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Kettner Edelmetalle
07.08.2026
19:37 Uhr
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Wenn das Ministerium entscheidet, wer gewählt werden darf: Niedersachsen streicht den nächsten AfD-Kandidaten vom Wahlzettel

Es gibt Vorgänge, bei denen man zweimal hinsehen muss, um zu glauben, dass sie sich tatsächlich in der Bundesrepublik Deutschland des Jahres 2026 abspielen. Der Fall des niedersächsischen Landtagsabgeordneten Thorsten Moriße gehört zweifellos dazu. Der AfD-Politiker wollte in Wilhelmshaven als Oberbürgermeister kandidieren. Wollte. Denn der örtliche Wahlausschuss entschied Ende Juli einstimmig, dass die Wähler diese Entscheidung besser nicht selbst treffen sollten. Begründung: Zweifel an der Verfassungstreue.

Ein Ministerium als Türsteher der Demokratie

Moriße ist bereits der dritte von vier AfD-Bewerbern, dem in Niedersachsen der Zugang zur Kommunalwahl verwehrt wurde. Nun liegt das Votum des Innenministeriums vor, jener Behörde unter Leitung der SPD-Politikerin Daniela Behrens, die dem Wahlausschuss die entsprechende Empfehlung mitgab. Der Kandidat, so heißt es dort sinngemäß, biete nicht die erforderliche Gewähr dafür, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten.

Und wie begründet man einen derart schwerwiegenden Eingriff in das passive Wahlrecht, jenes Grundrecht, das zum Kernbestand jeder Demokratie zählt? Man verweist auf seine Mitgliedschaft im AfD-Landesverband. Auf sein Amt als Kreisvorsitzender. Darauf, dass er in dieser Funktion inhaltlich mitwirke und mitgestalte und maßgeblich zum Funktionieren der Parteiarbeit beitrage.

Man lese diesen Satz zweimal: Wer sich in einer nicht verbotenen, im Bundestag mit Millionen Wählerstimmen vertretenen Partei engagiert, macht sich dadurch selbst verdächtig.

Die inkriminierten Äußerungen

Zusätzlich stützt sich das Ministerium auf öffentliche Äußerungen Morißes. Genannt werden Beiträge in sozialen Medien aus dem Jahr 2024, in denen er den Fall eines Deutsch-Nigerianers thematisiert hatte, der nach seinen Angaben in Nigeria lebe und dennoch in erheblichem Umfang Sozialleistungen in Deutschland erschleiche. Ein Fall, der damals durch zahlreiche Medien ging. Missbrauch von Steuergeld zu benennen, ist offenbar mittlerweile ein Indiz für Verfassungsferne.

Der zweite Stein des Anstoßes: ein Schreiben seines Kreisverbandes zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren. Darin habe Moriße festgehalten, echte Demokraten hätten es nicht nötig, andere Parteien zu verbieten, und für Meinungsfreiheit statt Diktatur geworben. Ein Satz, den man vor zwanzig Jahren in jeder Sonntagsrede eines Bundespräsidenten hätte unterbringen können. Heute reicht er, um von der Wahlliste gestrichen zu werden.

Wenn die Exekutive über ihre Konkurrenz richtet

Die eigentliche Sprengkraft liegt in der Konstruktion: Ein von einer Regierungspartei geführtes Ministerium bewertet die Zulassung eines Oppositionskandidaten. Die Exekutive entscheidet mit, wer gegen sie antreten darf. Wer hier keine grundsätzliche Frage der Gewaltenteilung erkennt, dem dürfte kaum noch zu helfen sein. Es ist bezeichnend, dass ähnliche Prüfungen bei Kandidaten anderer Parteien offenkundig nicht stattfinden, obwohl auch dort in den vergangenen Jahren so mancher Umgang mit geltendem Recht bemerkenswert flexibel war.

Der Vorgang folgt einem Muster. Bereits der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert war auf vergleichbare Weise ausgeschlossen worden. Auch Moriße geht nun juristisch dagegen vor und hat einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Oldenburg eingereicht. Ob die Gerichte diesem Treiben Einhalt gebieten, wird zur Nagelprobe für den Rechtsstaat.

Das Vertrauen bröckelt – und das hat Folgen

Wer glaubt, solche Vorgänge blieben ohne Wirkung auf das Land, irrt gewaltig. Politische Stabilität ist die Grundlage wirtschaftlichen Vertrauens. Wenn Bürger den Eindruck gewinnen, dass Wahlergebnisse verwaltungstechnisch vorsortiert werden, schwindet das Vertrauen nicht nur in die Politik, sondern in sämtliche Institutionen – Währung und Finanzsystem eingeschlossen. Historisch hat sich in solchen Phasen stets gezeigt, dass Menschen nach Werten greifen, die kein Ministerium per Verfügung entwerten kann. Physisches Gold und Silber kennen keine Verfassungsschutzberichte und keine Wahlausschüsse.

Es bleibt die unbequeme Frage: Wer schützt die Demokratie eigentlich vor ihren selbsternannten Beschützern? Diese Frage stellt sich nicht nur unsere Redaktion, sondern ein wachsender Teil der Bevölkerung – und das mit gutem Grund.

Haftungsausschluss

Dieser Beitrag stellt keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung dar. Er gibt ausschließlich die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Jeder Leser ist verpflichtet, eigenständig zu recherchieren und trägt die Verantwortung für seine Entscheidungen selbst. Für rechtliche oder steuerliche Fragestellungen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater.

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