiche Nachlässigkeit, das gleiche Desinteresse an der Integrität des demokratischen Prozesses. Wenn in jedem der 65.000 Wahllokale auch nur eine einzige Stimme betroffen wäre, würde dies bereits zu einer anderen Zusammensetzung des Bundestages führen.

Was bleibt: Ein Bundestag unter Vorbehalt

Der Wahlprüfungsausschuss hat nun unbegrenzt Zeit zu prüfen, ob er selbst überhaupt aus einer demokratischen Wahl hervorgegangen ist. Erst danach entscheidet das Bundesverfassungsgericht über den Einspruch. In der Zwischenzeit tagt ein Bundestag, regiert eine Bundesregierung – und der bis dahin angerichtete Schaden wird bleiben, selbst wenn sich herausstellen sollte, dass die Wahlen ungültig waren.

Es ist ein Irrenhaus, in dem wir leben. Ein Land, das sich seiner demokratischen Tradition rühmt, aber nicht in der Lage ist, eine ordnungsgemäße Wahl zu organisieren. Ein Staat, der seine eigenen Bürger im Ausland systematisch vom Wahlrecht ausschließt, während er gleichzeitig Mehrfachwahlen und Stimmabgaben für Verstorbene ermöglicht. Was sind solche Wahlen überhaupt noch wert?

Die Antwort liegt auf der Hand: Nicht viel. Und das sollte jeden Deutschen, dem an seiner Demokratie noch etwas liegt, zutiefst beunruhigen.

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